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1,14 Mio. Euro für Straßenbau in Arnsberg und Sundern

Den Umbau von Brückenplatz und Ruhrstraße fördert das Land mit 600.000 Euro aus seinem Kommunalstraßenprogramm. (Foto: oe)
Den Umbau von Brü­cken­platz und Ruhr­stra­ße för­dert das Land mit 600.000 Euro aus sei­nem Kom­mu­nal­stra­ßen­pro­gramm. (Foto: oe)

Arnsberg/Sundern. Das Land Nord­rhein-West­fa­len för­dert in die­sem Jahr 112 kom­mu­na­le Ver­kehrs­vor­ha­ben mit rund 55 Mil­lio­nen Euro. Davon flie­ßen 1,14 Mio. Euro nach Arns­berg und Sun­dern. Der Umbau von Ruhr­stra­ße und Brü­cken­platz mit
Klos­ter­brü­cke, der  1,85 Mil­lio­nen Euro kos­tet, wird vom Land mit 600.000 Euro geför­dert. Wei­te­re 540.000 Euro Lan­des­mit­tel flie­ßen in den Aus­bau der K 1 zwi­schen der B 229 und der L 744 in Sun­dern-Est­ing­hau­sen. Die­se Bau­maß­nah­me kos­tet ins­ge­samt 0,9 Mio. Euro.

Minister Groschek: Erhalt vor Neubau

Ins­ge­samt ste­hen beim Land bis zum Jahr 2019 noch rund 815 Mil­lio­nen Euro für den kom­mu­na­len Stra­ßen­bau zur Ver­fü­gung. Bei die­ser Sum­me han­delt es sich in ers­ter Linie um Bun­des­zu­wei­sun­gen aus dem Ent­flech­tungs­ge­setz, die mit Lan­des­mit­teln ergänzt wer­den. Zur Vor­stel­lung des För­der­pro­gramms 2014 erklär­te Ver­kehrs­mi­nis­ter Micha­el Gro­schek: „Nicht nur unse­re Brü­cken auf den Auto­bah­nen sind kaputt, auch die Kom­mu­nen haben mit der maro­den Infra­struk­tur zu kämp­fen. Die­ses Pro­blem wol­len wir kon­se­quent bekämp­fen. Daher wird die För­de­rung in den nächs­ten Jah­ren anstatt in den Neu­bau fast aus­schließ­lich in den Erhalt der Stra­ßen flie­ßen. Die Bot­schaft ist damit klar: Wir repa­rie­ren Deutsch­land, und zwar auf allen Ebenen.“
„Die Nach­fra­ge der Kom­mu­nen nach För­der­mit­teln über­steigt natür­lich die Sum­me, die wir gemein­sam mit dem Bund zur Ver­fü­gung stel­len kön­nen“, sag­te Gro­schek wei­ter. „Noch ist lei­der unklar, ob der Bund nach 2019 für den kom­mu­na­len Stra­ßen­bau auch wei­ter­hin Geld zur Ver­fü­gung stel­len wird. Es ist daher außer­or­dent­lich wich­tig, dass wir schnellst­mög­lich eine Nach­fol­ge­re­ge­lung für das 2019 aus­lau­fen­de Ent­flech­tungs­ge­setz fin­den. Ich bin opti­mis­tisch, dass der Bund den Besorg­nis erre­gen­den Zustand unse­rer Infra­struk­tur inzwi­schen erkannt hat. Daher hof­fe ich sehr, dass er sich sei­ner poli­ti­schen Ver­ant­wor­tung stel­len wird.“

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