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Impfstandserhebung – Gesundheitsamt überprüft Impfausweise

Das Kreisgesundheitsamt kontrolliert bei Siebentklässlern den Impfschutz. (Foto: Andreas Morlok  / pixelio.de)
Das Kreis­ge­sund­heits­amt kon­trol­liert bei Sie­bent­kläss­lern den Impf­schutz. (Foto: Andre­as Mor­lok / pixelio.de)

Hoch­sauer­land­kreis. Vom 17. bis 28. August über­prüft der Bereich Kin­der- und Jugendgesundheit/Kinderfrühförderung des Kreis­ge­sund­heits­am­tes die Impf­aus­wei­se der Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 7. Klas­sen aller wei­ter­füh­ren­den Schu­len sowie der För­der­schu­len. Grün­de hier­für sind wie­der­hol­te Masern­aus­brü­che bun­des­weit und erheb­li­che Impflü­cken, die bei den letz­ten Impf­stands­er­he­bun­gen fest­ge­stellt wor­den sind.

Masern keine harmlose Kinderkrankheit

Soll­ten die Mit­ar­bei­te­rin­nen des Gesund­heits­am­tes bei der Über­prü­fung einen feh­len­den oder frag­li­chen Impf­schutz erken­nen, wird dem Kind eine Über­wei­sung zum behan­deln­den Kin­der- bzw. Haus­arzt aus­ge­hän­digt, der die Imp­fun­gen dann vor­neh­men kann. Das Gesund­heits­amt bit­tet die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, die Impf­aus­wei­se oder auch Kopien davon bereit­zu­hal­ten, damit eine lücken­lo­se Über­prü­fung des Impf­schut­zes erfol­gen kann. Soll­ten die Aus­wei­se ver­lo­ren gegan­gen sein, stel­len die Kin­der- und Haus­ärz­te Dupli­ka­te aus.

Ein voll­stän­di­ger Impf­schutz ist wich­tig, da bei­spiels­wei­se nach einer Masern­er­kran­kung in einer Schu­le Kin­der wegen einer feh­len­den Masern-/Mumps-/Rö­teln-Imp­fung vom Besuch der Ein­rich­tung aus­ge­schlos­sen wer­den müs­sen. Bei Masern han­delt es sich um eine hoch­an­ste­cken­de Virus­er­kran­kung, die zu erheb­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen wie Lun­gen­ent­zün­dung bis hin zur Gehirn­ent­zün­dung mit Todes­fol­ge füh­ren kann. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on hat das Ziel, Masern in Euro­pa zu besei­ti­gen. Masern sind kei­ne harm­lo­se Kinderkrankheit.

Auch andere Impflücken werden aufgezeigt

Dar­über hin­aus wird das Gesund­heits­amt aber auch kon­trol­lie­ren, ob Lücken bei den ande­ren, von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) emp­foh­le­nen Imp­fun­gen, bestehen. Die Aus­wer­tung der Impf­stands­er­he­bung 2014 hat posi­ti­ve Ergeb­nis­se bei der Masern-Mumps-Röteln-Imp­fung erge­ben. Die Durch­imp­fungs­ra­te lag in dem von der WHO gefor­der­ten Bereich zur Eli­mi­nie­rung der Masern von über 95 Pro­zent. Die Hepa­ti­tis B–Impfung liegt mit einer Durch­imp­fungs­ra­te von 90,6 Pro­zent eben­falls über dem WHO-Wert von 90 Pro­zent. Hin­sicht­lich der Menin­go­kok­ken-Imp­fung erhiel­ten aller­dings 35,6 Pro­zent aller Kin­der eine Über­wei­sung. Es hat sich aber im Nach­gang der Impf­kon­trol­le gezeigt, wie wich­tig eine Über­prü­fung des Sta­tus ist. Bei 1270 aus­ge­ge­be­nen Über­wei­sun­gen zur Ver­voll­stän­di­gung des Impf­sta­tus gab es bereits vier Wochen nach Ende der Erhe­bung 420 Rück­mel­dun­gen über eine Kom­plet­tie­rung des Impfschutzes.

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