Sundern. Im Abwahlverfahren des Sunderner Beigeordneten hat es nach Auffassung von Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel „keinerlei Verfahrensfehler “ gegeben.
„Die erforderliche Anzahl von 21 Stimmen erreicht“
In einer Pressemitteilung vom Donnerstag morgen heißt es: „Anlässlich des von der CDU veröffentlichten Antrags zur Absetzung des Abwahlverfahrens des Beigeordneten verweist die Verwaltungsspitze auf die eindeutige Rechtslage der Gemeindeordnung. Demnach zählt die Stimme des Bürgermeisters mit. In der letzten Ratssitzung, siehe Protokoll, gab der Bürgermeister seine Stimme entsprechend ab. Somit wurde die erforderliche Anzahl von 21 Stimmen erreicht.“
Er verstehe den jetzt veröffentlichten Antrag der CDU nicht, teilt Brodel mit: „Ausweisslich unserer Politikabteilung, als auch der Auskunft des Städte- und Gemeindetages NRW, haben wir das Abwahlverfahren entsprechend korrekt durchgeführt. Von 20 Ratsmitgliedern lag die schriftliche Antragsstellung vor, die ich dann öffentlich unterstützt habe. Festgestellt wurde dann das Erreichen der notwendigen 21 Stimmen.“ Damit sei für ihn der Antrag der CDU auch obsolet, eine entsprechende Mitteilung werde auch der von der CDU angerufene Kreis bekommen.
„Zum Wohle der Stadt eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll“
Brodel erinnert auch daran, dass am 9. März unter Leitung des Rechtsanwalts und Mediators Dr. Till Kemper M. A. aus der Gießener Kanzlei Möller Theobald Jung Zenger zwischen Bürgermeister Brodel und Beigeordnetem Kühn ein mehrstündiger Mediationstermin stattfand. Nach einer ausführlichen Erörterung der Sachlage und Positionen der Parteien sei dabei offensichtlich geworden, dass die Differenzen, die zum Antrag auf Abwahl des Beigeordneten führten, dem Grunde nach nicht zu überwinden seien. Der Mediator Dr. Kemper habe bestätigt, dass die Auseinandersetzung im Termin sachlich und fair verlaufen und ernsthaft um eine Lösung gerungen worden sei. Die Parteien hätten sich gegenseitigen Respekt für das bislang Geleistete gezollt und Verständnis für die jeweilige Position des Gegenüber gezeigt. Schließlich seien sie übereingekommen, dass zum Wohle der Stadt eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll erscheine, da aufgrund der unüberbrückbaren Differenzen künftig zu hohe Reibungsverluste für die von beiden Parteien gewünschte gewissenhafte und effiziente Amtsausführung befürchtet würden. Es habe Konsens bestanden, dass unter den gegebenen Umständen die Abwahl des Beigeordneten die beidseitig bevorzugte Lösungsvariante des herrschenden Dissens sei.