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Führerschein abgegeben – und gleich wieder ans Steuer

2014.02.06.Logo.PolizeiArns­berg. Am Mitt­woch mor­gen erschien ein 22 Jah­re alter Mann bei der Buß­geld­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses in Arns­berg an der Eich­holz­stra­ße. Dort gab der Mann sei­nen Füh­rer­schein in amt­li­che Ver­wah­rung. Hin­ter­grund ist ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot auf­grund einer Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit. Anschlie­ßend ver­ließ der Mann das Gebäu­de, setz­te sich in sei­nen Mer­ce­des und fuhr von dem Park­platz weg in Rich­tung Neu­markt. Dumm für ihn, dass er dabei beob­ach­tet wur­de. Da der 22-Jäh­ri­ge wäh­rend des Fahr­ver­bots nicht berech­tigt ist, Kraft­fahr­zeu­ge im öffent­li­chen Raum zu fah­ren, lei­te­te die Poli­zei Arns­berg ein Ver­fah­ren wegen Fah­rens ohne Füh­rer­schein ein, das mög­li­cher­wei­se in einem wei­te­ren Fahr­ver­bot für den offen­bar unein­sich­ti­gen Mann enden könnte.

61-Jähriger hatte seit Jahren keinen Schein mehr

Wenig spä­ter gegen 12 Uhr wur­de in Her­drin­gen ein Auto­fah­rer von der Poli­zei ange­hal­ten und kon­trol­liert. Der Mann konn­te auch kei­nen Füh­rer­schein vor­wei­sen. Viel­mehr gab der 61-Jäh­ri­ge an, dass ihm sei­ne Fahr­erlaub­nis vor meh­re­ren Jah­ren ent­zo­gen wor­den sei. Auch gegen ihn wur­de ein Straf­ver­fah­ren im Sin­ne des § 21 Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz eingeleitet.

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