Sundern. Die CDU-Fraktion im Sunderner Rat hat das jüngste Kindergarten-Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht nur freudig begrüßt, sondern auch zum Anlass genommen, eine Anfrage an den Bürgermeister zu richten. Der Wortlaut des vom Fraktionsvorsitzenden Stefan Lange und Vize Sebastian Booke unterzeichneten Schreibens:
Der Rat der Stadt Sundern hat am 14. April dieses Jahres eine neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen verabschiedet. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wurde eine pauschale Erhöhung der Beiträge um drei Prozent für das neue Kindergartenjahr, das im August beginnt, beschlossen. Neben dieser Erhöhung wurde zudem die sogenannte Geschwisterkindregelung überarbeitet. Demnach müssen Eltern ab 1. August dieses Jahres für Geschwister von Vorschulkindern Beiträge entrichten. Dies ist eine zusätzliche Gebührenerhöhung zu Lasten der Eltern in unserer Stadt. Bereits in den Debatten im Jugendhilfeausschuss hatte die CDU-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Intention der Befreiung von Vorschulkindern durch das Land NRW eine zusätzliche Entlastung von Eltern ist und nicht als Zuschuss für den kommunalen Haushalt gewertet werden darf. Diese Interpretation hat nun das OVG Münster in einem Urteil vom 7. Juni 2016 bestätigt. Demnach dürfen Kommunen in Nordrhein-Westfalen für jüngere Geschwister von Vorschulkindern keine Kita-Beiträge erheben. Das sei nicht mit der seit August 2014 geltenden Regelung im Kinderbildungsgesetz (Kibiz) des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar.
Bitte beantworten Sie uns vor diesem Hintergrund die folgenden Fragen:
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Wirkt sich das OVG-Urteil unmittelbar auf die Beschlusslage in Sundern aus und muss hier die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen erneut angepasst werden?
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Welche finanziellen Vorteile hätten Eltern durch die Beibehaltung der bisher praktizierten Geschwisterkindregelung, die der Intention des Gesetzgebers entspricht?
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Werden Sie sich auch unabhängig von rechtlichen Erfordernissen der Position der SPD-Landtagsfraktion anschließen, die das OVG-Urteil am 8. Juni 2016 wie folgt bewertet: „Bei der Geschwisterkind-Regelung muss der Beitrag des Vorschulkindes als zu bezahlender Beitrag gesehen werden, dieser wird der Kommune ja auch vollumfänglich vom Land erstattet. Nur so kann die finanzielle Entlastung bei Familien mit mehreren Kindern auch wirklich ankommen. Dieses Urteil ist für uns ein Grund zur Freude und ein kleiner Schritt im Abbau der sogenannten strukturellen Rücksichtlosigkeit gegenüber Familien.“ und dem Jugendhilfeausschuss eine erneute Überarbeitung der Elternbeitragssatzung vorschlagen?