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Einsatzfahrzeuge dürfen in beide Richtungen durch Ohlbrücken-Baustelle

Die Baustelle auf der Ohlbrücke ist nur einspurig Richtung neheim befahrbar. Einsatzfahrzeuge können allerdings entgegenkommen. (Foto: oe)
Die Bau­stel­le auf der Ohl­brü­cke ist nur ein­spu­rig Rich­tung Neheim befahr­bar. Ein­satz­fahr­zeu­ge kön­nen aller­dings ent­ge­gen­kom­men. (Foto: oe)

Neheim. Mit dem fri­schen Ein­druck chao­ti­scher Ver­kehrs­ver­hält­nis­se in ihrem Stadt­teil waren am Mon­tag eini­ge Nehei­mer Lokal­po­li­ti­ker in die Sit­zung des Sozi­al­aus­schus­ses im Rat­haus gekom­men. Sie nutz­ten die Gele­gen­heit, den stellv. Wehr­füh­rer Harald Kroll, der eigent­lich nur wegen der Fort­schrei­bung des Ret­tungs­be­darfs­plans gekom­men war, zu befra­gen, ob denn mit der Bau­stel­le auf der Ohl­brü­cke und der Sper­rung der B 7 stadt­aus­wärts der recht­zei­ti­ge Ein­satz von Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst jen­seits die­ser Bau­stel­le wäh­rend der zwei fünf­mo­na­ti­gen Bau­pha­sen noch zu gewähr­leis­ten sei. Kroll konn­te die Poli­ti­ker beruhigen.

„Mal einen Spiegel einklappen“

(Foto: lichtkunst.73  / pixelio.de)
Feu­er­wehr­fahr­zeu­ge dür­fen auch in Gegen­rich­tung durch die Bau­stel­le. (Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de)

„Wir wer­den mit unse­ren Ein­satz­fahr­zeu­gen auch in Rich­tung Voß­win­kel durch die Bau­stel­le fah­ren. Das passt auch, die ver­blei­ben­de Fahr­bahn ist breit genug. Viel­leicht müs­sen wir mal einen Spie­gel ein­klap­pen, wenn ein gro­ßer Lkw ent­ge­gen­kommt, “ sag­te Kroll und füg­te hin­zu, dass er selbst sehr gespannt sei, wie es funk­tio­nie­re. Adäqua­te Umlei­tun­gen gebe es für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst nicht, so der Brand­ober­amts­rat. Und wäh­rend der Bau­stel­le wür­den Ein­sät­ze jen­seits der Bau­stel­le für den Ziel­er­rei­chungs­grad, also die Sta­tis­tik der Zeit, wann das ers­te Ein­satz­fahr­zeug am Ein­satz­ort ankommt, nicht gewertet.

Vor 1. April wäre Sperrung überflüssig gewesen

Kroll ver­riet den Poli­ti­kern auch, dass es erst am 1. April die­ses Jah­res eine Ände­rung der Vor­schrif­ten gege­ben habe, ohne die die ein­sei­ti­ge Sper­rung der Ohl­brü­cke für den nor­ma­len Ver­kehr über­flüs­sig gewe­sen habe. Dies bestä­tig­te auch Oscar San­tos, Spre­cher von Straßen.NRW in Mesche­de, auf Nach­fra­ge des Blick­punkts. Bis Ende März hät­te noch eine Fahr­bahn­brei­te von 7,50 Meter aus­ge­reicht, um den Ver­kehr in bei­de Rich­tun­gen über die Bau­stel­le zu füh­ren. Seit 1. April sei­en 8,86 Meter Brei­te gefor­dert – zu viel für die Ohl­brü­cke. Ret­tungs­fahr­zeu­ge dürf­ten aber wei­ter­hin in bei­de Rich­tun­gen fahren.

„Nach ein paar Problemen nachjustiert“

San­tos berich­te­te auch, dass Straßen.NRW nach „ein paar Pro­ble­men“ am Mon­tag sowohl bei der Umlei­tung des Schwer­last­ver­kehrs über Wicke­de als auch beim Abfluss des Ver­kehrs aus dem Gewer­be­ge­biet Ohl nach­jus­tiert habe. Er gehe davon aus, dass der Ver­kehr jetzt bes­ser lau­fe, sag­te San­tos. Ohne­hin gebe es bei Bau­stel­len die­ser Grö­ßen­ord­nung in der Regel eine Ein­ge­wöh­nungs­pha­se von einer Woche, nach der sich die orts­kun­di­gen Auto­fah­rer ihre Wege gesucht hätten.

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