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Sunderner nach zahlreichen Vergehen „aus dem Verkehr gezogen“

2015.12.17.Teaser.Polizei10Sun­dern. Nach umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen konn­te das Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­at jetzt eine Rei­he von Straf­ta­ten klä­ren. Für einen 51-jäh­ri­gen Mann aus Sun­dern dürf­te eine Wie­der­ertei­lung der Fahr­erlaub­nis nun wahr­schein­lich in wei­te Fer­ne gerückt sein, so die Polizei.

Unfallflucht auf Parkplatz

Die Serie des Man­nes begann bereits am ers­ten oder zwei­ten Tag des neu­en Jah­res. Da fuhr er mit sei­nem Pkw auf einen nahe­zu lee­ren Park­platz und stieß dabei mit der Front gegen einen gepark­ten BMW. Dabei ent­stand Sach­scha­den in Höhe von rund 2500 Euro. Davon unbe­ein­druckt ent­fern­te sich der Beschul­dig­te uner­laubt von der Unfallstelle.

Bei Kontrolle geflüchtet, aber erkannt

Am 2. Janu­ar soll­te der Mann am Sor­pe­see mit sei­nem Pkw kon­trol­liert wer­den, als er zufäl­lig einem Strei­fen­wa­gen ent­ge­gen­kam. Die­ser Kon­trol­le ent­zog er sich aller­dings durch Flucht. Der Mann wur­de jedoch von Zeu­gen ein­deu­tig erkannt und iden­ti­fi­ziert. Der Grund für die Flucht ergab sich bei einer wei­te­ren Über­prü­fung der Per­so­na­li­en des Man­nes. Bereits seit 2014 darf der Mann kei­ne Kraft­fahr­zeu­ge mehr füh­ren, da ihm damals die Fahr­erlaub­nis ent­zo­gen und bis heu­te nicht wie­der erteilt wur­de. Das schien jedoch kei­nen Ein­druck hin­ter­las­sen zu haben, zumal er den Füh­rer­schein auch nicht bei dem zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­amt abgab, was jedoch nichts an der Wirk­sam­keit des Fahr­ver­bots änderte.

Ohne Führerschein, aber mit Alkohol und Drogen

Ein drit­tes Mal fiel der Mann dann Mit­te Janu­ar auf. Da war er mit sei­nem Pkw in Hach­en unter­wegs. Bei einer Kon­trol­le durch die Poli­zei leg­te er dort einen Füh­rer­schein vor, den er bereits 2014 hät­te abge­ben müs­sen. Doch nicht nur die­ses Ver­ge­hen wird ihm nun zur Last gelegt. Der Mann stand zudem unter Alko­hol­ein­wir­kung sowie unter dem Ein­fluss ver­schie­de­ner Betäu­bungs­mit­tel. Der zu Unrecht im Besitz des Man­nes befind­li­che Füh­rer­schein wur­de sicher­ge­stellt, zudem wur­de ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men, die den Ver­dacht bestätigte.

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