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Verbrauerzentrale warnt vor unseriösen Telefonwerbern an Haustür

Neheim. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Arns­berg warnt ganz aktu­ell vor unlau­te­ren Haus­tür­ge­schäf­ten. „Ganz kurz­fris­tig erhal­ten wir hier meh­re­re Beschwer­den von Ver­brau­chern, die von Wer­be­ver­su­chen an der Haus­tür berich­ten, bei denen für einen Wech­sel des Tele­fon­an­schlus­ses zu einem ande­ren Anbie­ter gewor­ben und mit unlau­te­ren Metho­den ver­fah­ren wird“, berich­tet Ver­brau­cher­be­ra­te­rin Petra Golly.

Werber kündigen zeitnahe Abschaltung an

Ver­brau­cher­be­ra­te­rin Petra Gol­ly. (Foto: oe)

Die Wer­ber stell­ten den Sach­ver­halt so dar, als wer­de der vor­han­de­ne Anschluss wohl zeit­nah abge­schal­tet und der Ver­brau­cher sei danach ohne Tele­fon­an­schluss. Wenn sie dies ver­hin­dern woll­ten, sei direkt an der Tür einen Neu­ver­trag bei einem ande­ren Anbie­ter not­wen­dig. Ver­brau­cher, die kri­tisch mit den Aus­sa­gen umge­gan­gen waren und sich zunächst bei ihrem bis­he­ri­gen Tele­fon­an­bie­ter erkun­digt hat­ten, erfuh­ren dort, dass die­se  Aus­sa­gen der Wer­ber voll­kom­men aus der Luft gegrif­fen waren und eine Anschluss­ab­schal­tung defi­ni­tiv nicht geplant sei.

Auch Unhöflichkeit empfohlen

„Die ört­li­che Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le warnt ein­dring­lich vor die­ser Masche und rät Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern, sehr kri­tisch mit der­ar­ti­ger Haus­tür­wer­bung umzu­ge­hen und sich kei­nes­falls von den Wer­bern zu einem unüber­leg­ten Ver­trags­schluss über­re­den oder gar bedrän­gen zu las­sen“, so Gol­ly. Im Zwei­fel emp­feh­len die Ver­brau­cher­schüt­zer bei gro­ßer Auf­dring­lich­keit der Ver­triebs­mit­ar­bei­ter durch­aus unhöf­lich zu sein und von sei­nem Haus­recht Gebrauch zu machen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW prüft der­zei­tig auch eine Abmah­nung die­ses Vorgehens.

Widerrufsrecht besteht

Soll­ten bereits in Unkennt­nis der Sach­la­ge Ver­trä­ge unter­schrie­ben wor­den sein, besteht für die­se auf­grund des Abschlus­ses an der Haus­tür ein Wider­rufs­recht. Die ört­li­che Ver­brau­cher­zen­tra­le in der Nehei­mer Burg­stra­ße 5 bie­tet genepp­ten Kun­den Hil­fe­stel­lung durch recht­li­che Bera­tung an. Die Mit­ar­bei­ter wei­sen jedoch dar­auf hin, dass die Bera­tungs­stel­le am Mon­tag wegen des Nehei­mer Schüt­zen­fes­tes geschlos­sen ist, die Bera­tung jedoch ab Diens­tag zu den gewohn­ten Zei­ten mög­lich ist.

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