- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Am Bildungshügel in Sundern soll wieder unterrichtet werden – Viele Lehrer werden fehlen

Sun­dern. Am Don­ners­tag, 23. April, soll es an den Schu­len in Sun­dern einen ein­ge­schränk­ten Start mit Sicher­heits­vor­keh­run­gen geben.  Auf dem Bil­dungs­hü­gel kehrt jetzt wie­der Leben ein. Grund ist der Erlass des Lan­des um ein­ge­schränk­ten Schul­start für die Abschlussklassen.

Schulstart für die Abschlussklassen

Auch wenn das Land dar­auf ver­weist, dass eine Schutz­mas­ken­pflicht nicht besteht, stat­tet die Stadt jetzt alle Lehr­kräf­te mit den not­wen­di­gen Mas­ken aus. „Auch wenn wir hier­zu nicht ver­pflich­tet sind, so wol­len wir doch sicher gehen, dass zumin­dest die Lehr­kräf­te nicht gleich wie­der aus­fal­len“, so Bür­ger­meis­ter Bro­del, und wei­ter: “Eigent­lich ist hier das Land in der Pflicht, wie ich fin­de.“ Obwohl die Schutz­mas­ken heiß begehrt sind und schwer auf­zu­trei­ben, stellt die Stadt­ver­wal­tung höher­wer­ti­ge FFP2-Masken zur Ver­fü­gung. „Die schüt­zen nicht nur das Gegen­über, son­dern auch den Trä­ger vor mög­li­chen Infek­tio­nen“, wie Mar­tin Hustadt als Fach­be­reichs­lei­ter für die Schu­len wei­ter ausführt.

FFP2-Masken sollen auch Lehrer schützen

Dane­ben stellt er die wesent­li­chen Zah­len und Bestim­mun­gen dar, die für Haupt­schu­le, Real­schu­le und Gym­na­si­um gel­ten. Für die Sicher­heit sind umfang­rei­che Vor­keh­run­gen getrof­fen wor­den. Nichts des­to trotz sieht Bür­ger­meis­ter Bro­del die Schul­öff­nun­gen kri­tisch: „Ich ver­ste­he die Sor­gen der Eltern­ver­tre­tun­gen, der Leh­rer­ver­bän­de und auch die Schü­ler­ver­tre­tun­gen im Lan­de sehr gut. Mei­ner Mei­nung nach, hät­te man noch bis Mai war­ten kön­nen. Nach­voll­zieh­ba­re Lösun­gen wur­den von vie­len Stel­len an die Lan­des­re­gie­rung her­an­ge­tra­gen. So bleibt nur zu hof­fen, dass sich nie­mand an den Schu­len ansteckt, oder aber in den Schulbussen.“

Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del und Fach­be­reichs­lei­ter Mar­tin Hustadt mit den höhen­wer­ti­gen FFP2-Mas­ken. Foto. Stadt Sundern

Verständnis für Sorgen der Elternvertretungen

Hier die Ver­ein­ba­run­gen und Bestim­mun­gen für die Schu­len in Sundern:

  • An der HS besteht Schul­pflicht ab dem 23.04.20 für 57 Schüler/innen
  • 5 Klas­sen­räu­me sol­len genutzt wer­den; Lern­grup­pen von max. 15 Schüler/innen in einem Raum
  • Abstim­mun­gen mit Fa. Pie­pen­b­rock sind erfolgt
  • ein kom­plet­tes Trep­pen­haus wird geschlos­sen, die Schüler/innen nut­zen nur einen Schultrakt
  • Da die Schul­lei­tun­gen nach­weis­pflich­tig sind, wird nament­lich doku­men­tiert, wer wann wo geses­sen hat
  • Bis­her kön­nen nur 23 von 43 Lehr­kräf­ten über­haupt unterrichten
  • An der RS besteht Schul­pflicht für 99 Schüler/innen ab dem 23.04.20
  • Max. 14 Schüler/innen je Raum wer­den in 8 Klas­sen­räu­men unterrichtet
  • Die Unter­richts­zei­ten wer­den ver­setzt, sodass nicht mehr als 50 Schüler/innen gleich­zei­tig in der Schu­le sind
  • Doku­men­ta­tio­nen (wer wann wo geses­sen hat) erfol­gen wie in der HS
  • Am Gym­na­si­um besteht für die Abitu­ri­en­ten zunächst kei­ne Schul­pflicht ab 23.04.
  • Das Ange­bot des pers. Unter­richts wer­den vor­aus­sicht­lich 60 - 80 Schüler/inne nutzen
  • Für den Unter­richt sind min. 10 Räu­me erforderlich
  • Der Haupt­ein­gang wird als Ein­gang, der Neben­ein­gang als Aus­gang genutzt (Einbahnstraßen-Struktur)
  • Nur die Hof­toi­let­ten wer­den geöff­net, kei­ne Schü­ler­toi­let­ten im Gebäude.
  • Wasch­be­cken, Flüs­sig­sei­fe und Hand­tuch­pa­pier sind vor­han­den und wer­den von der Ver­wal­tung aus­rei­chend nachgeliefert.
  • Alle Hand­wasch­be­cken wur­den von der Ver­wal­tung geprüft.

Ver­ein­ba­run­gen:

  • An allen drei Schu­len wer­den die Toi­let­ten häu­fi­ger gereinigt.
  • So wer­den die Sani­tär­räu­me schon nach den ers­ten Pau­sen wie­der gereinigt.
  • Die Schul­lei­tun­gen müs­sen Hygie­ne­plä­ne erstellen.
  • Die Ver­wal­tung stellt dazu Vor­dru­cke für Doku­men­ta­tio­nen durch die Rei­ni­gungs­kräf­te zur Ver­fü­gung. Die­se sol­len in allen genutz­ten Räu­men aus­ge­hängt wer­den, damit die Rei­ni­gungs­in­ten­si­tät nach­ge­wie­sen wer­den kann.
  • Des­in­fek­ti­ons­spen­der und Hand-Desinfektionsmittel wer­den von der Ver­wal­tung bestellt.
  • Es wird an jeder Schu­le nur eine Ein­gangs­tür geöff­net sein.
  • Es wer­den zahl­rei­che Hin­weis­schil­der aus­ge­hängt. Teil­wei­se haben die Schu­len bereits sol­che Aus­hän­ge erstellt, die­se wer­den durch wei­te­re von der Ver­wal­tung erstell­te ergänzt.
  • Aktu­ell dür­fen aus Risi­ko­grup­pe Lehr­kräf­te mit Vor­er­kran­kun­gen nicht im Unter­richt ein­ge­setzt wer­den, aus der Risi­ko­grup­pe der Ü60-jährigen jedoch ab dem 23.04.2020.

Ab dem 04.05.2020 – Stand heu­te – müs­sen dage­gen auch die Lehrer/innen mit Vor­er­kran­kun­gen im Unter­richt ein­ge­setzt wer­den. Die Schul­lei­tun­gen gehen davon aus, dass zahl­rei­che Lehr­kräf­te aus den Risi­ko­grup­pen (nach RKI) nicht für den Unter­richt zur Ver­fü­gung ste­hen werden.

Beitrag teilen

2 Antworten

  1. Übri­gens:
    Das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len wird aktu­ell von einer unfä­hi­gen Traum­tän­ze­rin namens Yvonne Gebau­er geleitet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de