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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – SPD lädt ein

Bruch­hau­sen. Die SPD-Orts­ver­ei­ne Hüs­ten, Bruch­hau­sen, Her­drin­gen und Müsche­de laden für Don­ners­tag, 13. August 2015, 18.30 Uhr, zu einer gemein­sa­men Ver­an­stal­tung mit dem The­ma „Vor­sor­ge­voll­macht und Pati­en­ten­ver­fü­gung“ in die „Dorf­schän­ke Kör­ner“, Bruch­hau­se­ner Str. 27 in Bruch­hau­sen, ein.

Vor­sor­ge für sich sel­ber zu tref­fen, wird ger­ne vor sich her gescho­ben. Aber schon als jun­ger, gesun­der Mensch ist eine Vor­sor­ge­voll­macht wich­tig. Denn unvor­her­ge­se­hen kann ein Ereig­nis ein­tre­ten, das dazu führt, dass man sei­ne recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr sel­ber regeln kann. Nur wenn vor­her eine Vor­sor­ge­voll­macht erteilt wor­den ist, kann ein Mensch, dem man ver­traut, für einen sel­ber han­deln. Mit einer Pati­en­ten­ver­fü­gung kann man Ein­fluss auf eine spä­te­re ärzt­li­che Behand­lung neh­men und damit sein Selbst­be­stim­mungs­recht wah­ren, auch wenn man zum Zeit­punkt der Behand­lung nicht mehr ansprech­bar und nicht mehr einwilli­gungsfähig sind.

Refe­rent für die­se immer wich­ti­ger wer­den­den und hoch­ak­tu­el­len The­men ist der Hüs­te­ner Rechts­an­walt und Notar Mein­olf Reu­ther, der auch für die Beant­wor­tung von Fra­gen zur Ver­fü­gung steht. Die Ver­an­stal­tung ist öffent­lich, eine Teil­nah­me kos­ten­los. Auch eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erforderlich.

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