Sundern/Arnsberg. Die Polizei hat am Wochenende gleich drei Autofahrer unter Drogen erwischt.
Kokain im Test nachgewiesen
Am frühen Sonntag morgen fiel den Beamten der Polizei Sundern im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein mit vier Personen besetzter Pkw auf. Der 22-jährige Fahrer aus Sundern gab den Beamten keine schlüssige Antwort für sein Verhalten, weshalb sich bei diesen der Verdacht auf Drogenkonsum durch den Pkw-Fahrer erhärtete. Der Mann stimmte nach entsprechendem Vorhalt einem Drogenvortest zu. Nachdem dieser positiv auf die Einnahme von Kokain ausgefallen war, wurde dem 22-Jährigen eine Blutprobe entnommen. Das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm vorläufig untersagt, sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen den Mann richtet sich ein Strafverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Nach Drogenkonsum am Steuer
Am frühen Sonntag nachmittag erwischten die Beamten der Polizei Arnsberg auf der Ruhrstraße einen Pkw-Fahrer, der unter Drogeneinfluss stand. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle zeigten sich bei dem 28-jährigen Arnsberger auf Drogenkonsum hinweisende Auffälligkeiten. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht auf den Konsum von Morphinen. Durch den richterlichen Eildienst wurde gegen den Mann eine Blutprobe angeordnet und die Weiterfahrt vorläufig untersagt. Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Rauschgiftspürhund im Einsatz
Am Sonntag abend fiel den Beamten der Polizei Arnsberg ein mit drei Personen besetzter Pkw aus Soest auf, der die Wannestraße in Niedereimer befuhr. Bei einer Überprüfung stellten die Beamten beim 19-jährigen Fahrer auf Drogenkonsum hinweisende Reaktionen fest. Nach Vorhalt gab der aus Werl stammende Mann den Konsum eines Joints am Vortag zu. Eine anschließende Durchsuchung des Pkw unter Hinzuziehung eines Rauschgiftspürhundes förderte drei weitere Joints sowie diverse andere Drogen zu Tage. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Des Weiteren erwartet ihn nun eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.