Neheim. Eine Fußgängerin musste am Mittwochabend nach einem Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die 54 Jahre alte Frau war laut Polizeibericht um kurz vor 19 Uhr gemeinsam mit einem weiteren Fußgänger auf dem Gehweg der Möhnestraße in der Nähe der Einmündung der Ernst-König-Straße unterwegs. Ein 20-jähriger Radfahrer fuhr zeitgleich auf dem linken Gehweg der Ernst-König-Straße in Richtung Möhnestraße. Als er nach links auf die Möhnestraße abbog, sah er die beiden Fußgänger zu spät und fuhr mit seinem Rad gegen die 54-Jährige. Diese prallte gegen eine Straßenlaterne und stürzte dann auf den Gehweg. Dabei erlitt sie so schwere Verletzungen, dass eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderlich wurde.
Ermittlungen wegen Unfallflucht und Körperverletzung
Der Radfahrer entfernte sich zunächst unerlaubt von der Unfallstelle, um einen Termin wahrnehmen zu können, kehrte dann aber wieder zurück. Trotzdem ermittelt die Polizei jetzt wegen Verkehrsunfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung gegen den jungen Mann.
Radfahren auf dem Gehweg nur bis zehn Jahre
Polizeisprecher Ludger Rath erläutert: „Radfahrer müssen im Straßenverkehr im Regelfall die Fahrbahn oder den Radweg – soweit vorhanden – benutzen. Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zu einem Alter von zehn Jahren kann der Gehweg befahren werden. Nur bei einer entsprechenden Beschilderung dürfen Fahrradfahrer, die älter als zehn Jahre sind, den Gehweg nutzen. Dies gilt natürlich nicht für den Fall, dass der Drahtesel geschoben wird.“