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Ohlbrücke: zweiter Bauabschnitt startet Ende Februar

(Foto: Sebastian Göbel  / pixelio.de)
(Foto: Sebas­ti­an Göbel / pixelio.de)

Neheim. Nach Abschluss der ers­ten Bau­pha­se zur Instand­set­zung der Brü­cke „Im Ohl“ im Stre­cken­ab­schnitt der B 7 „Voß­win­ke­l­er Stra­ße“ im ver­gan­ge­nen Jahr star­ten jetzt in Kür­ze die Arbei­ten zur Sanie­rung der süd­li­chen Brü­cken­hälf­te. Der Bau­be­ginn ist für Ende Febru­ar 2016 vor­ge­se­hen und umfasst eine Bau­zeit von rund fünf Mona­ten. Über den genau­en Start der Bau­ar­bei­ten wird Straßen.NRW recht­zei­tig informieren.

Zufahrt ins Gewerbegebiet drei Tage voll gesperrt

Im Rah­men der ers­ten Bau­pha­se wur­de zunächst die Sanie­rung der nörd­li­chen Brü­cken­hälf­te aus­ge­führt. Hier­bei konn­te ein Groß­teil der Fahr­bahn­brei­te unter Auf­recht­erhal­tung der Zufahrts­mög­lich­keit in das Gewer­be­ge­biet „Im Ohl“ instand­ge­setzt wer­den. Für den Bau­ab­schnitt auf der Süd­sei­te ist fol­gen­de Ver­kehrs­füh­rung vor­ge­se­hen, die der­zeit mit den zustän­di­gen Behör­den sei­tens Straßen.NRW abge­stimmt wird:

  • Der Ver­kehr wird wäh­rend der Bau­zeit durch­ge­hend zwei­spu­rig, jeweils eine Spur in jede Fahrt­rich­tung, auf der nörd­li­chen Brü­cken­hälf­te geführt.
  • In Fahrt­rich­tung Voß­win­kel wird zusätz­lich eine Spur für den abbie­gen­den Ver­kehr ins Gewer­be­ge­biet „Im Ohl“ eingerichtet.
  • Die Zufahrt zum Gewer­be­ge­biet bleibt aus bei­den Fahrt­rich­tun­gen, unter Ver­kehrs­re­ge­lung mit­tels einer mobi­len Licht­si­gnal­an­la­ge, befahrbar.
  • Jedoch ist es erfor­der­lich, dass für die Sanie­rung des Ein­mün­dungs­be­rei­ches „B 7 / Im Ohl“ die Zufahrt in das Gewer­be­ge­biet für die Dau­er von drei Tagen kom­plett für den Ver­kehr gesperrt wird.
  • In die­sen drei Tagen muss der Ver­kehr, wie auch im Ver­lauf der ers­ten Bau­pha­se im ver­gan­ge­nen Jahr, durch das Wohn­ge­biet „Berg­heim“ umge­lei­tet werden.
  • Der genaue Zeit­punkt der Voll­sper­rung wird in Abhän­gig­keit von der Wit­te­rung fest­ge­legt und recht­zei­tig ver­öf­fent­licht sowie den betrof­fe­nen Gewer­be­be­trie­ben mitgeteilt.

„Straßen.NRW bit­tet alle Anlie­ger sowie die Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer schon jetzt um Ver­ständ­nis für die­se not­wen­di­ge Maß­nah­me und die damit ver­bun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen,“ so Pres­se­spre­cher Oscar Santos.

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