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Messungen nach Bürgerwunsch: Polizei erwischt 1642 Temposünder

(Foto: Uwe Schlick/pixelio.de)
(Foto: Uwe Schlick/pixelio.de)

Arnsberg/Sundern/Eslohe. In der ver­gan­ge­nen Woche hat der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei im HSK die Geschwin­dig­keit beson­ders an den Stel­len über­wacht, an denen die Anwoh­ner mas­si­ve Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen fest­ge­stellt und des­halb um Mes­sun­gen ersucht hatten.

„Spitzenreiter“ mit 140 auf „Bauernautobahn“ unterwegs

Poli­zei­spre­che­rin Bian­ca Scheer lis­tet Ört­lich­kei­ten und Ergeb­nis­se auf:

  • In Sun­dern-Sto­ckum an der Rönk­hau­ser Stra­ße wur­de am 17. August gemes­sen. In der dor­ti­gen 50er-Zone am Orts­rand wur­den ins­ge­samt 176 Ver­stö­ße fest­ge­stellt. Davon wer­den in 44 Fäl­len Buß­geld­be­schei­de mit Punk­ten erge­hen. Den Spit­zen­rei­ter mit einer Geschwin­dig­keit von 91 Km/h erwar­tet zusätz­lich ein Fahrverbot.
  • In Sun­dern-Hel­le­feld auf der soge­nann­ten „Bau­ern­au­to­bahn“ wur­den am 20. August in der 70er-Zone in Höhe der Stein­bruch­zu­fahrt 138 Ver­stö­ße gemes­sen. Hier wird es zu 41 Buß­geld­ver­fah­ren mit Punk­ten kom­men. Den Spit­zen­rei­ter mit 140 km/h erwar­tet zusätz­lich ein zwei­mo­na­ti­ges Fahrverbot.
  • In Arns­berg-Retrin­gen wur­den am 21. und 22. August ins­ge­samt 369 Ver­stö­ße gemes­sen, von denen sich 111 Ver­stö­ße im punk­te­be­wehr­ten Bereich befin­den. Hier wer­den sechs Fahr­ver­bo­te erlas­sen werden.
  • Auch in Eslo­he auf dem Wen­ner Stieg wur­de die Geschwin­dig­keit über­wacht. Hier han­delt es sich um eine schlecht ein­seh­ba­re Kup­pe mit Bus­hal­te­stel­len und Fuß­gän­ger­über­we­gen. Zudem ist eine schwer ein­seh­ba­re Anwoh­ner­ein­fahrt vor­han­den. Des­halb wur­de die zuläs­si­ge Geschwin­dig­keit auf 50 km/h redu­ziert. Hier wur­den 959 Ver­stö­ße regis­triert, davon 214 im Buß­geld­be­reich. In vier Fäl­len wird zusätz­lich ein Fahr­ver­bot ver­hängt wer­den, die maxi­ma­le Geschwin­dig­keit lag hier bei 100 km/h.

„Wie die Mes­sun­gen zeig­ten, hat­ten sich die Anwoh­ner offen­sicht­lich nicht zu Unrecht beschwert,“ stellt Bian­ca Scheer fest.

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