FAM-Geschäftsführer Franz-Josef Barkhaus fühlte sich durch das am Dienstag veröffentlichte Urteil in seiner Meinung bestätigt, dass die Einwände des Echthausener Bürgers völlig unbegründet seien. Denn durch die Erweiterung der Start-und-Lande-Bahn von 920 auf 1.055 Meter Länge sowie von 20 auf 25 Meter Breite erfolge ja nur eine Anpassung an die neuen europäischen Sicherheitsstandards. Eine Ausweitung des Flugbetriebes über das bislang genehmigte Maß sei definitiv nicht vorgesehen. Folglich sei es absolut nicht richtig, dass der Kläger befürchte, dass es durch diese wichtigen Sicherheitsmaßnahmen mehr Lärm für ihn geben könne. Selbst selten vorkommende Nachtflüge lägen unter der Geringfügigkeitsschwelle, sage das Gericht. „Wäre der Klage des Echthausener Bürgers stattgegeben worden, hätten einige langjährig am Verkehrslandeplatz angesiedelte Unternehmen ihre Flugzeuge an einem anderen Standort stationieren müssen. Durch die Berücksichtigung der neuen Sicherheitsfaktoren bleibt der Status quo, sprich der gegenwärtige Zustand des Verkehrslandeplatzes aber erhalten“, betonte FAM-Geschäftsführer Barkhaus sichtlich erfreut über die „weiteren Stärkung der regionalen Infrastruktur“.
Über ein Rechtsmittel gegen das Urteil hätte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.
- Aktenzeichen: 7 K 1074/14