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LEADERsein! – Aufruf für die Förderung von Kleinprojekten in der „Bürgerregion am Sorpesee“

Auch in die­sem Jahr ste­hen der LEA­DER-Regi­on „Bür­ger­re­gi­on am Sor­pe­see“ För­der­mög­lich­keit für Klein­pro­jek­te bis zu einem Gesamt­wert von 20.000 € zur Ver­fü­gung. Eine Bewer­bung ist ab sofort, bis zum 31. März 2024 mög­lich. (Foto: Umge­setz­tes Klein­pro­jekt 2022/2023: Pan­ora­ma­schau­kel Wil­de­wie­se, © LEA­DER­sein!  „Bür­ger­re­gi­on am Sorpesee“)

Sun­dern. Auch 2024 haben LEA­DER-Regio­nen in Nord­rhein-West­fa­len die Mög­lich­keit, über den GAK-Son­der­rah­men­plan zusätz­li­che För­der­gel­der für soge­nann­te „Klein­pro­jek­te“ in der Regi­on zur Ver­fü­gung zu stellen.

Die LAG LEA­DER­sein! e.V. star­tet ab sofort ihren Pro­jekt­auf­ruf für die Bean­tra­gung der För­der­mit­tel für 2024. Über die­se attrak­ti­ve För­der­mög­lich­keit haben Pro­jekt­trä­ger von Klein­pro­jek­ten die Mög­lich­keit, eine För­de­rung von vor­aus­sicht­lich bis zu 80 % für ihre Maß­nah­me zu erhalten.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Alle pri­va­ten Orga­ni­sa­tio­nen wie Ver­ei­ne oder Unter­neh­men und öffent­li­che Insti­tu­tio­nen wie auch Pri­vat­per­so­nen kön­nen einen Pro­jekt­an­trag stellen.

Was genau kann gefördert werden?

Bevor­zugt inves­ti­ve Maß­nah­men und Anschaf­fun­gen, die inner­halb des lau­fen­den Jah­res umge­setzt wer­den kön­nen und der nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung der Bür­ger­re­gi­on am Sor­pe­see die­nen. Dazu gehö­ren auch Pro­jek­te, die den Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zess sowie den Kli­ma- und Natur­schutz vor­an­trei­ben. Auch kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen und die Erstel­lung von Kon­zep­ten kön­nen geför­dert wer­den. Wich­tig ist es, dass die Vor­ha­ben inhalt­lich in die Zie­le der Regio­na­len Ent­wick­lungs­stra­te­gie pas­sen. Dazu gehört die Beach­tung der vier Hand­lungs­fel­der: JUNG­sein, KLI­MAKLUG­sein, ZUSAM­MEN­sein und BEWEGTsein.

In den ver­gan­ge­nen vier Jah­ren wur­den bereits 79 Klein­pro­jek­te in der „Bür­ger­re­gi­on am Sor­pe­see“ erfolg­reich rea­li­siert. Dazu gehör­ten zum Bei­spiel die Gestal­tung eines Kin­der­mu­si­cals, neue Treff­punk­te für Jung und Alt, eine Dorf­app zur Ver­bes­se­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­ons­be­reit­stel­lung oder auch Trek­king­platt­for­men zum Über­nach­ten in der Natur.

Wie sieht die finanzielle Ausstattung aus?

Ein Klein­pro­jekt darf die Gesamt­sum­me von 20.000 € (brut­to) nicht über­schrei­ten. Der För­der­satz beträgt vor­aus­sicht­lich bis zu 80 %, der ver­blei­ben­de Eigen­an­teil liegt bei dem Pro­jekt­trä­ger. Es gilt das Erstattungsprinzip.

Sie haben eine Projektidee?

Pro­jekt­ideen mit dem dazu­ge­hö­ri­gen Kos­ten­plan kön­nen bis zum 31. März 2024 beim Regio­nal­ma­nage­ment ein­ge­reicht wer­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zu dem För­der­pro­gramm sowie alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen sind unter www.leader-sein.de/aktuell zu finden

LEA­DER­sein! e.V. „Bür­ger­re­gi­on am Sor­pe­see“Haupt­stra­ße 1 + 3 | 58802 Bal­veTele­fon: 02375 – 93736 33/34info@leader-sein.de

Bei Fra­gen steht das Regio­nal­ma­nage­ment ger­ne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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