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Verbraucherzentrale Arnsberg: Trotz Behelfsmasken weiter auf Abstand setzen

Arnsberg/Kreis. In klei­nen Schrit­ten wird ab 20. April bun­des­weit das öffent­li­che Leben wie­der gelo­ckert. Das Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes in Bus­sen und Bah­nen und beim Ein­kau­fen ist Teil des Schutz­pa­kets und wird bis auf Wei­te­res jedem drin­gend empfohlen.

Mund-Nasen-Schutz wird dringend empfohlen

„Ein­fa­che Tex­til­mas­ken, die Mund und Nase bede­cken, hal­ten zwar kei­ne Viren zu hun­dert Pro­zent ab. Aber sie hel­fen die Ver­brei­tung der Viren im Nah­be­reich zu stop­pen. Mas­ken­trä­ger kön­nen auf die­se Wei­se ande­re Men­schen vor einer Tröpf­chen­in­fek­ti­on schüt­zen, falls sie das Coro­na-Virus in sich tra­gen“, bringt die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW die aktu­el­le Emp­feh­lung von Bund und Län­dern auf den Punkt.

Das Logo der Ver­brau­cher­zen­tral NRW

Abstand ist der wichtigste Schutz

„Der wich­tigs­te Schutz besteht jedoch nach wie vor dar­in, einen Abstand von min­des­tens 1,5 Metern zu ande­ren Men­schen ein­zu­hal­ten, das Nie­sen und Hus­ten in die Arm­beu­ge sowie gründ­li­ches Hän­de­wa­schen nach jeder Berüh­rung von Flä­chen und Gegen­stän­den außer­halb der eige­nen vier Wän­de nicht zu ver­ges­sen“, warnt die Ver­brau­cher­zen­tra­le, sich durch das Tra­gen einer Behelfs­mas­ke in fal­scher Sicher­heit zu wie­gen. Zur Anwen­dung des indi­vi­du­el­len Coro­na-Infek­ti­ons­schut­zes hat sie fol­gen­de Hinweise:

  • Baum­woll­mas­ken nur Not­be­helf: Wer bereit ist, bei allen unver­meid­li­chen Gän­gen und Kon­tak­ten einen Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen, soll­te sich jedoch kei­ne medi­zi­ni­schen Fil­ter­mas­ken besor­gen. Denn OP- und ande­re Pro­fi-Mas­ken (FFP1- und FFP2- Mas­ken) wer­den drin­gend zum Schutz von Pati­en­ten, Ärz­ten und Pfle­ge­per­so­nal benö­tigt. Die begehr­te und inzwi­schen äußerst knap­pe Ware wird am Markt oft als Fake-Vari­an­te oder zu völ­lig über­teu­er­ten Prei­sen ange­bo­ten. Das Nähen und Tra­gen einer ein­fa­chen Stoff­mas­ke – am bes­ten aus Baum­wol­le – ist zwar nur ein Not­be­helf, der beim Gang nach drau­ßen jedoch hel­fen kann, die Ver­brei­tung von Coro­na-Viren etwas mehr einzudämmen.
  • Mund-Nasen­schutz „Mar­ke Eigen­bau“: Eine Tröpf­chen­in­fek­ti­on ist nach der­zei­ti­gem Stand der Haupt­über­tra­gungs­weg für Coro­na- Viren. Das Tra­gen einer Mund-Nasen-Mas­ke kann vor allem ande­re Men­schen vor einer Infek­ti­on schüt­zen. Wer zu selbst­ge­näh­ten Mas­ken aus Stoff greift, soll­te dar­auf ach­ten, dass sie aus meh­re­ren Lagen bestehen – am bes­ten indem eine Schicht in Fal­ten gelegt wird. Nur ein an den Rän­dern eng­an­lie­gen­der, mehr­schich­ti­ger Schutz, der Mund und Nase bedeckt, fängt die Tröpf­chen auf, die sonst beim Spre­chen, Hus­ten oder Nie­sen in einem Umkreis von 1,50 Meter aus­ge­sto­ßen und ver­teilt wer­den. Außer­dem trägt der Mund­schutz dazu bei, das unwill­kür­li­che Anfas­sen von Mund und Nase zu unter­bin­den. Als Mate­ri­al eig­net sich am bes­ten Baum­wol­le, weil die­ses Mate­ri­al luft­durch­läs­sig ist und in der Maschi­ne bei 60 Grad wasch­bar ist.
  • Bezugs­quel­len für Behelfs­mas­ken: Vie­le Men­schen nähen aus Kapa­zi­täts­man­gel am Markt den Mund-Nasen-Schutz selbst, ver­schen­ken oder ver­trei­ben ihn über kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen, in Online­por­ta­len oder in klei­nen Geschäf­ten. Auch Tex­til­her­stel­ler stel­len ihre Pro­duk­ti­on zum Teil auf Stoff­mas­ken um. Bereit­wil­li­ge Mas­ken­trä­ger kön­nen sich in ihrem per­sön­li­chen Umfeld nach ent­spre­chen­den Ange­bo­ten umse­hen. Kun­den, die im Inter­net auf ein Self­ma­de-Ange­bot sto­ßen, soll­ten auf die Serio­si­tät des Anbie­ters bei sei­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und im Impres­sum ach­ten und vom Kauf teu­rer Pro­duk­te absehen.
  • Hygie­ne beach­ten ist wei­ter­hin ers­te Pflicht: Wer vom Ein­kau­fen oder Spa­zier­gang nach Hau­se kommt und dabei in Kon­takt mit unzäh­li­gen Ober­flä­chen gekom­men ist, muss unbe­dingt wei­ter­hin zuerst sei­ne Hän­de gründ­lich mit Sei­fe waschen. Erst anschlie­ßend soll­te man den Mund­schutz abneh­men und ihn so auf­hän­gen, dass er nichts berührt und gut trock­nen kann. Die Mas­ke soll­te auf kei­nen Fall mit unge­wa­sche­nen Hän­den an der Innen­sei­te, son­dern am bes­ten nur an den Bän­dern berührt wer­den. Hän­de danach noch­mal gründ­lich waschen! Das gilt vor allem bei einer mehr­fa­chen Anwen­dung des Not­be­helfs. Wie die eige­ne Zahn­bürs­te soll­te auch ein Mund-Nasen­schutz mit nie­man­dem geteilt wer­den! Den Mund­schutz so häu­fig wie mög­lich in der Maschi­ne bei 60 Grad mit her­kömm­li­chem Voll-Wasch­mit­tel waschen, auch wenn man nur ein Exem­plar besitzt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu aku­ten Ver­brau­cher­the­men bie­ten die Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – bis auf Wei­te­res aus­schließ­lich tele­fo­nisch unter Tel. 02932 / 510 97 01 oder im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg. Spe­zi­el­le Ant­wor­ten auf Coro­na-Fra­gen zur Bewäl­ti­gung des Ver­brau­cher­all­tags gibt’s auch tele­fo­nisch unter (02 11) 3399 5845, mon­tags bis frei­tags von 9 bis 15 Uhr und online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

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