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Mescheder Bürgermeister appelliert zu Silvester: Infektionsschutz ernst nehmen

Mesche­de. Damit der Jah­res­wech­sel – und die Zeit danach – eine siche­re Sache wer­den: Die Stadt Mesche­de appel­liert an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, zu Sil­ves­ter und Neu­jahr die Vor­ga­ben des Lan­des NRW zum Infek­ti­ons­schutz zu beach­ten und auch auf pri­va­tes Sil­ves­ter­feu­er­werk zu ver­zich­ten. „Wer jetzt Abstands- und Hygie­ne­re­geln ein­hält, leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag, die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen ein­zu­däm­men“, so Bür­ger­meis­ter Chris­toph Weber. Dar­über infor­miert die Pres­se­stel­le der Stadt Meschede.

Verzicht auf Silvesterfeuerwerk

Dazu gehört auch ein Ver­zicht auf Sil­ves­ter­feu­er­werk. Zwar unter­sa­gen die aktu­el­len Regeln in die­sem Jahr einen Ver­kauf von Böl­lern, Rake­ten und ande­rer Pyro­tech­nik – gene­rell wäre es aber erlaubt, zum Jah­res­wech­sel mög­li­che pri­va­te „Alt­be­stän­de“ im Rah­men der aktu­el­len Abstands­re­geln abzu­feu­ern. Den­noch: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinn­voll“, appel­liert Bür­ger­meis­ter Weber. Zum einen könn­te das Abfeu­ern von Feu­er­werk zu Men­schen­an­samm­lun­gen füh­ren – die wie­der­um ver­bo­ten sind. „Wer Infek­ti­ons­schutz ernst nimmt, soll­te unnö­ti­ge Kon­tak­te in jedem Fall ver­mei­den“, so Bür­ger­meis­ter Weber.

Infektionsschutz ernst nehmen

Und zum ande­ren birgt der Umgang mit Feu­er­werks­kör­pern stets die Gefahr von – auch schwe­ren – Ver­let­zun­gen. Die Kran­ken­häu­ser und die Men­schen, die dort arbei­ten, sei­en durch die Coro­na-Pan­de­mie aber ohne­hin schon extrem unter Druck, unter­streicht Chris­toph Weber: „Es gilt, unser Gesund­heits­sys­tem vor jeder zusätz­li­chen – und letzt­lich unnö­ti­gen – Belas­tung zu schützen.“

Gleich­zei­tig erin­nert die Stadt Mesche­de an die zum Jah­res­wech­sel in ganz NRW gel­ten­den Regeln der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung: Im öffent­li­chen Raum dür­fen sich maxi­mal fünf Per­so­nen aus höchs­tens zwei Haus­hal­ten gemein­sam auf­hal­ten. Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den nicht mit­ge­zählt. Auch im pri­va­ten Bereich sind Par­tys und Fei­ern gene­rell nicht gestat­tet. Bei Ver­stö­ßen, von denen eine Gefahr für den Infek­ti­ons­schutz aus­ge­hen könn­te, sind Poli­zei und Ord­nungs­be­hör­den berech­tigt einzugreifen.

Polizei und Ordnungsbehörden dürfen eingreifen

Bür­ger­meis­ter Chris­toph Weber unter­streicht aber, dass in letz­ter Kon­se­quenz das Augen­merk nicht auf Ver­bo­te oder Beschrän­kun­gen gerich­tet wer­den soll­te, son­dern dar­auf, ein Stück weit Ver­ant­wor­tung für Ande­re zu über­neh­men: „Wer sich an die aktu­el­len Regeln hält und Kon­tak­te ver­mei­det, schützt nicht nur sich selbst, son­dern eben­so sei­ne Mit­men­schen – und vor allem die­je­ni­gen, für die eine Coro­na-Infek­ti­on eine lebens­be­droh­li­che Gefahr darstellt.“

(Quel­le: Pres­se­stel­le Stadt Meschede)

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