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Bürgerbegehren für Erhalt der Parkplätze an der Röhr angekündigt

Ein Bür­ger­be­geh­ren soll für den Erhalt der inner­städ­ti­schen Park­plät­ze an der Röhr sor­gen.. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Hans Klein, Vor­sit­zen­der der WISU-Frak­ti­on im Rat, hat ein Bür­ger­be­geh­ren zum Erhalt der inner­städ­ti­schen Park­plät­ze ent­lang der Röhr ange­kün­digt. „Bür­ger aus Sun­dern haben sich ent­schie­den, zum Erhalt der Inner­städ­ti­schen Park­plät­ze ent­lang der Röhr ein Bür­ger­be­geh­ren mit anschlie­ßen­dem Bür­ger­ent­scheid zu initi­ie­ren“, so Klein. „Die Initia­to­ren des Bür­ger­be­geh­rens sehen kei­ne ande­re Mög­lich­keit mehr den Bür­ger­wil­len gegen die Will­kür der Pla­nungs­grup­pe durch­zu­set­zen, als einen Bür­ger­ent­scheid durchzuführen.“

„Zwingend erforderlich“ und „Alleinstellungsmerkmal“

In der Begrün­dung heißt es, die kos­ten­lo­sen zen­tra­len Park­plät­ze in der Innen­stadt sei­en ein Allein­stel­lungs­merk­mal für Sun­dern. Sie sei­en zwin­gend erfor­der­lich für die Bewoh­ner der Innen­stadt, den Ein­zel­han­del, für die Dienst­leis­ter, die Gas­tro­no­mie, die Markt­be­su­cher, die Kirch­be­su­cher, die Arzt­pra­xen und die Berufs­tä­ti­gen in der Innen­stadt. Der Rat der Stadt habe im Herbst wei­te­re umfas­sen­de Pla­nun­gen zur Innen­stadt­ent­wick­lung beschlos­sen, jedoch sei­en die ver­ant­wort­li­chen Pla­ner mit Unter­stüt­zung der Bünd­nis­par­tei­en in keins­ter Wei­se auf den Bür­ger­wil­len und die For­de­run­gen der CDU und der WISU zum Erhalt der Park­plät­ze ein­ge­gan­gen. Im Gegen­teil, die im Som­mer 2017 in den Pla­nun­gen noch ent­hal­te­nen 54 Rest­park­plät­ze sei­en bei der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung in der Gale­rie im Febru­ar 2018 in den wei­te­ren Pla­nun­gen kom­plett gestri­chen worden.

„Forderungen der Bürger ignoriert“

„Die For­de­run­gen der Bür­ger zum Erhalt der Park­plät­ze wer­den igno­riert und die Ergeb­nis­se des Arbeits­krei­ses Immo­bi­li­en­be­sit­zer aus dem Werk­statt­ge­spräch in der Gale­rie falsch vor­ge­tra­ge­nen“, so Klein. „Die Städ­te­pla­ner über­pla­nen zudem rigo­ros Grund­stü­cke, die sich in pri­va­ten Besitz befin­den und deren Eigen­tü­mer klar und deut­lich den Ver­kauf abge­lehnt haben. Durch die­se unsin­ni­gen Pla­nun­gen wer­den städ­ti­sche Steu­er­gel­der verschwendet.“

„Ersatzparkplätze werden abgelehnt“

Als Ersatz für die abzu­bau­en­den Park­plät­ze wür­den den stau­nen­den Bür­gern zwei Park­pa­let­ten prä­sen­tiert, doch die­se ange­dach­ten Park­pa­let­ten lägen nicht zen­tral, sei­en nicht senio­ren­ge­recht und zudem kos­ten­pflich­tig. Sie wür­den des­halb von dem über­wie­gen­den Teil der Bevöl­ke­rung abgelehnt.
Eini­ge Gemein­den in der Umge­bung von Sun­dern hät­ten bereits mit dem Abbau von Park­plät­zen zur Innen­stadt­ent­wick­lung nega­ti­ve Erfah­run­gen gemacht. Dies fin­de jedoch bei den Pla­nern kei­ne Beachtung.

Infos Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid

  • Das Bür­ger­be­geh­ren ist auf kom­mu­na­ler Ebe­ne ein Instru­ment der direk­ten Demo­kra­tie. In wich­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten kön­nen die Bür­ger selbst entscheiden.
  • Das Ver­fah­ren ist zwei­stu­fig. In der ers­ten Stu­fe müs­sen die Unter­schrif­ten von 8 Pro­zent der Wahl­be­rech­tig­ten ein­ge­sam­melt wer­den, um den eigent­li­chen Bür­ger­ent­scheid durchzusetzen.
  • Im zwei­ten Schritt müs­sen min­des­tens 20 Pro­zent der Wahl­be­rech­tig­ten abstimmen.
  • Dann zählt die Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stimmen..

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