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Beigeordnetenabwahl: Brodel weist CDU-Antrag als obsolet zurück

Sun­dern. Im Abwahl­ver­fah­ren des Sun­derner Bei­geord­ne­ten hat es nach Auf­fas­sung von Sun­derns Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del „kei­ner­lei Ver­fah­rens­feh­ler “ gegeben.

„Die erforderliche Anzahl von 21 Stimmen erreicht“

Bürgermeister Ralph Brodel an seinem ersten Arbeitstag im neuen Amt. (Foto: Klaus Plümper)
Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del. (Foto: Klaus Plümper)

In einer Pres­se­mit­tei­lung vom Don­ners­tag mor­gen heißt es: „Anläss­lich des von der CDU ver­öf­fent­lich­ten Antrags zur Abset­zung des Abwahl­ver­fah­rens des Bei­geord­ne­ten ver­weist die Ver­wal­tungs­spit­ze auf die ein­deu­ti­ge Rechts­la­ge der Gemein­de­ord­nung. Dem­nach zählt die Stim­me des Bür­ger­meis­ters mit. In der letz­ten Rats­sit­zung, sie­he Pro­to­koll, gab der Bür­ger­meis­ter sei­ne Stim­me ent­spre­chend ab. Somit wur­de die erfor­der­li­che Anzahl von 21 Stim­men erreicht.“
Er ver­ste­he den jetzt ver­öf­fent­lich­ten Antrag der CDU nicht, teilt Bro­del mit: „Aus­weiss­lich unse­rer Poli­tik­ab­tei­lung, als auch der Aus­kunft des Städ­te- und Gemein­de­ta­ges NRW, haben wir das Abwahl­ver­fah­ren ent­spre­chend kor­rekt durch­ge­führt. Von 20 Rats­mit­glie­dern lag die schrift­li­che Antrags­stel­lung vor, die ich dann öffent­lich unter­stützt habe. Fest­ge­stellt wur­de dann das Errei­chen der not­wen­di­gen 21 Stim­men.“ Damit sei für ihn der Antrag der CDU auch obso­let, eine ent­spre­chen­de Mit­tei­lung wer­de auch der von der CDU ange­ru­fe­ne Kreis bekommen.

„Zum Wohle der Stadt eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll“

Bro­del erin­nert auch dar­an, dass am 9. März unter Lei­tung des Rechts­an­walts und Media­tors Dr. Till Kem­per M. A. aus der Gie­ße­ner Kanz­lei Möl­ler Theo­bald Jung Zen­ger zwi­schen Bür­ger­meis­ter Bro­del und Bei­geord­ne­tem Kühn ein mehr­stün­di­ger Media­ti­ons­ter­min statt­fand. Nach einer aus­führ­li­chen Erör­te­rung der Sach­la­ge und Posi­tio­nen der Par­tei­en sei dabei offen­sicht­lich gewor­den, dass die Dif­fe­ren­zen, die zum Antrag auf Abwahl des Bei­geord­ne­ten führ­ten, dem Grun­de nach nicht zu über­win­den sei­en. Der Media­tor Dr. Kem­per habe bestä­tigt, dass die Aus­ein­an­der­set­zung im Ter­min sach­lich und fair ver­lau­fen und ernst­haft um eine Lösung gerun­gen wor­den sei. Die Par­tei­en hät­ten sich gegen­sei­ti­gen Respekt für das bis­lang Geleis­te­te gezollt und Ver­ständ­nis für die jewei­li­ge Posi­ti­on des Gegen­über gezeigt. Schließ­lich sei­en sie über­ein­ge­kom­men, dass zum Woh­le der Stadt eine wei­te­re Zusam­men­ar­beit nicht sinn­voll erschei­ne, da auf­grund der unüber­brück­ba­ren Dif­fe­ren­zen künf­tig zu hohe Rei­bungs­ver­lus­te für die von bei­den Par­tei­en gewünsch­te gewis­sen­haf­te und effi­zi­en­te Amts­aus­füh­rung befürch­tet wür­den. Es habe Kon­sens bestan­den, dass unter den gege­be­nen Umstän­den die Abwahl des Bei­geord­ne­ten die beid­sei­tig bevor­zug­te Lösungs­va­ri­an­te des herr­schen­den Dis­sens sei.

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