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Klage gegen Startbahnverlängerung abgewiesen

Blick aus dem Tower auf dem Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden mit der erweiterten Start-und-Lande-Bahn. (Foto: Andreas Dunker)
Blick aus dem Tower auf dem Ver­kehrs­lan­de­platz Arns­berg-Men­den mit der erwei­ter­ten Start-und-Lan­de-Bahn. (Foto: Andre­as Dunker)

Voßwinkel/Echthausen/Arnsberg. Mit Urteil vom 20. August 2015 hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg eine Kla­ge gegen die Ver­län­ge­rung der Start- und Lan­de-Bahn des Flug­plat­zes Arnsberg/Menden (FAM) in Voß­win­kel abge­wie­sen. Die Bezirks­re­gie­rung Müns­ter hat­te der Flug­platz­be­trei­be­rin die Geneh­mi­gung erteilt, die Start- und Lan­de­bahn von 920  auf 1055 Meter zu ver­län­gern und von 20  auf 25 Meter zu ver­brei­tern. Damit soll eine Anpas­sung an euro­päi­sche Sicher­heits­stan­dards ermög­licht wer­den. Der ein­zel­ne Klä­ger, der in Wicke­de-Echt­hau­sen wohnt, ist mit die­ser bau­li­chen Ver­än­de­rung nicht ein­ver­stan­den. Er befürch­tet zusätz­li­che Lärm­be­las­tun­gen ins­be­son­de­re zur Nachtzeit.

„Nur geringfügige Lärmbelästigung für Anwohner“

„Die 7. Kam­mer des Gerichts ist zum Ergeb­nis gekom­men, dass der Klä­ger durch die erteil­te Geneh­mi­gung nicht in sei­nen Rech­ten ver­letzt wird,“ so Gerichts­spre­cher Klaus Buter. „Dabei hat das Gericht die im Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren vor­ge­leg­te Pro­gno­se über die künf­ti­ge Ent­wick­lung des Flug­ver­kehrs und eine Immis­si­ons­pro­gno­se gewür­digt.“ Danach habe der Klä­ger nur mit gering­fü­gi­gen Lärm­be­läs­ti­gun­gen zu rech­nen. Die zu erwar­ten­den Dau­er­schall­pe­gel lägen weit unter den maß­geb­li­chen Richt­wer­ten. Eine gesund­heits­re­le­van­te Lärm­be­las­tung sei nicht zu befürch­ten. Auch die Häu­fig­keit, mit der in der Nacht bestimm­te Maxi­mal­pe­gel erreicht wür­den, lie­ge unter der Geringfügigkeitsschwelle.

„Regionale Infrastruktur weiter gestärkt“

FAM - das Logo des Flughafens Arnsberg-Menden. (Foto: Andreas Dunker)
FAM – das Logo des Flug­ha­fens Arns­berg-Men­den. (Foto: Andre­as Dunker)

FAM-Geschäfts­füh­rer Franz-Josef Bark­haus fühl­te sich durch das am Diens­tag ver­öf­fent­lich­te Urteil in sei­ner Mei­nung bestä­tigt, dass die Ein­wän­de des Echt­hau­se­ner Bür­gers völ­lig unbe­grün­det sei­en. Denn durch die Erwei­te­rung der Start-und-Lan­de-Bahn von 920 auf 1.055 Meter Län­ge sowie von 20 auf 25 Meter Brei­te erfol­ge ja nur eine Anpas­sung an die neu­en euro­päi­schen Sicher­heits­stan­dards. Eine Aus­wei­tung des Flug­be­trie­bes über das bis­lang geneh­mig­te Maß sei defi­ni­tiv nicht vor­ge­se­hen. Folg­lich sei es abso­lut nicht rich­tig, dass der Klä­ger befürch­te, dass es durch die­se wich­ti­gen Sicher­heits­maß­nah­men mehr Lärm für ihn geben kön­ne. Selbst sel­ten vor­kom­men­de Nacht­flü­ge lägen unter der Gering­fü­gig­keits­schwel­le, sage das Gericht. „Wäre der Kla­ge des Echt­hau­se­ner Bür­gers statt­ge­ge­ben wor­den, hät­ten eini­ge lang­jäh­rig am Ver­kehrs­lan­de­platz ange­sie­del­te Unter­neh­men ihre Flug­zeu­ge an einem ande­ren Stand­ort sta­tio­nie­ren müs­sen. Durch die Berück­sich­ti­gung der neu­en Sicher­heits­fak­to­ren bleibt der Sta­tus quo, sprich der gegen­wär­ti­ge Zustand des Ver­kehrs­lan­de­plat­zes aber erhal­ten“, beton­te FAM-Geschäfts­füh­rer Bark­haus sicht­lich erfreut über die „wei­te­ren Stär­kung der regio­na­len Infrastruktur“.

Über ein Rechts­mit­tel gegen das Urteil hät­te das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter zu entscheiden.

  • Akten­zei­chen: 7 K 1074/14

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