Arnsberg/NRW. Seit 6 Uhr läuft die landesweite Schwerpunktaktion zur Erfassung der eindeutigen biometrischen Daten von geflüchteten Menschen aus Algerien und Marokko, an der die Bezirksregierung Arnsberg federführend beteiligt ist. An 33 Standorten – darunter Arnsberg, Wickede, Möhnesee und Soest – wurde Flüchtlingen in den landeseigenen Unterkünften die Möglichkeit gegeben, sofort einen Asylantrag stellen zu können.
Unmittelbare Entscheidung für oder gegen Asylantrag
„Insgesamt können heute bis zu 620 Asylverfahren eingeleitet werden,“ so RP-Sprecher Christoph Söbbeler. „Stand 9.50 Uhr gaben bereits 400 Flüchtlinge an, einen Asylantrag stellen zu wollen. Um das zu gewährleisten, hat die Bezirksregierung Arnsberg in Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bustransfers zu den Registrierstellen organsiert.“ Im Rahmen der heutigen Schwerpunktaktion müssen Flüchtlinge aus Algerien oder Marokko sich unmittelbar entscheiden, ob sie in Deutschland Asyl beantragen oder nicht. In beiden Fällen werde der Aufenthaltsstatus der Person eindeutig geklärt, so die Bezirksregierung. Der Schwerpunkt der Maßnahme liege auf der eindeutigen Überprüfung von Geflüchteten aus Algerien und Marokko, da bei dieser Personengruppe nur in seltenen Ausnahmefällen ausreichend Asylgründe vorlägen. Doch nur ein abgeschlossenes Asylverfahren ermögliche eine rechtssichere Rückführung in ihre Heimatländer.
Entscheidet sich ein Geflüchteter dazu, den Asylantrag zu stellen, wird er per Bustransfer zu einer Registrierungsstelle des BAMF gebracht. Dort wird sein Asylantrag vorbereitet und außerdem ein sofortiger Abgleich mit Daten aus Strafverfahren per Fast-ID durchgeführt. Auch wird überprüft, ob dieser bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat. „Durch diese Erfassung werden Mehrfachidentitäten ausgeschlossen,“ so Söbbeler. Nach dem Abgleich dieser Daten werde sofort der Asylantrag beim BAMF gestellt.
Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt
Entscheide sich eine Person gegen einen Asylantrag, stehe sie damit unverzüglich im Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland. In diesem Fall werde durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und die Person ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt. Im Anschluss übernehme die kommunalen Ausländerbehörden diese Fälle.
Die Erfassung der biometrischen Daten eines Flüchtlings sei in Nordrhein-Westfalen seit dem 7. März 2016 Standard bei der Erfassung von Neueintreffenden Flüchtlingen. Diese Daten seien notwendig, um Mehrfachidentitäten ausschließen zu können. Ebenso würden biometrische Daten genutzt, um eine eventuell vorhandene Verbindung zu bereits verübten Straftaten auszuschließen.
Eine Antwort
Ich lese gerade jetzt erst die Erklärung der Bezirksregierung.
Ich bin auch der Meinung, dass alle Asylbewerber sich registrieren lassen müssen. Leider war es so, dass die Registrierung erst nach geraumer Zeit ermöglicht wurde und die Flüchtling sehnlichst darauf warteten, damit es „weitergeht“.
Die nordafrikanischen Flüchtlinge bekamen aber keine Einladung und es wurde auf eine gesonderte Registrierung verwiesen.
Diese gesonderte Registrierung erwies sich dann als die landesweite Polizeiaktion.
Warum wurde dieser Gruppe der Zugang zur freiwilligen Registrierung verwehrt und hier überflüssigerweise Polizeigewalt angewandt?
Hier wurde eine ganze Gruppe nur wegen der Volkszugehörigkeit unter Generalverdacht gestellt und anschließend die Registrierung von fast 500 Menschen als Erfolg verkauft.
Nur um nicht falsch verstanden zu werden: Auch ich meine dass sich jeder der Flüchtlinge registrieren lassen muss und bin auch der Meinung dass eine Verweigerung nicht toleriert werden kann. Bevor aber Polizeigewalt eingesetzt wird, muss den Menschen die Möglichkeit gegeben werden, freiwillig die Pflicht zu erfüllen.