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GMAV-Vorsitzender des Klinikums Hochsauerland in den Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW berufen

Ulrich Mön­ke, Vor­sit­zen­der der Gesamt-Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung am Kli­ni­kum Hoch­sauer­land, ist von NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann in den Errich­tungs­aus­schuss zur Grün­dung
der Pfle­ge­kam­mer NRW beru­fen wor­den. (Foto: Kli­ni­kum Hochsauerland)

Hoch­sauer­land­kreis. Der Vor­sit­zen­de der Gesamt-Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung (GMAV) am Kli­ni­kum Hoch­sauer­land, Ulrich Mön­ke, ist von NRW-Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann in den Errich­tungs­aus­schuss für die Pfle­ge­kam­mer NRW beru­fen wor­den. Damit kann Mön­ke als einer von NRW-weit nur 38 Pfle­ge­kräf­ten die Ent­ste­hung der Pfle­ge­kam­mer NRW mit vor­be­rei­ten und gestalten.

Der heu­te 62-jäh­ri­ge Fach­kran­ken­pfle­ger für Anäs­the­sie- und Inten­siv­pfle­ge hat sei­ne pfle­ge­ri­sche Lauf­bahn am St. Johan­nes-Hos­pi­tal begon­nen. 20 Jah­re lang hat er die dor­ti­ge Inten­siv­sta­ti­on gelei­tet und war zudem auch als Aus­bil­der im mitt­le­ren Füh­rungs­ma­nage­ment tätig. Hier hat er sich auch in der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung (MAV) für die Beschäf­tig­ten in der Pfle­ge am Stand­ort enga­giert, bevor er in die GMAV des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land berufen
wur­de. Seit rund 30 Jah­ren enga­giert sich Uli Mön­ke für die Belan­ge der Mit­ar­bei­ten­den der Pfle­ge­be­ru­fe, heu­te in allen vier Stand­or­ten des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land. Mön­ke hat 2014 die Grün­dung des Bünd­nis­ses „Pfle­ge am Boden“ in Arns­berg initi­iert, das mit sei­nen Aktio­nen auf die Her­aus­for­de­run­gen in der Pfle­ge auf­merk­sam gemacht hat.

Pflegekammer NRW als Stimme für die Pflege

„Die Beru­fung in den Errich­tungs­aus­schuss zur Grün­dung der Pfle­ge­kam­mer NRW ist eine her­vor­ra­gen­de Chan­ce, den Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus der Pfle­ge mehr Gehör für ihre Belan­ge zu ver­schaf­fen“, freut sich der GMAV-Vor­sit­zen­de. Ihm geht es dabei auch dar­um, den geschätzt rund 200.000 bis 230.000 Pfle­gen­den in NRW eine gemein­sam für sie spre­chen­de Lob­by zu ver­schaf­fen, die es bis­lang noch nicht gibt. Die Kon­sti­tu­ie­rung der Pfle­ge­kam­mer NRW, die den Deut­schen Pfle­ge­rat mit sei­ner Prä­si­den­tin Chris­ti­ne Vog­ler ergänzt, will eine gemein­sa­me Stim­me für die Pfle­ge sein und u.a. das bis­lang feh­len­de Berufs­re­gis­ter für alle Pfle­ge­kräf­te in NRW zusam­men stellen.

Die Beru­fung in den Errich­tungs­aus­schuss wird von der Geschäfts­füh­rung des Klinikums
Hoch­sauer­land aus­drück­lich begrüßt und unterstützt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Kli­ni­kum Hochsauerland)

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18 Antworten

  1. Lei­der wird ver­schwie­gen, dass die­se „Stim­me der Pfle­ge“ kei­ne Stim­me für die Pfle­ge­kräf­te ist und des­halb die Kam­mer auch mehr­heit­lich abge­lehnt wird. Die Kam­mer kann und darf auch auf­grund ihrer Rechts­form (KdöR) nichts für die vor­dring­li­chen Pro­ble­me (z.B. Lohn, Arbeits­zeit, Per­so­nal­be­mäs­sung usw.) der Pfle­ge­kräf­te machen. Sie ist letzt­lich nur ein wei­te­res Kon­troll­organ für Pfle­ge­kräf­te – soll, nein muss durch die­se aber finan­ziert werden.
    Inter­es­san­tes Detail neben­bei: um den Pro­test der Pfle­ge­kräf­te klein zu hal­ten, hat die Lan­des­re­gie­rung jetzt bis zu 50 Mil­lio­nen Euro bereit­ge­stellt um eine Bei­te­ags­frei­heit bis 2027 zu gewährleisten.
    Damit ist die soge­nann­ten Unab­hän­gig­keit „ad absur­dum“ gelegt.
    Des­halb: #Nein­zur­Pfle­ge­kam­merNRW

    1. So ist es! Alles wie immer. Zudem dann noch „bett­fer­ne“ Men­schen in den Errich­tungs­aus­schuss beru­fen, damit auch ja wie­der alles nur so beleuch­tet wird, wie es für die Poli­ti­ker am ange­nehms­ten ist.
      Traurig

  2. Ich bin bestürzt dar­über, und es ist unfass­bar, dass nicht mal eine Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung weiß, dass eine Pfle­ge­kam­mer für die zu Pfle­gen­den da ist und nicht für Pflegekräfte .

    1. Da haben Sie lei­der völ­lig unrecht, Frau Hürter .
      sie­he auf der der Sei­te de Landesgesundheitsministeriums :
      „Der Pfle­ge­kam­mer für Nord­rhein-West­fa­len wer­den wich­ti­ge Auf­ga­ben über­tra­gen. Dazu gehö­ren die Ent­wick­lung einer Berufs­ord­nung, die Fest­le­gung von Qua­li­täts­richt­li­ni­en sowie die Zustän­dig­keit für beruf­li­che Wei­ter­bil­dun­gen. Die Lan­des­re­gie­rung stellt für den Auf­bau der Pfle­ge­kam­mer ins­ge­samt fünf Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung, damit die­se schul­den­frei star­ten kann.

      Zum Hin­ter­grund: Vie­le Pfle­ge­fach­kräf­te fühl­ten sich durch die bestehen­den Ver­bands­struk­tu­ren nicht aus­rei­chend reprä­sen­tiert und wünsch­ten sich eine eigen­ver­ant­wort­li­che Ver­tre­tung ihrer Inter­es­sen. Sie wol­len in Gesell­schaft, Fach­po­li­tik und Ver­wal­tung Gehör fin­den und an den ihre Tätig­keit betref­fen­den Ent­schei­dun­gen aktiv mitwirken.
      (https://www.mags.nrw/pflegekammer)
      Vor die­sem Hin­ter­grund hat­ten die Regie­rungs­par­tei­en im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­legt, gesetz­li­che Rege­lun­gen für die Errich­tung einer Pfle­ge­kam­mer Nord­rhein-West­fa­len auf den Weg zu brin­gen, wenn die Pfle­gen­den dies wollen.“

      1. Hal­lo Herr Bulgakow,
        da haben Sie ja einen schö­nen Text her­aus­ge­sucht. Sozu­sa­gen die Wer­be­un­ter­la­ge der Pflegekammer.
        Wären Sie jetzt Poli­ti­ker, soll­ten Sie schnell noch die die „Unfra­ge“ zur Pfle­ge­kam­mer anfü­gen. Eine Befra­gung von 1500 Pfle­ge­kräf­ten (ca
        0,7 % der ca. 220.000 Pfle­ge­kräf­te in NRW), von denen aber 50% vor der Arbeit nicht wuss­ten was Kam­mer bedeu­tet. Kön­nen Sie auch ger­ne mal Googeln.
        Fakt bleibt, eine KdöR wie die Kam­mer ist dem All­ge­mein­wohl ver­pflich­tet, also alles, was sie machen kann und darf muss der All­ge­mein­heit dienen.
        Ja, die Kam­mer kann eine BO erstel­len. Aber kein Arbeit­ge­ber muss sich dar­an hal­ten, denn eine Kam­mer dazu kein Weisungsrecht.
        Ja, eine Kam­mer kann eine Fort­bil­dungs­ord­nung erstel­len. Aber die Fort­bil­dung muss nicht der Arbeit­ge­ber bezah­len und auch nicht dafür Arbeits­frei geben, denn er kann nicht zur Unter­stüt­zung gezwun­gen werden.
        Die 5 Mil­lio­nen Euro Anschub­fi­nan­zie­rung sind längst über­holt. Mitt­ler­wei­le sind es bis zu 50 Mil­lio­nen Euro Steu­er­gel­der bis zum Jahr 2027.
        Wenn die Pfle­ge­kräf­te wirk­lich eine Kam­mer woll­ten, dann kann das Land NRW eine sofor­ti­ge Urab­stim­mung zustim­men. Genau das wol­len Kam­mer-Kri­ti­ker errei­chen, selbst zu ent­schei­den ob man eine Kam­mer möch­te. Davor hat die Kam­mer und die Poli­tik Angst.
        Zurecht! In Schles­wig-Hol­stein haben die Pfle­ge­kräf­te abge­stimmt. Ergebnis:
        Wahl­be­tei­li­gung über 70% ‚Stim­men gegen Kam­mer fast 92%
        Fakt: auch in SH gab es vor­ab­ei­ne Befra­gung von 1000 Pflegekräften.
        #Urab­stim­mungsofort
        #Nein­zur­Pfle­ge­kam­merNRW

        1. Lie­ber Herr Pfaff,
          einen Text von https://www.mags.nrw/ hier per copy and tas­te ein­zu­fü­gen heisst ja noch
          lan­ge nicht, dass man Befür­wor­ter der Kam­mer ist. Frau Hür­ter lag mit ihrem State­ment aber völ­lig dane­ben, denn es geht ja in ers­ter Linie um die Pfle­ge­kräf­te in der Kam­mer, oder ?

          1. Lei­der Nein, es geht bei der Kam­mer nie um Pflegekräfte.
            Die Kam­mer kann und darf nichts für Pfle­ge­kräf­te machen.
            Es liest sich aber gut, wenn man von einer star­ken Stim­me spricht.
            Aber es darf nur eine Stim­me der Pfle­ge sein, aber nicht der Pflegekräfte.
            Aber eins dür­fen die Pfle­ge­kräf­te ganz sicher – das Ver­wal­tungs­mons­ter „Pfle­ge­kam­mer“ finanzieren.

    2. Eine Behör­de namens Pfle­ge­kam­mer, die von der Lan­des­re­gie­rung ein­ge­setzt wur­de, um hoheit­li­che Auf­ga­ben abzu­wäl­zen und somit auf in der Regel Per­so­nen in einem Ange­stell­ten­ver­hält­nis Druck aus­zu­üben, die Qua­li­tät der Pfle­ge sicher­zu­stel­len, wofür die Pfle­ge­kräf­te auch noch sel­ber bezah­len müs­sen, leh­ne ich ab. Der Pfle­ge­not­stand besteht schon lan­ge und die Lan­des­re­gie­rung kann mit der Pfle­ge­kam­mer die Ver­ant­wor­tung wei­te­rer bzw. fort­lau­fen­der Miss­stän­de dem­nächst uns Pfle­ge­kräf­ten zuschie­ben, schließ­lich haben wir ja dann eine Selbst­ver­wal­tung. Eine Inter­es­sens­ver­tre­tung für Pfle­ge­kräf­te ist die Kam­mer nicht. Das wich­tigs­te Inter­es­se, eine ordent­li­che Per­so­nal­be­mes­sung kann uns eine Kam­mer nicht verschaffen.

      Nein zur Pfle­ge­kam­mer NRW, wir for­dern eine Urabstimmung!

  3. Es ist ja schön und gut, dass Herr Moen­cke der Pfle­ge “ mehr Gehör für Ihre Belan­ge“ ver­schaf­fen möch­te. Wenn man sich das Gesetz und die Para­gra­phen zur Pfle­ge kam­mer durch­liest, dann muss ich fest­stel­len, dass die Pfle­ge­kam­mer für die „Belan­ge“ ( Per­so­nal­be­mes­sung, Arbeits­ent­gelt, etc.) der Pfle­ge­kräf­te gar nicht zustän­dig ist!!! D. h. die Pfle­ge­kam­mer kann die „Belan­ge der Pfle­ge­kraef­te“ gar nicht ver­tre­ten und die Situa­ti­on in der Pfle­ge ver­bes­sern! Viel­leicht soll­te Herr Moen­cke sich, wenn er wirk­lich die­ses Ziel hat, näm­lich die “ Belan­ge der Pfle­ge­kraef­te“, noch­mal über­den­ken, ob er im Errich­tungs­aus­schuss für die Pfle­ge­kam­mer NRW rich­tig ist?

  4. Die Pfle­ge­kam­mer hat vom Gesetz­ge­ber die Auf­ga­be die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung zu sichern . Dazu müs­sen alle 3 jäh­rig exami­nier­ten Pfle­ge­kräf­te in der Kam­mer auf­ge­nom­men wer­den. Dafür wur­de der Daten­schutz abge­setzt weil der Arbeit­ge­ber die Daten des Pfle­ge­per­so­nals an die Kam­mer über­mit­teln muss. Das ist der Umgang mit dem Pfle­ge­per­so­nal. Dazu hat die Kam­mer wei­ter­hin nur Bera­ten­de Kraft wie und kann rele­van­tes nicht sel­ber ent­schei­den. Sie möch­te sich ger­ne als Stim­me der Pfle­ge ver­kau­fen aber sie ist es nicht.
    Nein zur Pfle­ge­kam­mer NRW

  5. In Schles­wig-Hol­stein und in Nie­der­sach­sen wur­den die Pfle­ge­kam­mern bereits wie­der abgeschafft.
    Es ist trau­rig, dass das, was hier als „gemein­sam spre­chen­de Lob­by “ gefei­ert wird, bei genaue­rer Betrach­tung ledig­lich der lah­me Ver­such der Poli­tik ist, sich des Pro­blems „Pfle­ge “ zu entledigen.
    Anstatt von Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein zu ler­nen, will Minis­ter Lau­mann hier in NRW mit dem Kopf durch die Wand und scheut sich auch nicht davor, noch mehr Mil­lio­nen an Steu­er­gel­dern zu ver­pul­vern, um die­se Kam­mer zu einem ver­meint­li­chen Erfolg zu führen.
    Doch die Pfle­ge hat lei­der kei­ne Zeit mehr, dar­auf zu war­ten, dass ein teu­res Büro­kra­tie­mons­ter ihre Pro­ble­me löst. Obwohl: Eigent­lich ist es die Bevöl­ke­rung, die die­se Zeit nicht mehr hat, denn die Ver­sor­gung wird nach dem 15. März noch schwie­ri­ger, als ohne­hin schon.
    Über Jahr­zehn­te haben die poli­ti­schen Feh­ler, wie zum Bei­spiel Pri­va­ti­sie­rung und Fall­pau­scha­len dazu geführt, dass die Bedin­gun­gen für die in der Pfle­ge arbei­ten­den Men­schen, kata­stro­phal wur­den. Die­se Men­schen haben kei­ne Lust mehr dar­auf zu war­ten, dass sich ihre Situa­ti­on „irgend­wann “ bes­sert. Und noch viel weni­ger haben sie Lust dar­auf, dass sie zukünf­tig ein Gre­mi­um vor der Nase haben, wel­ches in ers­ter Linie ein wei­te­res Kon­troll­organ ist. Der MDK reicht dies­be­züg­lich völ­lig aus .
    Die Pfle­ge­kräf­te in NRW haben ein Anrecht auf eine Urabstimmung!
    #Nein­zur­Pfle­ge­kam­merNRW

  6. Der Pfle­ge­not­stand wur­de durch ein Über­maß an Theo­rie und Büro­kra­tie ver­ur­sacht. Die Umwand­lung vom öffent­li­chen Dienst­leis­tungs­sek­tor in gewinn­brin­gen­de Wirt­schafts­be­trie­be war eben­so beteiligt.
    Bei­des wur­de durch Poli­tik und Manage­ment so gewollt.
    Die vie­len Berufs­ver­bän­de im Pfle­ge­be­reich haben nicht nur zuge­se­hen, son­dern flei­ßig mitgemacht.
    Kei­ne Schuld trifft die, die im Umgang mit den zu Pfle­gen­den direkt beschäf­tigt sind und trotz unmög­li­cher Arbeits­be­din­gun­gen ver­sucht haben, das Boot über Was­ser zu halten.
    Der gesam­te Errich­tungs­aus­schuss besteht aus Per­so­nen mit lei­ten­den Funk­tio­nen in Berufs- und Arbeit­ge­ber­ver­bän­den. Eben­so fast alle Vostands Mit­glie­der der Pfle­ge­kam­mer des Lan­des RLP.
    Nichts wird sich ver­bes­sern, solan­ge nicht die Basis, deren Inter­es­se eine gute Pfle­ge vor Ort ist, wirk­lich gehört wird.
    Wir Pfle­ge­kräf­te neh­men kei­ne Kam­mer hin. Wir sind in der Über­zahl und haben eine lau­te deut­li­che Stimme !

  7. Vie­le Kol­le­gen haben hier schon Argu­men­te gegen die Pfle­ge­kam­mer gepos­tet. Und alles ist wahr. Die zu bil­den­de Pfle­ge­kam­mer gibt vor, die Stim­me der Pfle­ge zu sein, aber lei­der spricht sie genau­so wenig mit der Basis wie die Poli­tik. Die Grün­dung der Pfle­ge­bünd­nis­se über ganz NRW ver­teilt, die Orga­ni­sa­ti­on von Demons­tra­tio­nen und ande­ren Aktio­nen, hat die Poli­tik in soweit wach­ge­rüt­telt, dass sie bis 2027 50 Mil­lio­nen EURO zur Ver­fü­gung stellt und der Kam­mer, die Ende des Jah­re gewählt wer­den soll, Anschub­hil­fe gibt. Man könn­te auch mei­nen, dies hin­ge mit der Land­tags­wahl statt. Kurz gesagt, weder der Errich­tungs­aus­schuss noch die Poli­tik haben mit soviel Wider­stand gerech­net. Wenn man die Gel­der, die der Errich­tungs­aus­schuss erhal­ten hat und erhält, neh­men wür­de und in die Basis der Pfle­gen­den ste­cken wür­de, hät­te man eini­ge gut­aus­ge­bil­de­te Kräf­te mehr. So feh­len in 9 Jah­ren 200000 Pfle­ge­kräf­te. Ich hof­fe sie wer­den nicht krank oder alt.

    1. Ich schlie­ße mich mei­nen Vor­red­nern an, alle Argu­men­te wur­den auf­ge­führt. Es ist ein unsin­ni­ges Kon­strukt, das nichts in der Pfle­ge ver­bes­sert. Es geht dar­um die Posi­ti­on der Pfle­ge zu ver­bes­sern, näm­lich um mehr Per­so­nal, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen usw. Das kann die­se Kam­mer nicht realisieren.…sie ist ein Büro­kra­tie­mons­ter das aber auch nichts an der Situa­ti­on der Pfle­gen­den ändert.

  8. Eigent­lich wur­de in den vori­gen Kom­men­ta­ren alles erwähnt und ich kann mich die­sem nur anschließen.
    Die Pfle­ge­kam­mer ist ein wei­te­res Instru­men­ta­ri­um in der Pfle­ge noch mehr Druck auf­zu­bau­en und somit abso­lut nicht in der Lage die pre­kä­re Situa­ti­on zu verbessern.
    Die Lan­des­re­gie­rung gibt ihre poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung ab und schiebt sie den Pfle­ge­fach­kräf­ten zu. Sinn­vol­ler wäre es, die Grund­la­gen zur Auf­wer­tung des Berufs­tan­des gesetz­lich zu legen, durch adäqua­te Bezah­lung der Leis­tung an die Leis­tungs­er­brin­ger, was die­se befä­higt ordent­li­che Löh­ne zu bezah­len. Ordent­li­che Bezah­lung gene­riert Nach­wuchs und bringt Berufs­aus­stei­ger viel­leicht zurück, mehr Per­so­nal ermög­licht Fle­xi­bi­li­tät in den Arbeits­zei­ten, was jun­ge Eltern den Wie­der­ein­stieg nach oder in der Eltern­zeit leich­ter macht, genü­gend Per­so­nal sichert Qualität.
    All das geht ohne Pfle­ge­kam­mer, ergo ohne Steuerverschwendung.

  9. Mit einer Pfle­ge­kam­mer wird weni­ger der Pfle­ge eine für sie spre­chen­de Lob­by ver­schafft, viel­mehr bil­det sich eine Pfle­ge­indus­trie­lob­by auf dem Rücken der Pflegekräfte.
    Das ist nicht die Inter­es­sens­ver­tre­tung von Pflegekräften.
    Doch für eines bin ich dem Errich­tungs­aus­schuss Pfle­ge­kam­mer NRW dank­bar: Er hat dafür gesorgt, daß immer mehr Pfle­ge­kräf­te gegen den Zwang Posi­ti­on bezie­hen und ich bin sehr gespannt auf die pracht­vol­len Blü­ten, die dar­aus noch erwach­sen werden.
    Die Pfle­ge ist in Bewe­gung gekommen!

  10. Kla­res NEIN zur Pfle­ge­kam­mer, Zwangs­ver­pflich­tung und Zwangsbeiträge.…das sagt ja schon genug aus. Will nicht wis­sen was dann danach kommt, bin froh das ich bald in Ren­te gehen kann, denn das ist nicht mehr das war­um ich den Beruf erlernt habe.
    Scha­de das man es uns noch schwe­rer macht, Hil­fe wäre ange­bracht, aber damit ist von die­ser Stel­le wohl nicht zu rechnen.traurig sowas

  11. Es macht mich unglaub­lich trau­rig, wie sich die Mit­glie­der mei­nes eige­nen Berufs­stan­des äußern. Zeigt es doch deut­lich wie schlecht Pfle­gen­de infor­miert sind.
    Mit einer Pflegekammer ..
    – kön­nen Pfle­gen­de poli­tisch Ein­fluss nehmen.
    – wird der Berufs­stand in Deutsch­land aufgewertet.
    – kön­nen eigen­stän­dig, nicht dele­gier­te, Auf­ga­ben erfüllt werden.
    – wird Ein­fluss auf die beruf­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on genommen.
    – wird die Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung regu­liert und standardisiert.
    – wer­den Berufs­pflich­ten für frei­be­ruf­lich Pfle­gen­de vorgegeben.
    – u.v.m.

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