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Mordkommission ermittelt nach Messerstecherei – Notwehr?

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg. (Foto: oe)
Die Staats­an­walt­schaft Arns­berg. (Foto: oe)

Arns­berg. Am Frei­tag abend gegen 20 Uhr kam es in einem Wohn­haus in Arns­berg zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen einem 28-jäh­ri­gen und einem 48-jäh­ri­gen Arns­ber­ger. Vor­aus­ge­gan­gen war ein Nach­bar­schafts­streit wegen zu lau­ter Musik, heißt es in einer gemein­sa­men Pres­se­er­klä­rung der Staats­an­walt­schaft Arns­berg und der Mord­kom­mis­si­on Dortmund.

Staats­an­walt­schaft und Mord­kom­mis­si­on wei­ter: „Auf Grund einer Belei­di­gung griff der 48-Jäh­ri­ge den 28-Jäh­ri­gen an und nahm die­sen in den Schwitz­kas­ten. Der jetzt Unter­le­ge­ne woll­te sich von dem kör­per­lich Über­le­ge­nem befrei­en und nut­ze dazu ein Mes­ser. Er ver­letz­te sei­nen Kon­tra­hen­ten schwer, so dass die­ser spä­ter mit einer schwe­ren Stich­ver­let­zung ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wurde.“

Der 28-Jäh­ri­ge wur­de zunächst vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Nach Abschluss der Ermitt­lun­gen durch die Mord­kom­mis­si­on Dort­mund konn­te der zustän­di­ge Staats­an­walt eine Not­wehr­si­tua­ti­on nicht aus­schlie­ßen. Der 28-Jäh­ri­ge wur­de auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Arns­berg am Sams­tag aus dem Poli­zei­ge­wahr­sam entlassen.

Der Ver­letz­te befin­det sich nicht mehr in Lebensgefahr.

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