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Bürger muss Laub fegen und Schnee schippen

Nicht nut Schnee und Eis, auch Laub müssen die Anwohner von Gehwegen entfernen. (Foto: olga meier-sander  / pixelio.de)
Nicht nur Schnee und Eis, auch Laub müs­sen die Anwoh­ner von Geh­we­gen ent­fer­nen. (Foto: olga mei­er-san­der / pixelio.de)

Arns­berg. „Stra­ßen­rei­ni­gung und Win­ter­dienst sind eine gemein­sa­me Sache von Stadt und Bür­gern. Beson­ders wich­tig ist dies im Herbst und Win­ter, wenn nas­ses Laub, Schnee und/oder Eis zu einer Gefahr ins­be­son­de­re für die Fuß­gän­ger wer­den,“ sagt Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura und ver­weist auf eine aktu­el­le Bür­ger­infor­ma­tio­nen der Tech­ni­schen Diens­te Arnsberg.

Für Gehwege sind Anwohner zuständig

Arnsberg-LogoEs ist Auf­ga­be der Stadt, für sau­be­re und siche­re Stra­ßen zu sor­gen. Die­se so genann­te Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht hat sie jedoch für die Geh­we­ge auf die Anwoh­ner über­tra­gen. Wie bei der Räum­pflicht bei Eis und Schnee muss also der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zum Besen grei­fen. Die­ser wie­der­um kann die Pflicht zur Rei­ni­gung und Win­ter­war­tung der Geh­we­ge per Miet­ver­trag auf sei­ne Mie­ter über­tra­gen. Der Ver­mie­ter muss aber kon­trol­lie­ren, ob der Mie­ter sei­ne Pflicht erfüllt.

Räumpflicht nicht nur bei Schnee

Die Räum­pflicht für Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Mie­ter gilt lei­der nicht erst beim ers­ten Schnee­fall oder mor­gend­li­cher Glät­te: Auch das Herbst­laub muss vom Geh­weg gefegt wer­den. Die­se Auf­ga­be gehört zur Geh­weg­rei­ni­gung. Nas­ses Laub kann zur Gefahr wer­den, wenn Fuß­gän­ger dar­auf aus­rut­schen. Hohe Behand­lungs­kos­ten und Schmer­zens­geld­for­de­run­gen sind die Fol­ge, für die unter Umstän­den die Haus­ei­gen­tü­mer haft­bar gemacht wer­den kön­nen. Das Laub muss zusam­men­ge­kehrt und ent­sorgt wer­den. Unver­misch­tes Laub kann noch bis Mit­te Dezem­ber kos­ten­los am Wert­stoff­bring­hof in der Hüs­te­ner Str. 15, 59821 Arns­berg (Gewer­be­ge­biet Ham­mer­wei­de), abge­ge­ben wer­den. Der Wert­stoff­bring­hof hat mon­tags bis frei­tags von 10 bis 17 Uhr und sams­tags von 9 bis 14 Uhr geöff­net, Tel.: 02931 938002. Selbst­ver­ständ­lich soll­ten sich auch alle Ver­kehrs­teil­neh­mer durch Win­ter­rei­fen und geeig­ne­tes Schuh­werk auf die spe­zi­el­len Gege­ben­hei­ten von Herbst und Win­ter einstellen.
„Die Stadt Arns­berg appel­liert an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, ihre Rei­ni­gungs- und Win­ter­war­tungs­pflicht ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu erfül­len – damit jeder sicher und unfall­frei durch den Win­ter kommt,“ so Schnura.

Festgefrorene Abfälle im Restabfallbehälter vermeiden

Mit Beginn der win­ter­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren bit­tet die Abfall­be­ra­tung der Stadt Arns­berg um Beach­tung fol­gen­der Hin­wei­se: Infol­ge von Tem­pe­ra­tu­ren im Minus­be­reich kommt es vor, dass feuch­te Inhalts­stof­fe schnell an den Innen­wän­den der Abfall­be­häl­tern fest­frie­ren. Das hat die Fol­ge, dass die­se nur teil­wei­se oder even­tu­ell gar nicht geleert wer­den kön­nen. Eine erneu­te Anfahrt durch die Müll­ab­fuhr ist in sol­chen Fäl­len nicht mög­lich. Um das zu ver­hin­dern, soll­ten die Bür­ger zer­knüll­tes Zei­tungs­pa­pier auf den Ton­nen­bo­den und zwi­schen die Abfall­schich­ten legen. Feuch­te Abfäl­le soll­ten wenn mög­lich, in Papier ein­ge­wi­ckelt wer­den. Zudem ist ein frost­frei­er Unter­brin­gungs­ort für die Abfall­be­häl­ter sinn­voll. Soll­te der Inhalt bereits ange­fro­ren sein, kann er bei­spiels­wei­se mit einem Spa­ten gelo­ckert wer­den. Dies ermög­licht es der Abfall­ab­fuhr, zumin­dest einen Groß­teil des Ton­nen­in­hal­tes zu entleeren.
Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Berei­chen Stra­ßen­rei­ni­gung, Win­ter­dienst und Abfall­wirt­schaft gibt es online unter www.arnsberg.de/technische-dienste

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