- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Züge auf Oberer Ruhrtalbahn fahren wieder

Die Bahn startet bereits in diesem Jahr mit ihrer Modernisierungsoffensive am Bahnhof Neheim-Hüsten. (Foto: oe)
Die Züge auf der Obe­ren Ruhr­tal­bahn fah­ren wie­der. (Foto: oe)

Arnsberg/Düsseldorf. Um 17.55 Uhr am Diens­tag mel­det die Bahn, dass die DB Regio ab sofort den Ver­kehr in Nord­rhein-West­fa­len nach und nach wie­der aufnimmt.

  • Der Regio­nal­ex­press 17 Hagen – Arns­berg – Kas­sel ver­kehrt eben­so wie­der wie die Regio­nal­bahn 57 Dort­mund – Arns­berg – Winterberg.
  • Auf­grund der ange­kün­dig­ten Wit­te­rungs­be­din­gun­gen fah­ren alle Züge mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von 100 km/h.
  • Fahr­gäs­te müs­sen sich wei­ter­hin auf Ver­spä­tun­gen und Aus­fäl­le einstellen.
  • Im Fern­ver­kehr wer­den ab sofort alle Stre­cken und Hal­te­sta­tio­nen in NRW angefahren.
  • Alle zuvor gesperr­ten Fern­ver­kehrs­re­la­tio­nen sind wie­der befahrbar.
  • Rei­sen­de müs­sen auch im Fern­ver­kehr wei­ter­hin mit erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen rechnen.
  • Die Deut­sche Bahn arbei­tet mit Hoch­druck dar­an, auch die letz­ten Schä­den noch zu behe­ben, um alle Stre­cken für den Bahn­ver­kehr wie­der freizugeben.

Rei­sen­de wer­den gebe­ten, sich vor Fahrt­an­tritt auf www.bahn.de/aktuell oder m.bahn.de zu infor­mie­ren. Zudem wur­de unter 08000 99 66 33 eine kos­ten­lo­se Ser­vice­num­mer zu den Aus­wir­kun­gen des Unwet­ters auf den Bahn­ver­kehr geschal­tet, wo Fahr­gäs­te rund um die Uhr aktu­el­le Infor­ma­tio­nen erhalten.

Kulanzregelungen

Fahr­gäs­te, die auf­grund von sturm­be­ding­ten Zug­aus­fäl­len, Ver­spä­tun­gen oder Anschluss­ver­lus­ten ihre Rei­se nicht wie geplant durch­füh­ren kön­nen, kön­nen ihre Fahr­kar­te und Reser­vie­rung im DB Rei­se­zen­trum kos­ten­los erstat­ten las­sen. Alter­na­tiv kön­nen Rei­sen­de den nächs­ten – auch höher­wer­ti­gen – Zug nut­zen. In die­sem Fall wird bei zug­ge­bun­de­nen Ange­bo­ten, wie bei­spiels­wei­se Spar­preis-Tickets, auch die Zug­bin­dung auf­ge­ho­ben. Aus­ge­nom­men hier­von sind regio­na­le Ange­bo­te mit erheb­lich ermä­ßig­tem Fahr­preis (Schö­nes Wochenende‑, Quer-durchs-Land- oder Län­der-Tickets) sowie reser­vie­rungs­pflich­ti­ge Züge. Ergän­zend zu den frei­wil­li­gen Kulanz­re­ge­lun­gen der DB kön­nen die betrof­fe­nen Fahr­gäs­te auch die gesetz­li­chen Fahr­gast­rech­te in Anspruch nehmen.

Beitrag teilen

Eine Antwort

  1. Wir ja eigent­lich Zeit, dass jemand mal die Anstren­gun­gen der Bahn wür­digt und lobtl! Nicht immer alles für selbst­ver­ständ­lich nehmen!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de