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Wildernde Hunde im Stadtwald sind kein Kavaliersdelikt – mit Anzeige zu rechnen

Arns­berg. Aktu­ell ist Reh­brunft, also Paa­rungs­zeit, in der das Reh­wild den gan­zen Tag über aktiv ist. Die Stadt Arns­berg weist aus die­sem Anlass dar­auf hin, dass Hun­de wäh­rend der Brut- und Setz­zei­ten nur ange­leint durch Feld und Wald geführt wer­den soll­ten. Hun­de, die nicht auf Kom­man­do im Ein­fluss­be­reich des Besit­zers blei­ben, müs­sen auch außer­halb die­ser Zei­ten per­ma­nent ange­leint geführt wer­den. Dar­über infor­miert die Stadt Arns­berg in einer Presseinformation.

uschi dreiucker / pixelio.de
Die Stadt appel­liert an ver­ant­wor­tungs­vol­le Hun­de­hal­ter, die ihre Tie­re in Wald und Feld an die Lei­ne neh­men. (Foto: uschi dreiucker / pixelio.de)

Aktuell Paarungszeit bei Rehen

Im Bereich des Hasen­win­kels kam es am Mon­tag­mit­tag die­ser Wochen zwi­schen obe­rem und unte­rem Stol­len­weg bereits zu einem Vor­fall, wäh­rend dem wil­dern­de Hun­de ein Reh gehetzt, gepackt und in die Hin­ter­läu­fe gebis­sen haben. Das laut kla­gen­de Reh konn­te sich los­rei­ßen und floh schwer ver­letzt in eine angren­zen­de Jung­wuchs­flä­che. Es hat kei­ne guten Überlebenschancen.

Reh nach Vorfall am Montag schwer verletzt

Wil­dern­de Hun­de sind kein Kava­liers­de­likt. Es han­delt sich hier um einen schwe­ren Ver­stoß gegen das Tier­schutz­ge­setz, der in jedem Fall mit einer Anzei­ge geahn­det wird. Bür­ger, die mit sach­dien­li­chen Hin­wei­sen oder Beob­ach­tun­gen zur Klä­rung des oben geschil­der­ten Sach­ver­hal­tes bei­tra­gen kön­nen, mel­den sich bit­te bei der Stadt Arns­berg unter der Ruf­num­mer Tel. 0171 / 6266 444.

Hinweise zum Sachverhalt erbeten

Der Fach­dienst Forst appel­liert an alle ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Hun­de­be­sit­zer, den Gehor­sam der eige­nen Hun­de rea­lis­tisch ein­zu­schät­zen und im Zwei­fels­fall lie­ber doch mit der Lei­ne spa­zie­ren zu gehen.

(Text: Stadt Arnsberg)

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2 Antworten

  1. War­um teilt man so etwas ohne mal etwas nachzuhaken.
    Es gibt auf c Nach­fra­ge kei­ner­lei Anga­ben zu den Frau­en oder Hun­den. Wie kann das sein? Wenn man weiß das es 2 Frau­en waren wird man die­se auch gese­hen haben müs­sen, sonst könn­ten es auch Män­ner gewe­sen sein. Und wenn man die Frau­en gese­hen hat wird man die­se grob beschrei­ben kön­nen. Das glei­che bei den Hun­den. Wenn man weiß das es meh­re­re waren und genau gese­hen hat wie eini­ge davon, dass Reh bis­sen und hiel­ten, soll­te auch hier eine gro­be Beschrei­bung der Tie­re und der Men­ge zu machen sein. Des­wei­te­ren wur­de bis­her das angeb­li­chen schwer ver­letzt Tier nicht auf­ge­fun­den. So das man eher davon aus­ge­hen muss, dass eine Per­son die­se Sto­ry erfun­den hat, weil er sich von der Mas­se an Hun­den im Hasen­win­kel gestört fühlt. Da es auf­grund der momen­ta­nen Hit­ze über­mä­ßig vie­le dort hin treibt und dann ein stör­frei­es jog­gen oder Rad­fah­ren wohl nicht mehr mög­lich ist. Aber in NRW dür­fen Hun­de im Wald auf dem Weg frei lau­fen, da muss man eben grö­ße­re Sto­rys auf­wie­gen um da Ruhe rein zu bekom­men. Es kann natür­lich sein, dass dort ein Reh gejagd wur­de, aber dann soll­te man auch mal mit den Anga­ben raus kom­men. Bis­her ist es ein­fach nur ne sto­ry und wenn man jetzt dort mit sei­nen Hun­den gas­si geht wird man von den möch­te­gern Wald­po­li­zis­ten dort unter Gene­ral Ver­dacht gestellt und muss jedes mal Diskutieren

  2. Typi­scher­wei­se wird wie­der nur die Hälf­te gele­sen. Hun­de dür­fen auf Wegen frei lau­fen, wenn sie auf Zuruf zum Besit­zer zurück­keh­ren. Das behaup­ten natür­lich alle Hun­de­be­sit­zer, wenn man sie dar­auf anspricht. Wie es in Wirk­lich­keit damit bestellt ist, liest man oben. Wald­be­su­cher haben nicht nur Rech­te son­dern auch ver­damm­te Pflichten!

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