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Erfolgreicher Verkauf der WESCO-Markenrechte – Verlust aller Arbeitsplätze in Arnsberg

Arns­berg. Ende ver­gan­ge­ner Woche hat die Geschäfts­füh­rung des Unter­neh­mens die imma­te­ri­el­len Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de der Wes­ter­mann UG & Co. KG (ehe­mals Wes­ter­mann KG) sowie der M. Wes­ter­mann & Co. GmbH an die Naber GmbH aus Nord­horn ver­äu­ßert. Das umfasst ins­be­son­de­re die Wort­mar­ke und die Mar­ken­rech­te, die Rech­te an den Web­sites und Domains sowie den Online-Shop von WES­CO. Der Erwer­ber hat­te sich mit dem höchs­ten Gebot in einem inten­siv über meh­re­re Wochen lau­fen­den Ver­fah­ren durchgesetzt.

Die D‑T-S Drück-Tech­nik-Schwar­zen­berg GmbH aus Grün­hain-Bei­er­feld, gesetz­lich ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Uwe Dedo­res, über­nimmt der­weil rück­wir­kend zum 1. März 2024 den Geschäfts­be­trieb sowie alle wesent­li­chen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de, wie Roh‑, Hilfs- und Betriebs­stof­fe, Halb­fer­tig- und Fer­tig­wa­ren der affi­li­ier­ten Pro­duk­ti­ons- und Zulie­fer­ge­sell­schaft H. Dedo­res GmbH & Co. GmbH aus Schwar­zen­berg. Im Rah­men der Trans­ak­ti­on gehen alle rund 60 Arbeits­ver­hält­nis­se auf die neue Gesell­schaft über.

In Arnsberg werden keine Arbeitsplätze erhalten

„Es ist sehr bedau­erns­wert, dass wir im Rah­men des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens kei­ne Arbeits­plät­ze in Arns­berg erhal­ten konn­ten. In Anbe­tracht der Umstän­de ist es aber erfreu­lich, dass wir alle Arbeits­plät­ze in Schwar­zen­berg sichern und gleich­zei­tig mit Naber einen gut auf­ge­stell­ten Inter­es­sen­ten fin­den konn­ten, der die Mar­ke WES­CO und die Pro­duk­te wei­ter­führt“, sagt Rechts­an­walt Prof. Dr. Dirk And­res von der Kanz­lei And­res­Part­ner, der die Unter­neh­mens­grup­pe als Sanie­rungs­ge­schäfts­füh­rer durch das Ver­fah­ren führt. Die erziel­ten Kauf­prei­se kom­men den zahl­rei­chen Unter­neh­mens­gläu­bi­gern zugu­te, zu denen auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der M. Wes­ter­mann & Co. GmbH zählen.

Die Gläu­bi­ger­aus­schüs­se der M. Wes­ter­mann & Co. GmbH und der H. Dedo­res GmbH & Co. GmbH haben den Ver­käu­fen zuge­stimmt. Über die Kauf­prei­se und sons­ti­gen wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wur­de Still­schwei­gen ver­ein­bart. „Durch eine kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit der Eigen­ver­wal­tung, ist es uns trotz schwie­ri­ger Umstän­de gelun­gen, eine Lösung im best­mög­li­chen Inter­es­se der Gläu­bi­ger zu fin­den. Das freut mich sehr“, sagt der gericht­lich bestell­te Sach­wal­ter, Rechts­an­walt Dr. Jan Jan­ßen aus der Kanz­lei GÖRG Rechts­an­wäl­te Insolvenzverwalter.

Von der Abwick­lung der M. Wes­ter­mann & Co. GmbH sind auch die Toch­ter­ge­sell­schaf­ten VIL­LA WES­CO, S.L.U. (Spa­ni­en) sowie Wes­co Inter­na­tio­nal BV (Nie­der­lan­de) betrof­fen, die eben­falls nicht fort­ge­führt werden.

Hintergrund:

M. Wes­ter­mann & Co. GmbH sowie die H. Dedo­res GmbH & Co. GmbH haben Ende Novem­ber 2023 Antrag auf Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens in Eigen­ver­wal­tung gestellt. Der Schritt war erfor­der­lich, weil ver­schie­de­ne exter­ne Ent­wick­lun­gen die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on des Unter­neh­mens mas­siv ein­ge­trübt hat­ten. So waren auf­grund des Ukrai­ne-Kriegs sowohl die Beschaf­fungs­prei­se für Mate­ri­al als auch die Ener­gie­kos­ten uner­war­tet stark gestie­gen, was nicht voll­um­fäng­lich an die Kun­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den konn­te. Im Absatz­be­reich erschwer­te dar­über hin­aus die all­ge­mei­ne Kauf­zu­rück­hal­tung das Geschäft ins­be­son­de­re im WES­CO-Spe­zi­al­seg­ment für hoch­wer­ti­ge Müll­samm­ler. Bereits ein­ge­lei­te­te punk­tu­el­le Maß­nah­men, wie die Opti­mie­rung des Lager­ma­nage­ments sowie Anpas­sun­gen im Per­so­nal­be­reich, hat­ten nicht aus­ge­reicht, um die Pro­ble­me nach­hal­tig in den Griff zu bekom­men. Die Insol­venz­ver­fah­ren wur­den am 1. März 2024 in Eigen­ver­wal­tung eröff­net. Da der Inves­to­ren­pro­zess bei der M. Wes­ter­mann & Co. GmbH nicht zum gewünsch­ten Ergeb­nis geführt hat­te, muss aus insol­venz­recht­li­chen Grün­den allen rund 80 Mit­ar­bei­ten­den gekün­digt wer­den. Bis auf einem Abwick­lungs­team von rund 30 Mit­ar­bei­ten­den wur­den die Beschäf­tig­ten bereits frei­ge­stellt. Der ope­ra­ti­ve Geschäfts­be­trieb ist eingestellt.

Im Ver­fah­ren wer­den die Unter­neh­men vom gericht­lich bestell­ten Sach­wal­ter, Rechts­an­walt Dr. Jan Jan­ßen, über­wacht. Die Bera­tungs­ge­sell­schaft hahn,consultants zeich­ne­te für die Durch­füh­rung der Ver­kaufs­pro­zes­se verantwortlich.

Weitere Informationen:

Die Fir­ma M. Wes­ter­mann & Co. GmbH („WES­CO“) mit Sitz im Sau­er­land wur­de 1867 als Fami­li­en­un­ter­neh­men gegrün­det. Das Unter­neh­men war in der Her­stel­lung und dem Ver­trieb von Metall­haus­halt­wa­ren, Ein­bau­pro­duk­ten und Alu­mi­ni­um-Möbeln tätig. WES­CO hat ein Ange­bot von über 60 ver­schie­de­nen Design-Pro­duk­ten aus dem Bereich Küchen­ac­ces­soires und Abfall­samm­ler. Neben den WES­CO-Design-Küchen­ac­ces­soires wie z.B. Brot­käs­ten, Vor­rats­do­sen, Gewürz­müh­len und Tabletts, gehö­ren die typi­schen WES­CO Müll­ei­mer, Kos­me­tik­ei­mer und Trenn­müll­ei­mer für die Küche sowie die WES­CO Out­door­kü­chen zum Produktportfolio.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: FELD­MANN Kommunikationsberater)

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