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Grill- und Lagerfeuer am Sorpesee können richtig teuer werden

Feu­er­wehr­chef Frank Sied­hoff hat kein Ver­ständ­nis für die vie­len nicht erlaub­ten Grill- und Lager­feu­er am Sor­pe­see, die prak­tisch täg­lich zu Feu­er­wehr­ein­sät­zen füh­ren. (Foto: Feuerwehr)

Sundern/Langscheid. Die ehren­amt­li­chen Feu­er­wehr­leu­te der Stadt Sun­dern haben auch am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de wie­der etli­che zusätz­li­che Ein­satz­stun­den auf­grund von gemel­de­ten Grill- und Lager­feu­ern am belieb­ten Sor­pe­see geleis­tet.  Trotz auf­klä­ren­der Infor­ma­tio­nen und ein­dring­li­cher Bit­ten im Vor­feld, sich an die Ver­bo­te bezüg­lich Gril­len, Rau­chen und offe­nem Feu­er im Bereich von Wäl­dern und Wie­sen zu hal­ten, wird die Feu­er­wehr inzwi­schen fast täg­lich, zum Teil sogar mehr­fach zu der­ar­ti­gen Ein­sät­zen alar­miert. „Für uns als Feu­er­wehr abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar, scheint der gesun­de Men­schen­ver­stand oft­mals erst dann ein­zu­set­zen, wenn es teu­er wird“, so Frank Sied­hoff, Lei­ter der Feu­er­wehr Sundern.

„Wer es nicht verstehen will, muss bezahlen“

Frank Sied­hoff am Sor­pe­see: Feu­er­ma­chern dro­hen Buß­gel­der, Scha­dens­er­satz und bei einem Wald­brand sogar Gefäng­nis. (Foto: Feuerwehr)

Daher wer­den bei die­sen Ein­sät­zen, in enger Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei und dem Ord­nungs­amt der Stadt Sun­dern, in jedem Fall kon­se­quent die Per­so­na­li­en der Ver­ur­sa­cher fest­ge­stellt und die­se zur Ein­lei­tung eines Buß­geld­ver­fah­rens an das zustän­di­ge Regio­nal­forst­amt wei­ter­ge­lei­tet. Dar­über hin­aus wer­den den Ver­ur­sa­chern die Kos­ten des Feu­er­wehr­ein­sat­zes in Rech­nung gestellt. Ob aus Unwis­sen­heit, Igno­ranz oder schlicht Dumm­heit, mit Buß­geld und Ein­satz­kos­ten kom­men für so einen Ein­satz schnell 500 bis 800 Euro zusam­men.  „Wer es nicht ver­ste­hen will und sich nicht an die Vor­ga­ben hält, muss lei­der dafür bezah­len! Es kann nicht sein, dass für die­se Ein­sät­ze die All­ge­mein­heit auf­kom­men soll. Daher wer­den wir die Mög­lich­keit, dem Ver­ur­sa­cher der­ar­ti­ge Ein­sät­ze in Rech­nung zu stel­len, kon­se­quent nut­zen und umset­zen!“ so Frank Sied­hoff.  Er macht eben­falls noch­mals deut­lich, dass das Regio­nal­forst­amt für die­se Ver­ge­hen ein Buß­geld von bis zu 25.000 Euro fest­set­zen kann. Kommt es zu einem Wald­brand, sieht das Straf­ge­setz­buch eine Frei­heits­stra­fe von bis zu drei Jah­ren für den Ver­ur­sa­cher vor. Dar­über hin­aus dro­hen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Wald­ei­gen­tü­mers. „Ob einem das roman­ti­sche Lager­feu­er oder die Grill­wurst am Sor­pe­see das wert ist? Ich den­ke nicht“, so Frank Siedhoff.

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Feuerwehr)

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