Arnsberg/Düsseldorf. „Warum wurde Bollermann tatsächlich degradiert?“ fragt André Kuper, der stellv. Vorsitzende der CDU-landtagsfraktion, und gibt in einer Presseerklärung auch gleich eine Antwort: „Der amtierende SPD-Regierungspräsident Bollermann ist von seinem Parteigenossen Innenminister Jäger offensichtlich eiskalt und ohne Rücksprache entmachtet worden. Dass ein Regierungspräsident während der Sommerferienzeit Urlaub macht, kann sicher nicht der Grund dafür sein – erst recht nicht, wo er kurz vor der Pensionierung steht. Wir fordern Innenminister Jäger dazu auf, umgehend zu diesem beispiellosen Vorgang Stellung nehmen und der Öffentlichkeit die wahren Gründe für Bollermanns Degradierung mitzuteilen.“
Fraktionsvize Kuper schreibt an Minister Jäger
Weiter erklärt der Landtagsabgeordnete aus Ostwestfalen. „Es steht der Vorwurf im Raum, dass der Innenminister ein Bauernopfer für eigenes Versagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen gesucht hat. Zudem muss Jäger erklären, warum die Landesregierung nun den stellvertretenden Leiter der Abteilung Verfassungsschutz eher dazu befähigt sieht, die Praxis-Probleme der Unterbringung von Flüchtlingen hierzulande zu lösen? Diese und weitere Fragen habe ich heute stellvertretend für die CDU-Fraktion in einem Brief an den Minister gerichtet.“
Offener Brief mit zwölf Fragen
Der Brief des CDU-Fraktionsvize an den Minister im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Minister Jäger,
laut Presseberichten vom 1. Juli 2015 plant das Innenministerium für die urlaubsbedingte Abwesenheit des amtierenden Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Arnsberg die Bestellung eines kommissarischen Leiters zur Übernahme der Amtsgeschäfte. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen steigender Flüchtlingszahlen wurde der bisherige stellvertretende Leiter des Verfassungsschutzes im Innenministerium für die kommissarische Leitung der Arnsberger Bezirksregierung aus-gewählt. Der amtierende Regierungspräsident, Gerd Bollermann, hält diese personelle Unterstützung für nicht notwendig, da die Stellvertretung durch den stellvertretenden Regierungspräsidenten sichergestellt sei und dabei vor allem die besondere Sachkenntnis gegeben sei.
Diese Bestellung eines kommissarischen Leiters für die urlaubsbedingte Abwesenheit des amtierenden Regierungspräsidenten Gerd Bollermann wirft aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion einige Fragen auf, um deren Beantwortung ich Sie bitte:
- Liegt in der Einsetzung eines kommissarischen Leiter für die Bezirksregierung Arnsberg, entgegen der gängigen Praxis, dass im Urlaubsfall der Stellvertreter des Regierungspräsidenten die Amtsgeschäfte übernimmt, ein Misstrauensvotum gegen die Arbeit der Bezirksregierung Arnsberg bei den Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung?
- Liegt in der Einsetzung eines kommissarischen Leiter für die Bezirksregierung Arnsberg, entgegen der gängigen Praxis, dass im Urlaubsfall der Stellvertre-
ter des Regierungspräsidenten die Amtsgeschäfte übernimmt, ein Misstrauensvotum gegen die Arbeit des amtierenden Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Arnsberg?- Warum wird die kommissarische Leitung der Bezirksregierung Arnsberg an den stellvertretenden Leiter des Verfassungsschutzes im Innenministerium übertragen?
- Welche besondere Kompetenzen und Sachkenntnis bei der Herausforderung der steigenden Flüchtlingszahlen befähigt den stellvertretenden Leiter des
Verfassungsschutzes zur kommissarischen Leitung der Arnsberger Bezirksregierung?- Wie plant das Innenministerium die Abberufung des stellvertretenden Leiters des Verfassungsschutzes zu kompensieren, angesichts der Herausforderungen in dem bislang zuständigen Arbeitsbereich Extremismus, Terrorismus, Spionageabwehr und Nachrichtenbeschaffung?
- Wurden fachliche Kenntnisse in der täglichen Arbeit der Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung bei der kommissarischen Besetzung der Leitungsposition der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt?
- Wie bewerten Sie die Irritationen, dass ein Verfassungsschützer nun die Zuständigkeit für die Flüchtlingsunterbringung übernimmt?
- Wenn die Herausforderungen steigender Flüchtlingszahlen als Argument der Bestellung eines kommissarischen Leiter der Bezirksregierung Arnsberg dienen, warum wurde beispielsweise kein leitender Mitarbeiter/ Mitarbeiterin des Innenministeriums ausgewählt, der/ die auch mit den praktischen Herausforderungen der Flüchtlingsströme tagtäglich zu tun hat?
- Aus welchem Grund hat man sich gegen die gängige Praxis entschieden, dass im Urlaubsfall des Regierungspräsidenten, dessen Stellvertreter die Geschäfte weiterführt?
- Hält das Innenministerium den stellvertretenden Regierungspräsidenten trotz seiner Sachkenntnis im Umgang mit der Praxis der Flüchtlingsunterbringung nicht dazu befähigt, die kommissarische Leitung der Bezirksregierung Arnsberg zu übernehmen?
- Aus welchem Grund wurde die Entscheidung erst kurzfristig getroffen und dem Regierungspräsidenten erst im Urlaub mitgeteilt?
- Liegt in der Bestellung des bisherigen stellvertretenden Leiters des Verfassungsschutzes als kommissarischer Leiter eine Vorentscheidung in der Besetzung des Amtes des Regierungspräsidenten der Bezirksregierung Arnsberg, wenn der amtierende Regierungspräsident zum 31. August 2015 in den Ruhestand gehen wird?
Mit freundlichen Grüßen
André Kuper MdL