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Tauschaktion: Elektro-Altgerät gegen Box für Hochenergiebatterien

Der Wertstoffbringhof gibt Tipps zur Entsorgung auch von Hochenergiebatterien. (Foto: Stadt Arnsberg)
Der Wert­stoff­bring­hof gibt Tipps zur Ent­sor­gung auch von Hoch­en­er­gie­bat­te­rien. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Unse­re Welt wird immer digi­ta­ler und mobi­ler. Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te wer­den mitt­ler­wei­le in fast allen Lebens­be­rei­chen genutzt – Kabel­los ist der neue Trend. Dazu benö­ti­gen die Gerä­te leis­tungs­fä­hi­ge Ener­gie­trä­ger wie zum Bei­spiel Lithi­um­bat­te­rien oder Lithi­um-Poly­mer-Akkus. Auf­grund der hohen Ener­gie­dich­te wer­den sie Hoch­en­er­gie­bat­te­rien genannt. Gegen­über den her­kömm­li­chen Bat­te­rien ber­gen Hoch­en­er­gie­bat­te­rien jedoch Sicher­heits­ri­si­ken, wenn unsach­ge­mäß damit umge­gan­gen wird. Eine Akti­on zum The­ma Hoch­en­er­gie­bat­te­rien gibt es daher am Mitt­woch, 19. August, von 10 bis 17 Uhr am Wert­stoff­bring­hof, Hüs­te­ner Str. 15, 59821 Arns­berg. Jeder, der ein Elek­tro­ge­rät anlie­fert, erhält dafür eine Sam­mel­box für Hoch­en­er­gie­bat­te­rien mit Info­fly­er zum rich­ti­gen Hand­ling. Alles natür­lich kos­ten­los. Die Auf­la­ge ist jedoch limi­tiert. Das heißt: Wenn etwas weg ist, dann gibt es kei­nen Nach­schub mehr.

Aktion am Wertstoffbringhof

Grund­sätz­lich ist bei der Ent­sor­gung von Elek­tro­ge­rä­ten mit Hoch­en­er­gie­bat­te­rie eini­ges zu beach­ten. Die Abfall­be­ra­tung der Stadt Arns­berg weist dar­auf hin, dass Elek­tro­ge­rä­te nicht über den Haus­müll ent­sorgt wer­den dür­fen, son­dern getrennt gesam­melt wer­den. Dies schreibt das bereits im Jah­re 2006 in Kraft getre­te­ne Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te­ge­setz (Elek­troG) vor. Obwohl das Gesetz schon seit acht Jah­ren gilt, gibt es hier offen­sicht­lich immer noch Ver­un­si­che­run­gen bei vie­len Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Dies zei­ge sich immer wie­der bei Fra­gen direkt an das Wert­stoff­bring­hof­per­so­nal. Dabei gilt die kos­ten­lo­se Annah­me sowohl für Klein- als auch für Groß­ge­rä­te. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Bügel­eisen, Kaf­fee­ma­schi­nen, Rasie­rer, Ste­reo­an­la­gen, Toas­ter, MP3-Play­er, Han­dys oder Kühl- bzw. Gefrier­ge­rä­te, Geschirr­spül- und Wasch­ma­schi­nen, Trock­ner, Fern­se­her, Moni­to­re, Com­pu­ter, etc.

Kostenlose Abgabe

Für Lithi­um­zel­len, die im Gerät fest ver­baut und umschlos­sen sind, gilt, dass die Zel­le durch das Gerät gleich­wer­tig geschützt ist. Aller­dings ist sicher­zu­stel­len, dass der Schutz der Akkus durch das Alt­ge­rät wäh­rend der Samm­lung und des Trans­ports erhal­ten bleibt, das Gerät darf also nicht im Zuge der Erfas­sung oder des Trans­ports zer­stört wer­den mit der Fol­ge, dass der Akku frei­ge­legt wird. Bei der kos­ten­lo­sen Abga­be beim Wert­stoff­bring­hof ist daher vom Besit­zer des Gerä­tes beim Per­so­nal anzu­ge­ben, dass das Gerät eine Lithi­um­bat­te­rie/-zel­le ent­hält. Das Gerät soll scho­nend  in den ent­spre­chen­den Con­tai­ner gelegt wer­den. Kei­nes­falls darf das Gerät hin­ein­ge­wor­fen werden.

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