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Corona-Virus: Jobcenter im Hochsauerlandkreis stellen Publikumsverkehr ein

Kreis. Die Job­cen­ter im Kreis stel­len den nor­ma­len Publi­kums­ver­kehr ein – Die aktu­el­le dyna­mi­sche Ent­wick­lung der Coro­na-Pan­de­mie zwingt auch die Job­cen­ter im Hoch­sauer­land­kreis zu ein­schnei­den­den Maß­nah­men. Obers­tes Ziel ist es, die Aus­brei­tung des Virus soweit es geht zu ver­hin­dern oder zumin­dest zu ver­lang­sa­men. Mit den aktu­el­len Vor­keh­run­gen soll die Gesund­heit der Mit­ar­bei­te­rIn­nen und der Kun­den­In­nen geschützt werden.

Vereinbarte Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen

So stel­len die zwölf kom­mu­na­len Job­cen­ter den Publi­kums­ver­kehr nahe­zu bis auf weni­ge Aus­nah­men kom­plett ein. Alle per­sön­li­chen bereits ver­ein­bar­ten Gesprächs­ter­mi­ne ent­fal­len ohne Rechts­fol­gen. Eine Ter­min­ab­sa­ge ist nicht erfor­der­lich. Der Kreis ver­si­chert: Auch wenn eine per­sön­li­che Bera­tung vor Ort nicht mög­lich ist, wer­den Ihre Anlie­gen wei­ter­hin bear­bei­tet. Nut­zen Sie hier­zu bit­te die tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me Ihrer bekann­ten Ansprech­part­ner, die Kon­takt­auf­nah­me über den pos­ta­li­schen Weg oder auch per Mail. Soll­ten Ihnen die Kon­takt­da­ten der ört­li­chen Ansprech­part­ner im Job­cen­ter nicht bekannt sein, fin­den Sie die­se auf der Home­page Ihrer zustän­di­gen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weiterleitung von Unterlagen nur noch per Post oder Mail

Zur Abga­be von Unter­la­gen und Anträ­gen nut­zen Sie bit­te die jewei­li­gen Haus-Brief­käs­ten Ihrer Job­cen­ter bzw. schi­cken Sie die­se per Post oder E‑Mail zu. Um ggfs. not­wen­di­ge Rück­spra­chen zu ermög­li­chen, ver­se­hen Sie bit­te Ihre Unter­la­gen mit Ihrer Tele­fon­num­mer, sodass ein kurz­fris­ti­ger Aus­tausch mög­lich ist.

Für neue Anträge auf Leistungen vorher telefonischen Kontakt nutzen

Wenn Sie einen neu­en Antrag auf Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de stel­len möch­ten, neh­men Sie bit­te vor­ab tele­fo­ni­schen Kon­takt mit Ihrem zustän­di­gen Job­cen­ter auf. In die­sem Tele­fo­nat erfolgt eine Abspra­che der wei­te­ren Ver­fah­rens­wei­se im Zusam­men­hang Ihrer Antragstellung.

Verzicht auf persönliche Vorsprache verursacht keine finanziellen Nachteile

Durch den Ent­fall von Ter­mi­nen und Ver­zicht auf per­sön­li­che Vor­spra­chen ent­ste­hen Ihnen kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le. Die Mit­ar­bei­te­rIn­nen sind bemüht, unbü­ro­kra­tisch und fle­xi­bel zu reagie­ren. Die Wei­ter­zah­lung der Leis­tun­gen ist durch die beson­de­ren Maß­nah­men nicht gefähr­det und hat obers­te Prio­ri­tät. Die kom­mu­na­len Job­cen­ter im Hoch­sauer­land­kreis sind wei­ter für Sie da!

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