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Kreis: Mitglied der Verwaltungsleitung positiv getestet – Kontakt nur bei dringen Anliegen erbeten

Kreis. Nach­dem in der letz­ten Woche ein Mit­glied der Ver­wal­tungs­lei­tung posi­tiv auf das Coro­na-Virus getes­tet wor­den ist, gel­ten für Bür­ger, die Kon­takt zur Kreis­ver­wal­tung auf­neh­men müs­sen, beson­de­re Emp­feh­lun­gen. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ein Anlie­gen der Kreis­ver­wal­tung vor­tra­gen möch­ten, wer­den gebe­ten, nur wirk­lich drin­gen­de Inhal­te vorzubringen.

Kon­takt nur in drin­gen Fäl­len / Ver­säum­nis­zu­schlä­ge ausgesetzt

Von einer per­sön­li­chen Kon­takt­auf­nah­me wird der­zeit abge­ra­ten. Falls frist­ge­bun­de­ne Gebüh­ren­be­schei­de vor­lie­gen, so gilt eine Aus­set­zung der Ver­säum­nis­zu­schlä­ge. Ein Kri­sen­stab berät über das wei­te­re Vor­ge­hen der Verwaltung.

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