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FDP-Fraktion fordert Transparenz zur Grundsteuerreform

Arns­berg. Ange­sichts der bevor­ste­hen­den Grund­steu­er­re­form hat die FDP-Frak­ti­on im Rat der Stadt Arns­berg einen Antrag zur Schaf­fung von Trans­pa­renz und Ver­gleichs­rech­nun­gen im Vor­feld der Haus­halts­be­ra­tun­gen ein­ge­reicht. Der Antrag zielt dar­auf ab, den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern eine kla­re Vor­stel­lung von den zu erwar­ten­den Ver­än­de­run­gen ihrer Grund­steu­er­be­las­tun­gen zu geben und die Aus­wir­kun­gen auf den Hebe­satz zu erläu­tern.Die Grund­steu­er­re­form wur­de bereits im Jahr 2019 zwi­schen Bund und Län­dern beschlos­sen und befin­det sich der­zeit in der Umset­zungs­pha­se. Mit dem Ein­tref­fen einer Viel­zahl von Grund­steu­er­mess­be­schei­den sind bereits jetzt erheb­li­che Ver­än­de­run­gen in der Besteue­rung von Immo­bi­li­en zu erwar­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es – so die FDP-Frak­ti­on – von ent­schei­den­der Bedeu­tung, den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Trans­pa­renz zu bie­ten und ihnen die Mög­lich­keit zu geben, die Aus­wir­kun­gen auf ihre indi­vi­du­el­le Grund­steu­er­be­las­tung bes­ser nach­zu­voll­zie­hen.„Unser Antrag zielt dar­auf ab, den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern eine kla­re Vor­stel­lung von den Aus­wir­kun­gen der Grund­steu­er­re­form zu ver­mit­teln. Bereits jetzt ist abzu­se­hen, dass sich die Grund­steu­er teils erheb­lich zwi­schen Gewer­be- und Eigen­heim­be­sit­zern ver­schie­ben wird. Dies muss in den Haus­halts­be­ra­tun­gen unbe­dingt Berück­sich­ti­gung fin­den. „, erklär­te Dani­el Wagner.

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: FDP-Frak­ti­on Arnsberg)

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