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Erwischt: Fahrverbote für extreme Raser

2014.02.06.Logo.PolizeiVoßwinkel/Hellefeld. Bei Geschwin­dig­keits­kon­trol­len am zurück­lie­gen­den Wochen­en­de erwisch­te der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei Hoch­sauer­land­kreis im Bereich Sun­dern und Arns­berg meh­re­re extre­me Raser und auch einen Lärmsünder.

Tempo 130 statt 70 auf der B 7 bei Voßwinkel

Am Frei­tag wur­de dazu eine Mess­stel­le in der Nähe von Voß­win­kel an der Bun­des­stra­ße 7 ein­ge­rich­tet. In die­sem Stre­cken­ab­schnitt ist eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 70 km/h zuläs­sig, da sich in dem Bereich meh­re­re Ein­mün­dun­gen auf die Bun­des­stra­ße 7 und eine Bus­hal­te­stel­le befin­det. Außer­dem han­delt es sich um eine Stel­le, zu der regel­mä­ßig Beschwer­den bei der Poli­zei ein­ge­hen. Wäh­rend der Mes­sun­gen fie­len zwei Fah­rer beson­ders auf. Ein Motor­rad­fah­rer wur­de mit 129 km/h gemes­sen. Er wur­de noch von einem Auto­fah­rer „über­flü­gelt“. Die­ser war sogar mit 130 km/h bei erlaub­ten 70 km/h unter­wegs. Bei­de erwar­tet jetzt ein Buß­geld, zwei Punk­te in Flens­burg und – was ver­mut­lich am här­tes­ten trifft – ein vier­wö­chi­ges Fahrverbot.

161 statt 100 auf der „Bauernautobahn“

das neue Schallpegelmessgerät der Polizei war auch am osterwochenende im Einsatz. (Foto: Polizei)
Das neue Schall­pe­gel­mess­ge­rät der Poli­zei war  im Ein­satz. (Foto: Polizei)

Am Sonn­tag folg­ten dann Kon­trol­len im Ver­lauf der soge­nann­ten „Bau­er­au­to­bahn“ zwi­schen Sun­dern-Wes­ten­feld und der Wen­ge­ler Höhe sowie im Bereich der Hel­le­fel­der Höhe. An der L 686 war der schnells­te Fah­rer wie­der­um ein Motor­rad­fah­rer. Das Mess­ge­rät zeig­te bei ihm einen Wert von 161 km/h bei erlaub­ten 100 km/h. Den unrühm­li­chen Titel „Spit­zen­rei­ter“ ver­buch­te an der Hel­le­fel­der Höhe ein 42 Jah­re alter Krad­fah­rer. Er war bei erlaub­ten 50 km/h 66 km/h zu schnell und fuhr damit mehr als dop­pelt so schnell wie zuläs­sig. Für die­se Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung sind neben einem Buß­geld und Punk­ten im Zen­tral­re­gis­ter zwei Mona­te Fahr­ver­bot vorgesehen.

Nach Schallpegelmessung Weiterfahrt untersagt

Ein wei­te­rer Motor­rad­fah­rer sicher­te sich durch die Laut­stär­ke sei­ner Aus­puff­an­la­ge die Auf­merk­sam­keit der Poli­zei­be­am­ten. Er hielt sich zwar an die Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten, hat­te aber sei­ne Abgas­an­la­ge so mani­pu­liert, dass die­se jetzt erheb­lich zu laut war. Auch für die­sen Ver­stoß tau­chen im Buß­geld­ka­ta­log ent­spre­chen­de Buß­gel­der und Punk­te auf. Nach­dem Schall­pe­gel­mes­sun­gen an Ort und Stel­le durch­ge­führt wor­den waren, wur­de dem Krad­fah­rer die Wei­ter­fahrt untersagt.

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