Staatsanwaltschaft Arnsberg

Schusswaffengebrauch in Arnsberg: Gericht ordnet Unterbringung in forensischer Psychiatrie an

Arns­berg. Schuss­waf­fen­ein­satz in Arns­berg: Der 40-jäh­ri­ge Mann, der bei einem Poli­zei­ein­satz im Okto­ber ins Bein geschos­sen wur­de, ist inzwi­schen aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft ord­ne­te das Amts­ge­richt sei­ne Unter­brin­gung in einer foren­si­schen Psych­ia­trie an. Die Ermitt­lun­gen gegen ihn – und gegen die betei­lig­ten Poli­zei­be­am­ten – dau­ern an.

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Schusswaffengebrauch in Arnsberg: Gericht ordnet Unterbringung in forensischer Psychiatrie an

Arns­berg. Schuss­waf­fen­ein­satz in Arns­berg: Der 40-jäh­ri­ge Mann, der bei einem Poli­zei­ein­satz im Okto­ber ins Bein geschos­sen wur­de, ist inzwi­schen aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft ord­ne­te das Amts­ge­richt sei­ne Unter­brin­gung in einer foren­si­schen Psych­ia­trie an. Die Ermitt­lun­gen gegen ihn – und gegen die betei­lig­ten Poli­zei­be­am­ten – dau­ern an.

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