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Frist für Kandidatenaufstellung verlängert – mehr Zeit für Bewerber bei der Kommunalwahl

Kreis. Der Land­tag NRW hat am 29. Mai ein Über­gangs­ge­setz für die Kom­mu­nal­wah­len 2020 beschlos­sen, das die Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­de­mie erleich­tern soll. Die Par­tei­en, Wäh­ler­grup­pen und Ein­zel­be­wer­ber haben nun elf Tage län­ger, also bis Mon­tag, 27. Juli, 18 Uhr, die Mög­lich­keit, die Unter­la­gen für die Kreis­tags- und Land­rats­wahl ein­zu­rei­chen. Das teilt die Pres­se­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses in einer Mel­dung mit.

Frist bis zum 27. Juli verlängert

Wahl­lei­ter Dr. Klaus Drathen rät, die Wahl­vor­schlä­ge früh­zei­tig ein­zu­rei­chen, damit etwa­ige Män­gel noch recht­zei­tig vor Frist­ab­lauf beho­ben wer­den kön­nen. Die erfor­der­li­che Anzahl der ein­zu­rei­chen­den Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten für erst­mals antre­ten­de Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen sowie für Ein­zel­be­wer­ber wur­de zudem auf 60 Pro­zent der bis­he­ri­gen Anzahl gesenkt.

Weniger Unterstützungsunterschriften nötig

Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf hin, dass die Bewer­ber­da­ten erst­mals auch elek­tro­nisch erfasst wer­den kön­nen, um das Ver­fah­ren für die Par­tei­en zu ver­ein­fa­chen. Nähe­re Infor­ma­tio­nen sind auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses www.hochsauerlandkreis.de unter dem Such­be­griff „Kreis­tags- und Land­rats­wahl“ zu finden.

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