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Insolvenzsprechstunde bei der IHK

Arns­berg. Bei dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit ste­hen Unter­neh­men vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Am 10. Juni bie­tet die IHK Arns­berg in Zusam­men­ar­beit mit Simo­ne Gey­er-Maas, Fach­an­wäl­tin für Insol­venz­recht, daher wie­der Insol­venz­sprech­stun­den an, bei denen ers­te Schrit­te auf­ge­zeigt und recht­li­che Hin­ter­grün­de erläu­tert wer­den. Neben der Juris­tin ste­hen den Teil­neh­mern auch IHK-Exper­ten in Ein­zel­ge­sprä­chen von 45 bis 60 Minu­ten zur Ver­fü­gung. Die Teil­nah­me ist unent­gelt­lich und Dis­kre­ti­on selbst­ver­ständ­lich. Zur Vor­be­rei­tung auf die Gesprä­che soll­ten Unter­neh­men vor­ab Infor­ma­tio­nen zur Rechts­form, letz­ten betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tung sowie zu den gesam­ten Ver­bind­lich­kei­ten, die zur Über­schul­dung geführt haben, einreichen.

  • Anmel­dun­gen und Unter­la­gen nimmt Ute Kam­ski ent­ge­gen: kamski@arnsberg.ihk.de, Tel. 02931 878–145.
  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter www.ihk-arnsberg.de

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