Sundern. Die CDU-Fraktion beanstandet den Antrag auf Abberufung des Beigeordneten Meinolf Kühn aus der letzten Ratssitzung und fordert die Absetzung der Beratung in der kommenden Ratssitzung am 14. April, in der die Anwahl des Beigeordneten vorgesehen ist.
21 Unterschrift fehlt
In einem von Fraktionschef Stefan Lange, Fraktionsvize Sebastian Booke und dem stellv. Bürgermeister Georg Te Pass unterzeichneten Schreiben an Bürgermeister Ralph Brodel heißt es: „Mit dem heutigen Tage haben Sie den Mitgliedern des Stadtrates die Beratungsvorlage Nr. 351/IX „Abberufung des Beigeordneten der Stadt Sundern“ zugestellt. Dieser Beratungsvorlage sind die Unterschriften der Ratsmitglieder beigefügt, die am 16. Februar 2016 den Antrag auf Abberufung des Beigeordneten gem. § 71 Abs. 7 S. 2 GO NRW gestellt haben. Laut Ihrer Aussage in der Sitzung des Rates am 16. Februar 2016 haben 21 Mitglieder des Stadtrates den Antrag auf Abwahl unterzeichnet. Dies wird auch in der Beratungsvorlage 351/IX so dargestellt. Umso verwunderlicher ist es, dass die Unterschriftenlisten entgegen Ihrer Aussage jedoch nur von lediglich 20 Mitgliedern des Stadtrates unterzeichnet worden sind.“
„Gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt“
Weiter heißt es: „Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sundern stellt damit fest:
- Die gesetzlichen Anforderungen zur Einleitung eines Abwahlverfahrens des Beigeordneten gem. § 71 Abs. 7 S. 2 GO NRW sind nicht erfüllt, da nicht die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates der Stadt Sundern den Antrag unterzeichnet hat. Formaljuristisch kann eine Zustimmung im schriftlichen Antragsverfahren nicht mündlich erfolgen.
- Erst wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates einen entsprechenden Antrag gestellt hat, beginnt die Frist von mindestens sechs Wochen gem. § 71 Abs. 7 S. 3 GO NRW.
- Der Antrag vom 16. Februar 2016 ist durch den Bürgermeister, hilfsweise durch die Kommunalaufsicht, zu beanstanden.
- Eine Abwahl des Beigeordneten gem. § 71 GO NRW kann in der Sitzung des Rates am 14. April 2016 nicht erfolgen. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sundern erwartet die sofortige Beanstandung des Antrages vom 16. Februar 2016 und in der Folge auch die Absetzung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Rates am 14. April 2016.
Eine Kopie dieses Schreibens erhält der Hochsauerlandkreis als Kommunalaufsicht mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes.“
INFO
- Der langjährige Beigeordnete Meinolf Kühn hatte im Dezember um seine Anwahl gebeten und dies mit unüberbrückbaren Differenzen mit dem neuen Bürgermeister erklärt, der diese Abwahl unterstützt.
- Die Abwahl wurde in der Ratssitzung am 16. Februar beantragt, wobei der Bürgermeister erklärte, auch er werde den von 20 Ratsmitgliedern unterzeichneten Antrag unterschreiben.
- Ein von der CDU gefordertes Mediationsverfahren ist inzwischen erfolgt, ohne die Differenzen überbrücken zu können.
- Nach einer Abwahl Kühns im April 2016 müsste die Stadt Sundern Kühn bis zur Pensionsgrenze in anderthalb Jahren noch rund 90.000 Euro zahlen.
- Eine Abwahl kann nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Rats erfolgen. Dafür wären zahlreiche Stimmen aus der CDU-Fraktion, der stärksten Ratsfraktion, erforderlich.