Pilze sammeln, aber Regeln beachten

Für Pilz­freun­de ist es zudem lebens­wich­tig, genau zu wis­sen, wel­chen Pilz sie im Körb­chen haben. Denn eini­ge Spei­se­pil­ze haben hoch­gif­ti­ge Dop­pel­gän­ger. Pilz­se­mi­na­re für ein Ein­stei­ger kön­nen Abhil­fe schaf­fen und wer­den von Wald und Holz NRW, aber auch von ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen und Pri­vat­per­so­nen ange­bo­ten. Die Anbie­ter sind nicht sys­te­ma­tisch erfasst. Jedoch kön­nen Inter­es­sier­te häu­fig über Forst­äm­ter von Wald und Holz NRW, Krei­se oder Natur­schutz­ver­bän­de regio­na­le Infor­ma­tio­nen oder wei­ter­füh­ren­de Kon­tak­te erhal­ten. Pilz­sach­ver­stän­di­ge bie­ten zudem an, unsi­che­re Pilz­fun­de zu bestim­men. Eine Lis­te der Pilz­sach­ver­stän­di­gen findet
sich bei der Deut­schen Gesell­schaft für Mykologie.

Im Wald Rücksicht nehmen

Vie­le Men­schen suchen den Wald täg­lich aus unter­schied­li­chen Grün­den auf. Spa­zier­gän­ger, Pilz­samm­ler, Moun­tain­bi­ker, Geo­cacher, Wal­ker, Jäger, Förs­ter und die Wald­be­sit­zer sind im Wald unter­wegs. Aus die­sem Grund ist auch beim Pil­ze­sam­meln gegen­sei­ti­ge Rück­sicht gefragt. Förs­te­rin­nen und Förs­ter von Wald und Holz NRW kön­nen bei Fra­gen und Pro­ble­men ver­mit­teln. Kon­takt zu den zustän­di­gen Regio­nal­forst­äm­tern fin­den Sie im Inter­net unter www.wald.nrw.de

Grundregeln für Pilzsammler

  • Grund­sätz­lich ist das Betre­ten des Wal­des, auch abseits der Wege,
    erlaubt. Aus­nah­men gibt es in Natur­schutz­ge­bie­ten, eingezäunten
    Berei­chen, Flä­chen, auf denen vie­le jun­ge Bäu­me nach­wach­sen, dort wo
    Bäu­me gefällt wer­den (Motor­sä­gen­ge­räu­sche). Hier ist das Betreten
    verboten.
  • In Natur­schutz­ge­bie­ten ist nicht nur das Betre­ten abseits der Wege
    ver­bo­ten, son­dern auch das Sam­meln von Pflan­zen und auch Pilzen.
  • Pilz­sai­son und Jagd­zeit über­schnei­den sich. Berei­che, in denen Jagden
    statt­fin­den (Hin­weis­schil­der), soll­ten nicht betre­ten werden.
  • Nur das Sam­meln für den eige­nen Ver­brauch ist gestattet.
  • Vie­le Wald­pil­ze ste­hen unter Schutz und dür­fen nicht gesam­melt wer­den. Für die bekann­ten Spei­se­pil­ze wie Stein­pil­ze und Pfif­fer­lin­ge gibt es eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung in der Bun­des­ar­ten­schutz-ver­ord­nung. Der Ver­kauf der Wald­pil­ze ist jedoch verboten.
  • Wer einen Bei­trag zum Natur­schutz leis­ten möch­te, geht wäh­rend der
    Mor­gen- und Abend­däm­me­rung abseits der Wege nicht in den Wald. Denn dann sind die Wild­tie­re sehr aktiv und brau­chen Ruhe.
  • Es soll­ten nur Pil­ze gesam­melt wer­den, die spä­ter auch ver­wen­det wer­den. Pil­ze spie­len eine wich­ti­ge Rol­le im Öko­sys­tem Wald. Zudem unter­stüt­zen Samm­ler so das Pilz­wachs­tum der nächs­ten Jah­re. Denn je mehr Pil­ze im Wald ver­blei­ben, des­to bes­ser kön­nen die­se sich ver­meh­ren. Vor allem älte­re Pil­ze ste­hen las­sen, damit ihre Spo­ren neue Wuchs­ge­bie­te erobern können.
  • Pil­ze nicht in ver­schlos­se­nen Gefä­ßen oder Tüten trans­por­tie­ren. Am
    bes­ten ein Körb­chen mitnehmen.
  • Pil­ze nicht aus dem Boden her­aus­rei­ßen. Bes­ser den Pilz mit einem
    schar­fen Mes­ser kurz über dem Boden abschnei­den und die Schnittfläche
    mit Blät­tern abde­cken. Oder den Stiel umfas­send mit etwas Druck
    Rich­tung Boden den Pilz vor­sich­tig her­aus­dre­hen. Denn Pil­ze bil­den ein
    fei­nes, unter­ir­di­sches Netz, wel­ches so erhal­ten bleibt.
  • Der Wald in NRW ist zu zwei Drit­tel in Pri­vat­be­sitz. Bit­te die Rech­te der
    Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer beachten.

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