Arnsberg. Unsere Welt wird immer digitaler und mobiler. Elektro- und Elektronikgeräte werden mittlerweile in fast allen Lebensbereichen genutzt – Kabellos ist der neue Trend. Dazu benötigen die Geräte leistungsfähige Energieträger wie zum Beispiel Lithiumbatterien oder Lithium-Polymer-Akkus. Aufgrund der hohen Energiedichte werden sie Hochenergiebatterien genannt. Gegenüber den herkömmlichen Batterien bergen Hochenergiebatterien jedoch Sicherheitsrisiken, wenn unsachgemäß damit umgegangen wird. Eine Aktion zum Thema Hochenergiebatterien gibt es daher am Mittwoch, 19. August, von 10 bis 17 Uhr am Wertstoffbringhof, Hüstener Str. 15, 59821 Arnsberg. Jeder, der ein Elektrogerät anliefert, erhält dafür eine Sammelbox für Hochenergiebatterien mit Infoflyer zum richtigen Handling. Alles natürlich kostenlos. Die Auflage ist jedoch limitiert. Das heißt: Wenn etwas weg ist, dann gibt es keinen Nachschub mehr.
Aktion am Wertstoffbringhof
Grundsätzlich ist bei der Entsorgung von Elektrogeräten mit Hochenergiebatterie einiges zu beachten. Die Abfallberatung der Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden. Dies schreibt das bereits im Jahre 2006 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor. Obwohl das Gesetz schon seit acht Jahren gilt, gibt es hier offensichtlich immer noch Verunsicherungen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Dies zeige sich immer wieder bei Fragen direkt an das Wertstoffbringhofpersonal. Dabei gilt die kostenlose Annahme sowohl für Klein- als auch für Großgeräte. Dazu gehören zum Beispiel Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Rasierer, Stereoanlagen, Toaster, MP3-Player, Handys oder Kühl- bzw. Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, Monitore, Computer, etc.
Kostenlose Abgabe
Für Lithiumzellen, die im Gerät fest verbaut und umschlossen sind, gilt, dass die Zelle durch das Gerät gleichwertig geschützt ist. Allerdings ist sicherzustellen, dass der Schutz der Akkus durch das Altgerät während der Sammlung und des Transports erhalten bleibt, das Gerät darf also nicht im Zuge der Erfassung oder des Transports zerstört werden mit der Folge, dass der Akku freigelegt wird. Bei der kostenlosen Abgabe beim Wertstoffbringhof ist daher vom Besitzer des Gerätes beim Personal anzugeben, dass das Gerät eine Lithiumbatterie/-zelle enthält. Das Gerät soll schonend in den entsprechenden Container gelegt werden. Keinesfalls darf das Gerät hineingeworfen werden.