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Nicht auf Alkohol verzichtet: Teure Autofahrt für junge Fahrerin

Arns­berg. Bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le in der Nacht zum Sonn­tag kon­trol­lier­te die Poli­zei eine 19-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin auf der Rosen­ber­ger Stra­ße. Hier­bei stell­te sich her­aus, dass die jun­ge Arns­ber­ge­rin unter Alko­hol­ein­fluss stand. Obwohl für unter 21-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer ein abso­lu­tes Alko­hol­ver­bot am Steu­er gilt, ergab der Test einen Wert von etwa 0,3 Pro­mil­le. Auf die Aus­zu­bil­den­de kommt nun ein hohes drei­stel­li­ges Buß­geld zu. Neben einem Punkt in Flens­burg muss die Ver­kehrs­sün­de­rin zudem an einem Auf­bau­se­mi­nar teil­neh­men und die zwei­jäh­ri­ge Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit in Kauf neh­men. Die ent­ste­hen­den Kos­ten muss sie natür­lich selbst tragen.

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