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Amecke: Vier Appartmenthäuser sind Teil des Pakets

Dem Sunderner rat liegt ein Lösungspaket zum Beschluss vor, das den Fortbau des Regionale-Projekts sichern soll. (Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de)
Dem Sun­derner Rat liegt ein Lösungs­pa­ket zum Beschluss vor, das den Fort­bau des Regio­na­le-Pro­jekts sichern soll. (Foto: Rai­ner Sturm / pixelio.de)

Sun­dern. Zwei Tage vor der Rats­sit­zung am 6. Febru­ar liegt nun die Beschluss­vor­la­ge zum The­ma Regio­na­le-Pro­jekt am Sor­pe­see in Ame­cke vor. Der Beschluss­vor­schlag lau­tet: „Der Rat der Stadt Sun­dern nimmt das Ver­hand­lungs­er­geb­nis zur Kennt­nis und beauf­tragt die Ver­wal­tung , die wesent­li­chen Eck­punk­te des Ver­hand­lungs­er­geb­nis­ses unter Hin­zu­zie­hung eines Rechts­bei­stan­des in nota­ri­el­le Ver­trä­ge zu überführen.“

Lins: „Eckpunkte sichern Regionale-Projekt und sind finanziell vertretbar“

Das Ver­hand­lungs­er­geb­nis hat die Taskforce mit dem Bür­ger­meis­ter und Ver­tre­tern der vier Rats­frak­tio­nen am 29. Janu­ar im Gespräch mit den hol­län­di­schen Inves­to­ren erzielt. Nach Ein­schät­zung des Bür­ger­meis­ters stellt es die Fort­füh­rung des Regio­na­le-Pro­jek­tes sicher und ist mit sei­nen finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf den Haus­halt der Stadt Sun­dern vertretbar.
Laut Beschluss­vor­la­ge wur­den fol­gen­de Eck­punk­te – vor­be­halt­lich der poli­ti­schen Beschluss­fas­sung im Rat – verhandelt:

  1. Ankauf der von der Sor­pe­see Resort GmbH für die Ver­le­gung der Land­stra­ße sowie den Rad­weg benö­tig­ten Grund­stücks­flä­chen (ins­ge­samt ca. 2.096 m²) durch die Stadt Sundern.
  2. Über­tra­gung der für die Ufer­pro­me­na­de benö­tig­ten Flä­chen ( ca. 1.084 m²) von der Sor­pe­see Resort GmbH an den Ruhrverband.
  3. Gleich­zei­tig ver­zich­tet die Sor­pe­see Resort GmbH auf die For­de­rung gegen­über der Stadt Sun­dern, auf Til­gung des der Sun­dern Pro­jekt GmbH von der Sor­pe­see Resort GmbH zur Ver­fü­gung gestell­ten Darlehens.
  4. Die Erstel­lung und Ver­mark­tung der Gas­tro­no­mie­flä­che erfolgt durch die Stadt Sun­dern in Abstim­mung mit dem städ­te­bau­li­chen Umfeld.
  5. Ankauf der von der Sun­dern Pro­jekt GmbH für die Ver­le­gung der Land­stra­ße sowie den Rad­weg benö­tig­ten Grund­stücks­flä­chen (ca. 1.268 m²) durch die Stadt.
  6. Über­tra­gung einer Kom­pen­sa­ti­ons­flä­che (ca. 1.268 m²) aus dem Frei­bad­ge­län­de von der Stadt Sun­dern an eine noch zu grün­den­de /benennende Gesellschaft.
  7. Ver­kauf der kom­plet­ten ver­blei­ben­den Frei­bad­flä­chen sowie von Tei­len der städ­ti­schen Wie­sen­flä­che (ins­ge­samt ca. 19.000 m²) von der Stadt Sun­dern an die neu zu grün­den­de /benennende Gesellschaft.
    Die Baustelle des  Dormio-Ferienpark Heimbach in der Eifel. Wird es so bald am Amecker Vorbecken aussehen?, fragt die Bürgerinitiative Amecke 21. (Foto: BI)
    Die Bür­ger­initia­ti­ve Ame­cke 21 prä­sen­tiert Bil­der von der  Bau­stel­le des Dor­mio-Feri­en­parks Heim­bach in der Eifel und for­dert die Rats­mit­glie­der auf, dem Beschluss­vor­schlag nicht zuzu­stim­men. (Foto: BI)
  8. Im Bereich des ehe­ma­li­gen Ruhr­ver­bands­ge­bäu­des sol­len die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für ins­ge­samt vier Appar­te­ment­häu­ser (Dau­er­woh­nen) zur Nut­zung durch die noch zu gründende/ benen­nen­de Gesell­schaft geschaf­fen wer­den. Die Dimen­sio­nie­rung der Bau­kör­per wird sich am städ­te­bau­li­chen Umfeld ori­en­tie­ren und obliegt der Pla­nungs­ho­heit der Stadt Sundern.

Per Saldo ein Minus von 220.500 Euro für die Stadt Sundern

Im Ver­hält­nis zur ursprüng­li­chen Beschluss­la­ge von Sep­tem­ber 2012 ergä­be sich dem­nach für die Stadt Sun­dern eine Ver­än­de­rung im Sal­do von ca. minus 220.500 Euro, schreibt Lins in der Vor­la­ge. Die­se Ver­än­de­rung kön­ne jedoch kom­pen­siert werden:

  1. Durch Ein­spa­run­gen im Regionale-Projekt.
  2. Der Inves­tor ist ver­pflich­tet, den Rück­bau des Frei­ba­des auf eige­ne Rech­nung durch­zu­füh­ren, hier für waren im Haus­halts­plan 140.000 Euro in 2014 veranschlagt.
  3. Dar­über hin­aus erge­ben sich für die Stadt wei­te­re Spiel­räu­me über die Ver­mark­tung der Gas­tro­no­mie­flä­che, da die bis­he­ri­ge Berech­nungs­grund­la­ge nach einem nun vor­lie­gen­den Gut­ach­ten zu nied­rig ange­setzt wurde.

Das kon­kre­te Ver­hand­lungs­er­geb­nis sowie die wei­te­ren finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen sind „auf­grund daten­schutz­recht­lich rele­van­ter Inhal­te“ nur  in einer nicht­öf­fent­li­chen Vor­la­ge dargelegt.

Nettopreis um 13 Euro pro Quadratmeter unterschritten

In der öffent­li­chen Vor­la­ge steht aller­dings, dass der vom Gut­ach­ter­aus­schuss des Hoch­sauer­land­krei­ses nach Abzug von Abriss- und Erschlie­ßungs­kos­ten sowie erfor­der­li­chen öko­lo­gi­schen Aus­gleichs­zah­lun­gen ermit­tel­te Net­to­ver­kaufs­preis „im Zuge des Gesamt­pa­ke­tes um ca. 13 Euro pro Qua­drat­me­ter unter­schrit­ten wur­de“. Dies sei, so Lins, aus Sicht der Ver­wal­tung jedoch ver­tret­bar, da gleich­zei­tig z.B. ver­ein­bart wor­den sei, dass die Stadt Sun­dern zur Gewähr­leis­tung des Betriebs des öffent­li­chen Schwim­mens anstel­le der ursprüng­lich bei der Sor­pe­see GmbH erfor­der­li­chen 200.000 Euro pro Jahr (zzgl. Infla­ti­ons­aus­gleich) nun einen Bei­trag von 125.000 Euro pro Jahr für die Dau­er der nächs­ten 30 Jah­re in einen gemein­sa­men Fond ein­zahlt. Somit wäre der gerin­ge­re Ver­kaufs­er­lös der städ­ti­schen Flä­chen im Bereich des ehe­ma­li­gen Frei­ba­des nach einer Dau­er von ca. drei Jah­ren amor­ti­siert. In den wei­te­ren ver­trag­lich fest­ge­leg­ten Jah­ren der Zah­lung wer­de der Haus­halt der Stadt Sun­dern dage­gen um ca. 75.000 Euro pro Jahr entlastet.

Lins: „Dauerhaft positive Wirkungen des Projekts für die Stadt Sundern“

Bleibt bis 2015 im Amt: Bürgermeister Detlef Lins (Foto: Stadt Sundern)
Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins erwar­tet „dau­er­haft posi­ti­ve Wir­kun­gen“. (Foto: Stadt Sundern)

Dar­über hin­aus, so der Bür­ger­meis­ter in der Vor­la­ge, über­wie­gen die posi­ti­ven – und vor allem dau­er­haf­ten – Wir­kun­gen des Pro­jekts für die Stadt Sun­dern (Arbeits­plät­ze, Kauf­kraft­zu­wachs, Gebüh­ren­sta­bi­li­tät Wasser/Abwasser etc.) gegen­über dem maxi­mal zu rea­li­sie­ren­den ein­ma­li­gen Grund­stücks­er­lös. Selbst­ver­ständ­lich unter­lä­gen die Grund­stücks­über­tra­gun­gen zu den vor­ge­se­he­nen Grund­stücks­prei­sen kla­ren Vor­ga­ben sei­tens der Stadt Sun­dern. Dies sei­en insbesondere:
  1. Abriss des alten Frei­ba­des auf Kos­ten der Investoren
  2. Schaf­fung eines öffent­li­chen Schwimm­an­ge­bo­tes durch die Investoren
  3. Rück­fall des Grund­stü­ckes zu den Bedin­gun­gen des Kauf­ver­tra­ges an die Stadt Sun­dern bei Nicht­rea­li­sie­rung inner­halb einer vor­ge­ge­be­nen Frist
  4. Fest­le­gung der pla­nungs­recht­lich mög­li­chen Nut­zung der Flä­chen durch den Rat der Stadt Sun­dern (somit z.B. Aus­schluss einer Dauerwohnnutzung)

Hier lesen Sie die kom­plet­te Sit­zungs­vor­la­ge: Wei­te­res Vor­ge­hen „REGIO­NA­LE 2013“
 
 

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