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CDU: Kindergarten-Urteil „ein Grund zur Freude“

Sun­dern. Die CDU-Frak­ti­on im Sun­derner Rat hat das jüngs­te Kin­der­gar­ten-Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts nicht nur freu­dig begrüßt, son­dern auch zum Anlass genom­men, eine Anfra­ge an den Bür­ger­meis­ter zu rich­ten. Der Wort­laut des vom Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Ste­fan Lan­ge und Vize Sebas­ti­an Boo­ke unter­zeich­ne­ten Schreibens:

2015.06.06.Sundern.Logo.CDUDer Rat der Stadt Sun­dern hat am 14. April die­ses Jah­res eine neue Sat­zung über die Erhe­bung von Eltern­bei­trä­gen für die Betreu­ung von Kin­dern in Tages­ein­rich­tun­gen ver­ab­schie­det. Gegen die Stim­men der CDU-Frak­ti­on wur­de eine pau­scha­le Erhö­hung der Bei­trä­ge um drei Pro­zent für das neue Kin­der­gar­ten­jahr, das im August beginnt, beschlos­sen. Neben die­ser Erhö­hung wur­de zudem die soge­nann­te Geschwis­ter­kind­re­ge­lung über­ar­bei­tet. Dem­nach müs­sen Eltern ab 1. August die­ses Jah­res für Geschwis­ter von Vor­schul­kin­dern Bei­trä­ge ent­rich­ten. Dies ist eine zusätz­li­che Gebüh­ren­er­hö­hung zu Las­ten der Eltern in unse­rer Stadt. Bereits in den Debat­ten im Jugend­hil­fe­aus­schuss hat­te die CDU-Frak­ti­on dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Inten­ti­on der Befrei­ung von Vor­schul­kin­dern durch das Land NRW eine zusätz­li­che Ent­las­tung von Eltern ist und nicht als Zuschuss für den kom­mu­na­len Haus­halt gewer­tet wer­den darf. Die­se Inter­pre­ta­ti­on hat nun das OVG Müns­ter in einem Urteil vom 7. Juni 2016 bestä­tigt. Dem­nach dür­fen Kom­mu­nen in Nord­rhein-West­fa­len für jün­ge­re Geschwis­ter von Vor­schul­kin­dern kei­ne Kita-Bei­trä­ge erhe­ben. Das sei nicht mit der seit August 2014 gel­ten­den Rege­lung im Kin­der­bil­dungs­ge­setz (Kibiz) des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len vereinbar. 

Bit­te beant­wor­ten Sie uns vor die­sem Hin­ter­grund die fol­gen­den Fragen:

  1. Wirkt sich das OVG-Urteil unmit­tel­bar auf die Beschluss­la­ge in Sun­dern aus und muss hier die Sat­zung über die Erhe­bung von Eltern­bei­trä­gen für die Betreu­ung von Kin­dern in Tages­ein­rich­tun­gen erneut ange­passt werden?

  2. Wel­che finan­zi­el­len Vor­tei­le hät­ten Eltern durch die Bei­be­hal­tung der bis­her prak­ti­zier­ten Geschwis­ter­kind­re­ge­lung, die der Inten­ti­on des Gesetz­ge­bers entspricht?

  3. Wer­den Sie sich auch unab­hän­gig von recht­li­chen Erfor­der­nis­sen der Posi­ti­on der SPD-Land­tags­frak­ti­on anschlie­ßen, die das OVG-Urteil am 8. Juni 2016 wie folgt bewer­tet: „Bei der Geschwis­ter­kind-Rege­lung muss der Bei­trag des Vor­schul­kin­des als zu bezah­len­der Bei­trag gese­hen wer­den, die­ser wird der Kom­mu­ne ja auch voll­um­fäng­lich vom Land erstat­tet. Nur so kann die finan­zi­el­le Ent­las­tung bei Fami­li­en mit meh­re­ren Kin­dern auch wirk­lich ankom­men. Die­ses Urteil ist für uns ein Grund zur Freu­de und ein klei­ner Schritt im Abbau der soge­nann­ten struk­tu­rel­len Rück­sicht­lo­sig­keit gegen­über Fami­li­en.“ und dem Jugend­hil­fe­aus­schuss eine erneu­te Über­ar­bei­tung der Eltern­bei­trags­sat­zung vorschlagen?

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