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Mann bedroht Polizisten mit Schusswaffe

2014.02.06.Logo.PolizeiHüs­ten. Am Mitt­woch abend gegen 19.45 Uhr wur­de die Poli­zei Arns­berg zur Stra­ße „Alt Hüs­ten“ geru­fen. In einem dor­ti­gen Haus woll­te ein Mann Anga­ben zu einer angeb­li­chen Straf­tat machen. Vor Ort ange­kom­men ver­such­ten die Poli­zei­be­am­tin und der Poli­zei­be­am­te gera­de den Sach­ver­halt mit dem offen­sicht­lich stark alko­ho­li­sier­ten Mann zu klä­ren, als die­ser unver­mit­telt eine Schuss­waf­fe aus dem Hosen­bund zog und damit auf den Poli­zis­ten zielte.

Auch Polizisten zogen Schusswaffen

Die Beam­tin und der Beam­te zogen ihrer­seits ihre Schuss­waf­fe. Durch kla­re und deut­li­che Anwei­sun­gen konn­te der 53 Jah­re Arns­ber­ger dazu gebracht wer­den, die Waf­fe weg­zu­le­gen und sich auf den Boden zu legen, wo er dann gefes­selt und in Gewahr­sam genom­men wer­den konn­te. Durch das beson­ne­ne Han­deln der ein­ge­setz­ten Beam­ten konn­ten Ver­let­zun­gen bei allen Betei­lig­ten ver­mie­den wer­den. Im Nach­hin­ein stell­te sich her­aus, dass es sich bei der Waf­fe des Man­nes um eine soge­nann­te Sof­tair­waf­fe han­del­te, die aber einer ech­ten Schuss­waf­fe täu­schend echt nach­emp­fun­den war und die nicht ohne wei­te­res von einer „schar­fen“ Waf­fe zu unter­schei­den ist.

Blutprobe, Ausnüchterung und Anzeige

Der Arns­ber­ger wur­de zur Poli­zei­wa­che gebracht, wo ihm auf rich­ter­li­che Anord­nung eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Zur Ver­hin­de­rung wei­te­rer Straf­ta­ten blieb der Mann bis zur Aus­nüch­te­rung im Gewahr­sam der Poli­zei. Die Kri­mi­nal­po­li­zei ermit­telt jetzt gegen den 53-Jäh­ri­gen wegen Bedro­hung, Wider­stands und ande­rer Delikte.

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