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Baustellen-Transport als Sicherheitsrisiko gestoppt

Alte und zer­schlis­se­ne Spann­gur­te soll­ten die ton­nen­schwe­re Ladung sichern. (Foto: Polizei)

Arns­berg. Bei einer Kon­trol­le eines Schau­fel­la­ders, der einen Bau­kran zog, stell­te der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei jetzt gleich meh­re­re und schwer wie­gen­de Ver­stö­ße fest.„Gegen die Fah­rer sowie Hal­ter wer­den zahl­rei­che Anzei­gen gefer­tigt. Die jewei­li­gen Buß­gel­der wer­den vor­aus­sicht­lich bis weit in den drei­stel­li­gen Bereich rei­chen“, so Poli­zei­spre­cher Hol­ger Glaremin.

Erhebliches Gefahrenpotential

Das Gespann war mit einem Begleit­fahr­zeug von Ense in Rich­tung Hüs­ten unter­wegs. Zur Absi­che­rung wur­den ord­nungs­ge­mäß die gel­ben Rund­um­be­leuch­tun­gen ein­ge­schal­tet. Trotz­dem wur­den die Fahr­zeu­ge ange­hal­ten und kon­trol­liert. Der 17 Ton­nen schwe­ren Schau­fel­la­der befuhr die Stra­ße mit der ange­brach­ten Bag­ger­schau­fel. „Die­se muss­te wäh­rend der Fahrt abmon­tiert sein. Soll­te es zu einem Unfall kom­men, so han­delt es sich bei der ange­brach­ten Schau­fel um ein erheb­li­ches Gefah­ren­po­ten­ti­al“, so Glare­min. Für den 14 Ton­nen schwe­ren ange­häng­ten Bau­kran lag kei­ne Betriebs­er­laub­nis vor. Ein not­wen­di­ge Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen oder der Anbau einer rück­wär­ti­gen Beleuch­tungs­an­la­ge mit einem Kenn­zei­chen war eben­falls nicht vorhanden.

Überladen und schlecht gesichert

Der beglei­ten­de Last­zug war um rund 20 Pro­zent über­la­den. Neben der Über­la­dung war zusätz­lich die Ladungs­si­che­rung man­gel­haft. Auf dem Anhän­ger befan­den sich fünf Bal­last­tei­le aus Beton. Jedes ein­zel­ne Teil mit einem Gewicht von etwa zwei Ton­nen. Neben der fal­schen Plat­zie­rung auf der Lade­flä­che waren die Beton­tei­le mit zu weni­gen, aber dafür mit alten und zer­schlis­se­nen Spann­gur­ten gesi­chert. Im Fal­le einer Not­brem­sung war die Siche­rung der Ladung somit nicht mehr gewähr­leis­tet. Am Last­zug wur­de zudem das digi­ta­le Kon­troll­ge­rät nicht betrie­ben. Dies konn­te der Fah­rer auch nicht, da er kei­ne eige­ne Fah­rer­kar­te besaß. Wei­ter­hin besaß er nicht die erfor­der­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen und Prü­fun­gen für die Tätig­keit eines Berufskraftfahrers.

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