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Arnsberger Selbsthilfegruppen können Förderung bis 1. Oktober beantragen

Arns­berg. Selbst­hil­fe­grup­pen in Arns­berg kön­nen noch bis zum 1. Okto­ber 2023 einen Antrag auf finan­zi­el­le Unter­stüt­zung stel­len. Geför­dert wer­den Maß­nah­men, die dem Erhalt einer Grup­pe, der Neu­bil­dung und der Unter­stüt­zung der täg­li­chen Arbeit einer Selbst­hil­fe­grup­pe die­nen. Die För­der­maß­nah­me ori­en­tiert sich an den „Richt­li­ni­en zur För­de­rung von Selbst­hil­fe­grup­pen, wel­che die Vor­aus­set­zun­gen, Inhal­te und For­men der För­de­rungs­mög­lich­kei­ten regelt.

Die Anträ­ge sind zu rich­ten an die Selbst­hil­fe­kon­takt­stel­le Hoch­sauer­land, Cle­mens-August-Str. 116, 59821 Arns­berg und müs­sen für das För­der­jahr 2023 bis zum 1. Okto­ber gestellt werden.

Infor­ma­tio­nen und Antrags­for­mu­la­re gibt es bei der Selbst­hil­fe­kon­takt­stel­le Hoch­sauer­land unter Tel. 02932 201‑2270 oder per Mail unter selbsthilfe@arnsberg.de.

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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