Kreis. Der Landtag NRW hat am 29. Mai ein Übergangsgesetz für die Kommunalwahlen 2020 beschlossen, das die Einreichung von Wahlvorschlägen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erleichtern soll. Die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber haben nun elf Tage länger, also bis Montag, 27. Juli, 18 Uhr, die Möglichkeit, die Unterlagen für die Kreistags- und Landratswahl einzureichen. Das teilt die Pressestelle des Hochsauerlandkreises in einer Meldung mit.
Frist bis zum 27. Juli verlängert
Wahlleiter Dr. Klaus Drathen rät, die Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, damit etwaige Mängel noch rechtzeitig vor Fristablauf behoben werden können. Die erforderliche Anzahl der einzureichenden Unterstützungsunterschriften für erstmals antretende Parteien und Wählergruppen sowie für Einzelbewerber wurde zudem auf 60 Prozent der bisherigen Anzahl gesenkt.
Weniger Unterstützungsunterschriften nötig
Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass die Bewerberdaten erstmals auch elektronisch erfasst werden können, um das Verfahren für die Parteien zu vereinfachen. Nähere Informationen sind auf der Homepage des Hochsauerlandkreises www.hochsauerlandkreis.de unter dem Suchbegriff „Kreistags- und Landratswahl“ zu finden.