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Kreisverwaltung erinnert an Corona-Kontaktbeschränkungen zu den Festtagen

Kreis. Das Weih­nachts­fest und auch Silvester/Neujahr rücken näher: Fest steht, dass die gesetz­li­chen Kon­takt­be­schrän­kun­gen wei­ter­hin bestehen blei­ben: Pri­va­te Tref­fen im öffent­li­chen Raum ohne Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des sind auf den eige­nen und NUR einen wei­te­ren Haus­halt zu redu­zie­ren. Maxi­mal dür­fen sich aber fünf Per­so­nen tref­fen, wobei Kin­der bis ein­schließ­lich 14 Jah­re bei der Berech­nung der Per­so­nen­zahl nicht mit­zäh­len. Dar­über infor­miert die Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis.

Ausnahme über Weihnachten

Eine Aus­nah­me bil­det Weih­nach­ten: Von Hei­lig­abend bis zum 2. Weih­nachts­fei­er­tag, 24. bis zum 26. Dezem­ber, dür­fen zusätz­lich zum eige­nen Haus­stand wei­te­re vier Per­so­nen aus dem engs­ten Fami­li­en­kreis hin­zu­kom­men. Auch hier zäh­len Kin­der bis ein­schließ­lich 14 Jah­re nicht mit. Zum engs­ten Fami­li­en­kreis gehö­ren: Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner, Part­ner einer nicht ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft, Ver­wand­te in gera­der Linie, Geschwis­ter und Geschwis­ter­kin­der. Auch deren Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge dür­fen dazu­kom­men, sofern die Anzahl von vier Per­so­nen über 14 Jah­re außer­halb des eige­nen Haus­stan­des nicht über­stie­gen wird.

Private Treffen im öffentlichen Raum reduzieren

An Sil­ves­ter und am Neu­jahrs­tag gilt: Pri­va­te Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind auf den eige­nen und einen wei­te­ren Haus­halt zu redu­zie­ren. Maxi­mal dür­fen sich aber fünf Per­so­nen tref­fen, wobei Kin­der bis ein­schließ­lich 14 Jah­re bei der Berech­nung der Per­so­nen­zahl nicht mitzählen.

Verantwortungsvolles Verhalten erbeten

Grund­sätz­lich gilt sowohl für die Weih­nachts­ta­ge als auch für Silvester/Neujahr: Pri­va­te Fei­ern, die mit Blick auf die Teil­neh­mer­zahl, Ver­hal­ten und sons­ti­ge Umstän­de (Alko­hol­an­ge­bot, Musik, Tanz etc.) erwar­ten las­sen, dass die Infek­ti­ons­schutz­re­geln nicht ein­ge­hal­ten wer­den, sind unzu­läs­sig und kön­nen mit einem Buß­geld geahn­det wer­den. Die ört­li­chen Ord­nungs­be­hör­den bit­ten um Beach­tung, Mit­hil­fe und auch Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Pan­de­mie-Situa­ti­on, kün­di­gen jedoch gleich­zei­tig an, Ver­stö­ßen gegen die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung kon­se­quent nachzugehen.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis)

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