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Ab Mittwoch, 2. Juni: Inzidenzstufe 2 im HSK – Stadt Arnsberg informiert

Arns­berg. Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz liegt im Hoch­sauer­land­kreis seit fünf Werk­ta­gen sta­bil unter 50. Dies hat das Land NRW offi­zi­ell fest­ge­stellt und ver­öf­fent­licht. Daher fällt der Kreis und somit auch die Stadt Arns­berg ab Mitt­woch, 2. Juni, unter die Inzi­denz­stu­fe 2 der Coro­naschutz­ver­ord­nung und es gel­ten wei­te­re Locke­run­gen der Corona-Schutzmaßnahmen.

Fol­gen­de Locke­run­gen tre­ten für die Bürger*innen in Arns­berg laut Coro­naschutz­ver­ord­nung ab 2. Juni in Kraft:

Stufe 2: Inzidenz über 35 bis 50

Aus­gangs­be­schrän­kun­gen: Keine

Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung erlaubt für Ange­hö­ri­ge aus 3 Haus­hal­ten. Erlaubt sind zudem Tref­fen mit bis zu 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten, die nega­tiv getes­tet sind (oder nach­weis­lich geimpft/genesen).

Außer­schu­li­sche Bil­dung: Prä­senz­un­ter­richt ist für Getes­te­te, Gene­se­ne oder Geimpf­te ohne Min­dest­ab­stän­de mög­lich mit fes­ten Sitz­plät­zen und Sitz­plan. Musik­un­ter­richt mit Gesang oder Blas­in­stru­men­ten im Innen­be­reich mit 10 Per­so­nen (getes­tet, geimpft/genesen) möglich.

Kin­der- und Jugend­ar­beit: Grup­pen­an­ge­bo­te im Innen­be­reich mit 20, im Außen­be­reich mit 30 jun­gen Men­schen ohne Alters­be­gren­zung und ohne Mas­ke (getes­tet, geimpft/genesen) mög­lich. Auch im Innen­be­reich sind kei­ne Mas­ken nötig.

Kul­tur: Kon­zer­te im Innen­be­reich, Theater‑, Opern- und Kino-Vor­stel­lun­gen mit bis zu 500 Per­so­nen (getes­tet, geimpft/genesen) mög­lich –  mit fes­tem Sitz­plan und einer Sitz­ord­nung nach Schacht­brett­mus­ter. Nicht-berufs­mä­ßi­ger Pro­ben­be­trieb mit Ein­schrän­kun­gen wie­der mög­lich. Pflicht zur Ter­min­bu­chung in Muse­en entfällt.

Sport: Kon­takt­sport im Außen­be­reich mit bis zu 25 Men­schen, im Innen­be­reich mit bis zu 12 Men­schen mög­lich. Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich (auch Fit­ness­stu­di­os) mit belie­big vie­len Men­schen mög­lich. Men­schen müs­sen in allen Fäl­len getes­tet, geimpft oder gene­sen sein und Kon­takt­da­ten hinterlassen.

Im Außen­be­reich sind bis zu 1.000 Zuschauer*innen ohne Test erlaubt, die Zuschau­er­ka­pa­zi­tät darf maxi­mal zu einem Drit­tel aus­ge­las­tet sein. Im Innen­be­reich sind bis zu 500 Zuschauer*innen (getes­tet, genesen/geimpft) erlaubt mit Sitz­plan (bei fes­ten Sitz­plät­zen mit Schach­brett­mus­ter und bei frei­er Bestuh­lung mit den all­ge­mein gül­ti­gen Abstandsregeln.)

Frei­zeit: Öff­nung aller Bäder, Sau­nen usw. und Indoor­spiel­plät­zen für eine begrenz­te Besu­cher­zahl (getes­tet, geimpft/genesen). Bei lan­des­wei­ter Inzi­denz unter 50: auch Frei­zeit­parks und Spiel­ban­ken mit begrenz­ter Besu­cher­zahl (getes­tet, geimpft/genesen) und Aus­flugs­fahr­ten mit Schif­fen, Kut­schen, his­to­ri­schen Eisen­bah­nen und Ähn­li­chem mit belie­big vie­len Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen).

Ein­kau­fen: Kun­den­be­gren­zung im Ein­zel­han­del, der nicht zur Grund­ver­sor­gung zählt: ein Kun­de pro zehn Qua­drat­me­ter Verkaufsfläche.

Mes­sen und Märk­te: Jahr- und Spe­zi­al­märk­te sind mit einer begrenz­ten Besu­cher­an­zahl (getes­tet, geimpft/genesen) erlaubt. Bei Kir­mes­ele­men­ten mit Test­pflicht (oder geimpft/genesen).

Tagun­gen und Kon­gres­se: Erlaubt im Innen- und Außen­be­reich mit bis zu 500 Men­schen (getes­tet, geimpft/genesen).

Pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen (ohne Par­tys): Bis zu 100 Gäs­te im Außen­be­reich, bis zu 50 Gäs­te im Innen­be­reich. In bei­den Fäl­len müs­sen die Anwe­sen­den getes­tet, geimpft oder gene­sen sein.

Par­tys: Nicht erlaubt

Gro­ße Fest­ver­an­stal­tun­gen: Nicht erlaubt

Gas­tro­no­mie: Kei­ne Test­pflicht für Außen­gas­tro­no­mie. Innen­gas­tro­no­mie darf für Getes­te­te, Gene­se­ne und Geimpf­te mit Platz­pflicht öff­nen. Öff­nen dür­fen auch Kan­ti­nen für Betriebs­an­ge­hö­ri­ge ohne Testpflicht.

Beher­ber­gung und Tou­ris­mus: Erlaubt ist die vol­le gas­tro­no­mi­sche Versorgung.

 

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen

Mit der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len vom 28. Mai wur­den vor­sich­ti­ge Öff­nungs­schrit­te in drei Stu­fen fest­ge­legt für Krei­se und kreis­freie Städ­te mit sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­den­zen von unter 100, von 50 oder weni­ger bzw. von 35 oder weniger.

Wel­che Coro­na-Maß­nah­men gel­ten, hängt von der jewei­li­gen 7‑Ta­ge-Inzi­denz ab. Maß­geb­lich sind die Zah­len des Robert Koch-Insti­tuts (RKI).

Es gel­ten die fol­gen­den Schwellenwerte:

  • Stu­fe 1: Inzi­denz bis 35
  • Stu­fe 2: Inzi­denz 35,1 bis 50
  • Stu­fe 3: Inzi­denz 50,1 bis 100
  • Not­brem­se: Inzi­denz über 100 (>150 ver­schärf­te Regeln für nicht­pri­vi­li­gier­te Geschäf­te, >165 beson­de­re Regeln für Schu­len und Kitas)

Neu ist, dass das Land die aktu­el­len Stu­fen nicht mehr per All­ge­mein­ver­fü­gung ver­öf­fent­licht, son­dern mit­tels einer Lis­te, die auf der Inter­net­sei­te des MAGS unter www.mags.nrw ver­öf­fent­licht wird.

Lockerungen bei stabiler 5‑Tage-Inzidenz

Locke­run­gen tre­ten dann in Kraft, wenn die Inzi­denz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen unter­schrit­ten ist und dies durch das Land NRW fest­ge­stellt wur­de. Sie gel­ten dann ab dem über­nächs­ten Tag.

Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3‑Tage-Überschreitung der Inzidenzen

Wird die Inzi­denz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über­schrit­ten, tre­ten nach offi­zi­el­ler Fest­stel­lung des Lan­des NRW am über­nächs­ten Tag wie­der stren­ge­re Regeln zum Schutz vor dem Coro­na-Virus in Kraft.

Weitere Informationen

Aktu­el­le Coro­na-Infor­ma­tio­nen fin­den Inter­es­sier­te auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www.arnsberg.de/corona und in der ArnsbergApp.

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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