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Verdacht auf Brandstiftung in Neheimer Parkhaus – hoher Schaden

Die Feuerwehr musste einen brennenden Golf im Parkhaus Goethestraße löschen. Die Polizei hat jetzt Hinweise auf Brandstiftung. (Foto: Feuerwehr)
Die Feu­er­wehr muss­te einen bren­nen­den Golf im Park­haus Goe­the­stra­ße löschen. Die Poli­zei hat jetzt Hin­wei­se auf Brand­stif­tung. (Foto: Feuerwehr)

Neheim. „Ers­te Resul­ta­te der Ermitt­lun­gen deu­ten aber auf eine mög­li­che vor­sätz­li­che Brand­stif­tung hin,“ mel­det Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath, nach­dem sich ein Sach­ver­stän­di­ger für Brand­ur­sa­chen und ein Brand­er­mitt­ler der Kri­mi­nal­po­li­zei einen Tag lang mit den Ermitt­lun­gen zur Ursa­che des Feu­ers im Park­haus an der Nehei­mer Goe­the­stra­ße beschäf­tigt haben. „Die Maß­nah­men sind aber noch nicht abge­schlos­sen,“ sagt Rath, der allein den Scha­den an den bei­den betrof­fe­nen Fahr­zeu­gen auf rund 35.000 Euro schätzt.

Statiker muss Stahlkonstruktion des Parkhauses prüfen

Das Parkhaus an der Goethestraße bleibt vorerst gesperrt. (Foto: Feuerwehr)
Das Park­haus an der Goe­the­stra­ße bleibt vor­erst gesperrt. (Foto: Feuerwehr)

Mitt­woch nacht gegen 2.30 Uhr wur­den – wie berich­tet: https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de/?p=26273 – Feu­er­wehr und Poli­zei nach Neheim zur Goe­the­stra­ße geru­fen. Dort hat­te ein Zeu­ge einen bren­nen­den VW Golf auf der unte­ren Eta­ge eines Park­hau­ses gese­hen und sofort die Ret­tungs­diens­te infor­miert. Als die Feu­er­wehr ein­traf, stand der Golf in Flam­men. Er brann­te kom­plett aus und ist jetzt ein Total­scha­den. Auch ein zwei­tes Auto, das in der Anla­ge in unmit­tel­ba­rer Nähe des VW geparkt war, wur­de in Mit­lei­den­schaft gezo­gen. Aber auch an dem Gebäu­de sel­ber sind Schä­den durch das Feu­er ent­stan­den. „Trotz des schnel­len Ein­grei­fens der Feu­er­wehr kön­nen Aus­wir­kun­gen auf die Stahl­kon­struk­ti­on des Park­hau­ses bis­lang nicht aus­ge­schlos­sen wer­den,“ so der Poli­zei­spre­cher. „Sicher­heits­hal­ber wur­de das Park­haus des­halb von Poli­zei und Feu­er­wehr bis auf wei­te­res gesperrt. Gepark­te Autos kön­nen her­aus­ge­fah­ren wer­den. Eine Ein­fahrt auf die ver­schie­de­nen Park­decks ist aber erst dann wie­der mög­lich, wenn das Gebäu­de von einem Sta­ti­ker ent­spre­chend unter­sucht wor­den ist und die­ser kei­ne Ein­wän­de gegen die Nut­zung des Park­hau­ses hat.“

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