Voßwinkel/Hellefeld. Bei Geschwindigkeitskontrollen am zurückliegenden Wochenende erwischte der Verkehrsdienst der Polizei Hochsauerlandkreis im Bereich Sundern und Arnsberg mehrere extreme Raser und auch einen Lärmsünder.
Tempo 130 statt 70 auf der B 7 bei Voßwinkel
Am Freitag wurde dazu eine Messstelle in der Nähe von Voßwinkel an der Bundesstraße 7 eingerichtet. In diesem Streckenabschnitt ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zulässig, da sich in dem Bereich mehrere Einmündungen auf die Bundesstraße 7 und eine Bushaltestelle befindet. Außerdem handelt es sich um eine Stelle, zu der regelmäßig Beschwerden bei der Polizei eingehen. Während der Messungen fielen zwei Fahrer besonders auf. Ein Motorradfahrer wurde mit 129 km/h gemessen. Er wurde noch von einem Autofahrer „überflügelt“. Dieser war sogar mit 130 km/h bei erlaubten 70 km/h unterwegs. Beide erwartet jetzt ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und – was vermutlich am härtesten trifft – ein vierwöchiges Fahrverbot.
161 statt 100 auf der „Bauernautobahn“
Am Sonntag folgten dann Kontrollen im Verlauf der sogenannten „Bauerautobahn“ zwischen Sundern-Westenfeld und der Wengeler Höhe sowie im Bereich der Hellefelder Höhe. An der L 686 war der schnellste Fahrer wiederum ein Motorradfahrer. Das Messgerät zeigte bei ihm einen Wert von 161 km/h bei erlaubten 100 km/h. Den unrühmlichen Titel „Spitzenreiter“ verbuchte an der Hellefelder Höhe ein 42 Jahre alter Kradfahrer. Er war bei erlaubten 50 km/h 66 km/h zu schnell und fuhr damit mehr als doppelt so schnell wie zulässig. Für diese Geschwindigkeitsüberschreitung sind neben einem Bußgeld und Punkten im Zentralregister zwei Monate Fahrverbot vorgesehen.
Nach Schallpegelmessung Weiterfahrt untersagt
Ein weiterer Motorradfahrer sicherte sich durch die Lautstärke seiner Auspuffanlage die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten. Er hielt sich zwar an die Höchstgeschwindigkeiten, hatte aber seine Abgasanlage so manipuliert, dass diese jetzt erheblich zu laut war. Auch für diesen Verstoß tauchen im Bußgeldkatalog entsprechende Bußgelder und Punkte auf. Nachdem Schallpegelmessungen an Ort und Stelle durchgeführt worden waren, wurde dem Kradfahrer die Weiterfahrt untersagt.
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