Sundern. Die Vermieterin einer Ferienwohnung im Bereich Sundern ist in den letzten Tagen durch umsichtiges Verhalten einem Betrug entgangen. Sie erhielt per E‑Mail eine Anfrage. Angeblich wollte der Verfasser der Mail die Ferienwohnung mieten. Dazu wurde eine Anzahlung vereinbart. Die Frau erhielt daraufhin einen Scheck, allerdings wies dieser einen um das Vielfache höheren Betrag aus, als als Anzahlung vereinbart worden war, was das Misstrauen der Frau erregte.
Kein Schaden entstanden
Der Argwohn der Frau war nicht unbegründet. Aus polizeilicher Erfahrung heraus wäre in den kommenden Tagen folgendes passiert: Der angebliche Interessent für die Wohnung hätte den überschüssigen Betrag, in diesem Fall wären das mehrere tausend Euro gewesen, zurückgefordert. Unmittelbar nach der Überweisung, die oftmals über Western Union erfolgen sollen, wäre der Scheck gesperrt worden, so dass die Vermieterin der Wohnung ohne Scheck und ohne das „rücküberwiesene“ Geld dagestanden hätte. Oder aber der Scheck stellt sich als wertlose Fälschung oder ungedeckt heraus. Da die Vermieterin der Ferienwohnung dem Wunsch auf Überweisung des überschüssigen Geldbetrags nicht nachkam, ist auch kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Polizei rät zu äußerster Vorsicht
„Diese Masche ist der Polizei bekannt. Äußerste Vorsicht ist immer dann besonders wichtig, wenn ein Scheck zugestellt wird, der einen vereinbarten Preis deutlich übersteigt,“ so Polizeisprecher Ludger Rath. „Oftmals sind die Schecks in britischen Pfund ausgestellt und die Täter agieren aus dem Ausland. Spätestens wenn dann noch eine Rücküberweisung des überzahlten Betrages gefordert wird, sollten sich die Geschädigten an die Polizei wenden. Auch wenn der Betrag bereits ihrem Konto gutgeschrieben wurde, sollte dies nicht zur Sorglosigkeit führen. Denn: Ist der Scheck nicht gedeckt, so kann die transferierende Bank den Betrag noch geraume Zeit später wieder von ihrem Konto zurückbuchen.“