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Vermieterin schöpft Verdacht – Betrugsmasche erfolglos

(Foto: Polizei)
(Foto: Poli­zei)

Sun­dern. Die Ver­mie­te­rin einer Feri­en­woh­nung im Bereich Sun­dern ist in den letz­ten Tagen durch umsich­ti­ges Ver­hal­ten einem Betrug ent­gan­gen. Sie erhielt per E‑Mail eine Anfra­ge. Angeb­lich woll­te der Ver­fas­ser der Mail die Feri­en­woh­nung mie­ten. Dazu wur­de eine Anzah­lung ver­ein­bart. Die Frau erhielt dar­auf­hin einen Scheck, aller­dings wies die­ser einen um das Viel­fa­che höhe­ren Betrag aus, als als Anzah­lung ver­ein­bart wor­den war, was das Miss­trau­en der Frau erregte.

Kein Schaden entstanden

Der Arg­wohn der Frau war nicht unbe­grün­det. Aus poli­zei­li­cher Erfah­rung her­aus wäre in den kom­men­den Tagen fol­gen­des pas­siert: Der angeb­li­che Inter­es­sent für die Woh­nung hät­te den über­schüs­si­gen Betrag, in die­sem Fall wären das meh­re­re tau­send Euro gewe­sen, zurück­ge­for­dert. Unmit­tel­bar nach der Über­wei­sung, die oft­mals über Wes­tern Uni­on erfol­gen sol­len, wäre der Scheck gesperrt wor­den, so dass die Ver­mie­te­rin der Woh­nung ohne Scheck und ohne das „rück­über­wie­se­ne“ Geld dage­stan­den hät­te. Oder aber der Scheck stellt sich als wert­lo­se Fäl­schung oder unge­deckt her­aus. Da die Ver­mie­te­rin der Feri­en­woh­nung dem Wunsch auf Über­wei­sung des über­schüs­si­gen Geld­be­trags nicht nach­kam, ist auch kein wirt­schaft­li­cher Scha­den entstanden.

Polizei rät zu äußerster Vorsicht

„Die­se Masche ist der Poli­zei bekannt. Äußers­te Vor­sicht ist immer dann beson­ders wich­tig, wenn ein Scheck zuge­stellt wird, der einen ver­ein­bar­ten Preis deut­lich über­steigt,“ so Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath. „Oft­mals sind die Schecks in bri­ti­schen Pfund aus­ge­stellt und die Täter agie­ren aus dem Aus­land. Spä­tes­tens wenn dann noch eine Rück­über­wei­sung des über­zahl­ten Betra­ges gefor­dert wird, soll­ten sich die Geschä­dig­ten an die Poli­zei wen­den. Auch wenn der Betrag bereits ihrem Kon­to gut­ge­schrie­ben wur­de, soll­te dies nicht zur Sorg­lo­sig­keit füh­ren. Denn: Ist der Scheck nicht gedeckt, so kann die trans­fe­rie­ren­de Bank den Betrag noch gerau­me Zeit spä­ter wie­der von ihrem Kon­to zurückbuchen.“

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