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Pkw auf Parkplatz gleich zweimal von Unfallflucht betroffen?

2014.02.06.Logo.PolizeiHüs­ten. Laut Poli­zei­be­richt ist ein Pkw offen­bar gleich zwei­mal auf dem sel­ben Park­platz von einer Unfall­flucht betrof­fen. Am Diens­tag stell­te ein Frau ihren blau­en Citro­en C 5 auf einem Park­platz an der Stra­ße Vogel­bruch vor einem Fami­li­en­zen­trum ab. Etwa gegen 13.15 Uhr waren an dem Pkw noch kei­ne Schä­den erkenn­bar. Als die Frau aber um 19 Uhr in das Fahr­zeug ein­stei­gen woll­te, sah sie Beschä­di­gun­gen an der Bei­fah­rer­sei­te. Ein Ver­ur­sa­cher des Sach­scha­dens gab sich nicht zu erken­nen, son­dern hat­te sich uner­laubt vom Unfall­ort entfernt.

Ein Tag später neue Beschädigungen

Bereits am nächs­ten Tag, also am Mitt­woch, stand der Citro­en zwi­schen 14 und 15.30 Uhr erneut auf dem Park­platz. Die Besit­ze­rin des Pkw muss­te an die­sem Tag wei­te­re Unfall­schä­den an der Bei­fah­rer­sei­te fest­stel­len. Erneut hat­te ein ande­res Fahr­zeug beim Ein- oder Aus­par­ken ihren Pkw berührt und die­sen beschä­digt. Und erneut hat­te sich der Ver­ur­sa­cher nicht um eine Scha­dens­re­gu­lie­rung geküm­mert, son­dern war weg­ge­fah­ren. Mög­li­cher wei­se han­delt es sich auch in bei­den Fäl­len um den glei­chen Ver­ur­sa­cher, so die Poli­zei. Das Ver­kehrs­kom­mis­sa­ri­at bit­tet um Hin­wei­se zu den bei­den Unfall­fluch­ten unter 02932 90200.

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