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Radfahrer fährt mit über zwei Promille Schlangenlinien

(Foto: Polizei)
(Foto: Poli­zei)

Neheim. Die Besat­zung eines Strei­fen­wa­gens der Poli­zei­wa­che Arns­berg bemerk­te am Mon­tag um kurz vor Mit­ter­nacht in Neheim einen Rad­fah­rer. Der 42-Jäh­ri­ge fuhr ent­lang der Wer­ler Stra­ße und fiel auf, weil er in Schlan­gen­li­ni­en unter­wegs war. Der Mann wur­de ange­hal­ten und kon­trol­liert. Ein Schnell­test vor Ort zeig­te einen Alko­hol­wert von über zwei Pro­mil­le an, wes­halb der Mann mit zur Poli­zei­wa­che muss­te, wo ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Gegen ihn wird jetzt wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr ermittelt.

Auch für Radfahrer gelten Höchstwerte

Für Rad­fah­rer gel­ten im Stra­ßen­ver­kehr ande­re Alko­hol­wer­te als für Kraft­fahr­zeug­füh­rer. Aber auch auf dem Fahr­rad gilt ein abso­lu­ter Höchst­wert und zwar 1,6 Pro­mil­le. Kom­men zu dem Alko­hol­kon­sum auch noch Aus­fall­erschei­nun­gen hin­zu, so gilt die rela­ti­ve Fahr­un­tüch­tig­keit, die bereits ab 0,3 Pro­mil­le gege­ben sein kann. Des­halb rät die Poli­zei zur Sicher­heit aller drin­gend von der Kom­bi­na­ti­on Alko­hol und Fahr­zeug ab.

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