Neheim. Aus aktuellem Anlass warnt die Verbraucherzentrale Arnsberg vor unseriösen Geschäftspraktiken einiger Rohrreiniger und Kanalsanierer. Beispielsweise werde mit einer Ortsvorwahl geworben, obwohl der Sitz der Firma woanders liege. Auch würden unzulässige Abrechnungsmethoden angewandt, die die Rechnung für eine Rohrreinigung erheblich in die Höhe treiben. Zudem werde mit unwahren Behauptungen zu einer Sanierung der Abwasserleitung gedrängt.
Aktueller Fall vom Neheimer Kopf
„So erging es Herrn S. vom Neheimer Kopf, der auch glaubte ein Arnsberger Unternehmen beauftragt zu haben“, berichtet Marlies Albus, Leiterin der Beratungsstelle in der Neheimer Burgstraße, und rät: „Achten Sie darauf, tatsächlich einen ortsansässigen Betrieb auszuwählen. Haken Sie gleich bei Beginn
des Telefonats nach und vergewissern Sie sich, ob die Firma im gleichen Ort sitzt. Auch sollte direkt am Telefon eine Preisvereinbarung getroffen werden. Und wenn die Firma dann vor Ort ist, lassen Sie sich keine zusätzlichen Leistungen wie TV-Inspektionen oder Sanierungen aufdrängen. Unterschreiben Sie die Rechnung keinesfalls ungeprüft und streichen Sie nicht vereinbarte Passagen oder bestätigen Sie
nur die Erteilung des Auftrags.“
Neutrale Beratung und mehrere Angebote
Sanierungen an unterirdisch verlegten Abwasserleitungen müssen aus rechtlicher Sicht nur bei schweren Schäden, wie etwa einem Rohrbruch, dringend vorgenommen werden. Und selbst in diesem Fall haben Hauseigentümer Zeit, die Sanierung sorgfältig zu planen und mehrere Sanierungsangebote einzuholen. Geringere Schäden, wie etwa Verschiebungen an Muffenverbindungen, müssen entweder gar nicht oder in einem Zeitraum bis zu zehn Jahren saniert werden. Marlies Albus empfiehlt daher: „Keinesfalls sollten Sie sich überrumpeln oder unter Druck setzen lassen. Nehmen Sie vor Erteilung eines Sanierungsauftrags eine neutrale Beratung wahr und holen Sie immer mehrere schriftliche Angebote ein. Wenn etwas unüberlegt unterschrieben wurde, gibt es in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht, von dem Sie umgehend Gebrauch machen sollten und bei Bedarf unsere Rechtsberatung in Anspruch nehmen
können.“
- Kostenlose Beratung zur Sanierung von Abwasserleitungen gibt es bei den Stadtwerken Arnsberg und beim Projekt „Haus- und Grundstücksentwässerung“ der Verbraucherzentrale NRW unter 0211 3809–300.